Punkte in Flensburg – So funktioniert das Flensburger Punktesystem

Durch das Punktesystem sollen Verkehrsteilnehmer zu einem akzeptablen Verhalten im Straßenverkehr erzogen werden. Dabei richtet es sich vor allem an Fahrer, die entweder schwer oder wiederholt gegen das Verkehrsrecht verstoßen haben. Diese erhalten eine Akte in Flensburg und können auf diese Weise identifiziert werden.

Punkte in Flensburg können aufgrund unterschiedlicher Verstöße erteilt werden.
Punkte in Flensburg können aufgrund unterschiedlicher Verstöße erteilt werden.

Einheitliche und gerechte Sanktionen sollen dazu beitragen, dass den Verkehrsregeln mehr Beachtung geschenkt wird. Jeder Verstoß im Straßenverkehr wird mit speziellen Maßnahmen geahndet. Dazu gehören Bußgelder, Punkte in Flensburg oder auch Fahrverbote.

Die wichtigsten Kategorien im Überblick:

Die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog sollen zudem gewissermaßen ein Umdenken anregen und auffällig gewordenen Kraftfahrern durch das Punktesystem die Möglichkeit geben, ihre Fehler einzusehen und langfristig gesehen ihre Einstellung sowie ihr Verhalten auf den Straßen zu verbessern.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Meist blenden Verkehrssünder jedoch die eigentlichen Folgen ihres Fehlverhaltens komplett aus. Unbelehrbare Kraftfahrer, die in beinahe regelmäßigen Abständen gegen das Verkehrsrecht verstoßen, bekommen immer mehr Punkte in Flensburg, bis die letzte Konsequenz – der Führerscheinentzug – schließlich unausweichlich ist.

Wie funktioniert das Flensburger Punktesystem?

An und für sich ist es schon mit 14 Jahren möglich, Punkte in Flensburg zu bekommen, selbst wenn in diesem Alter natürlich noch kein Führerschein vorhanden ist. Dazu reicht es bereits aus, mit dem Fahrrad eine rote Ampel zu überfahren und schon weist das Punktekonto in Flensburg 1 Punkt auf.

Seit 1958 kümmert sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) um die Verwaltung der Punkte in Flensburg. Anfangs wurden die Eintragungen noch in immensen Archiven gelagert. Heute ist längst alles elektronisch gespeichert. Das eigentliche Punktesystem wurde übrigens erst 16 Jahre später eingeführt.

Das neue Bewertungssystem weist einige Änderungen auf, die seit dem 1. Mai 2014 gültig sind. Teil der Reform war es, das Verkehrszentralregister (VZR), wo die Punkte in Flensburg gespeichert werden, in das Fahreignungsregister (FAER) umzubenennen. Außerdem beschränkt sich die maximale Anzahl der Punkte nicht mehr auf 18, sondern lediglich auf 8 Punkte.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die vorherigen Einträge und Punkte nicht mehr vorhanden sind. Sie wurden auf das neue System übertragen und angeglichen. Diese Umrechnung der in Flensburg beheimateten Punkte sieht wie folgt aus:

Altes PunktesystemNeues Punktesystem
1 bis 3 Punkte1 Punkt
4 bis 5 Punkte2 Punkte
6 bis 7 Punkte3 Punkte
8 bis 10 Punkte4 Punkte
11 bis 13 Punkte5 Punkte
14 bis 15 Punkte6 Punkte
16 bis 17 Punkte7 Punkte
18 Punkte oder mehr8 Punkte
Das alte Flensburger Punktesystem hatte eine Modernisierung nötig.
Das alte Flensburger Punktesystem hatte eine Modernisierung nötig.

Wieso gab es die Punktereform?

Mehr als 50 Jahre existierte das alte Punktesystem, was zur Folge hatte, dass mit der Zeit alles sehr undurchsichtig und kompliziert wurde. Eine Modernisierung und Umrechnung der Punkte in Flensburg war also notwendig.

Autofahrer waren beispielsweise nicht in der Lage, zu erfahren, wie hoch ihr Punktekonto in Flensburg wirklich belastet war. Wenn Sie heutzutage eine genaue Auskunft über Ihren Punktestand einholen möchten, müssen Sie sich lediglich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.

Die wichtigsten Bußgelder im Überblick:

Das neue Flensburger Punktesystem

Das neue Punktesystem in Flensburg besagt, dass erst Punkte verteilt werden, wenn der Verstoß dem Bußgeldkatalog zufolge ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht und wenn es dabei zu einer Gefährdung der Sicherheit im Verkehr kam. Sollten Sie beispielsweise eine Umweltzone ohne gültige Umweltplakette befahren, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Da bei dieser Ordnungswidrigkeit jedoch niemand verletzt oder gefährdet wird, kommen keine Punkte in Flensburg hinzu.

Werden Sie jedoch mit dem Handy am Steuer erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen, da Sie durch Ihre Unaufmerksamkeit und fehlende Konzentration die allgemeine Verkehrssicherheit beeinträchtigt haben. Bei einer zusätzlichen Gefährdung oder sogar einer Sachbeschädigung steigt das Bußgeld im Übrigen auf 150 bzw. 200 Euro. Hinzu kommen jeweils zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Punkteregelung: Wann drohen wie viele Punkte in Flensburg?

Je nachdem, wie schwer Ihre Zuwiderhandlung im Straßenverkehr war, erhalten Sie maximal 3 Punkte auf einmal:

  • Für eine schwere Ordnungswidrigkeit erhalten Sie 1 Punkt. Wie bereits erwähnt, müssen laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie eine Regelmissachtung vorliegen, welche die Straßenverkehrssicherheit gefährdet.
  • 2 Punkte werden bei einem sehr schweren Verstoß erteilt. Straftaten ohne Fahrverbot und Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, bei denen die Sicherheit besonders gefährdet wurde, fallen in diese Kategorie.
  • Bei Verstößen, die mit 3 Punkten bestraft werden, handelt es sich um Straftaten. Die Fahrerlaubnis wird in diesem Fall entzogen.

Außerdem gibt es für Punkte in Flensburg eine Punktetabelle, in der genau festgehalten ist, mit welchen Konsequenzen ein auffällig gewordener Autofahrer – neben der Erhöhung seines Kontos in Flensburg – rechnen muss. Vor der Reform gab es ein so genanntes Mehrfach-Punktesystem mit einem Punkte-Tacho. Obwohl das System überarbeitet und modernisiert wurde, blieb der Punkte-Tacho bestehen. An und für sich ist er aufgebaut, wie eine Ampel: Je nachdem, in welcher Bewertungsphase sich der auffällig gewordene Kraftfahrer befindet, wird dies mit den Farben rot, gelb und grün gekennzeichnet.

Je nach Verstoß werden unterschiedliche Punkte in Flensburg verteilt.
Je nach Verstoß werden unterschiedliche Punkte in Flensburg verteilt.

Mittlerweile wurde das alte System in ein Fahreignungs-Bewertungssystem umgewandelt und sieht wie folgt aus:

  1. Vormerkung (Stufe grün): Bei 1 bis 3 Punkten auf Ihrem Flensburger Punktekonto müssen Sie mit keinen weiteren Maßnahmen rechnen, da Sie sich hier mehr oder weniger noch im „grünen Bereich“ befinden. In Zukunft sollten Sie sich jedoch genau an die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) halten, um weitere Punkte in Flensburg zu vermeiden.
  2. Ermahnung (Stufe gelb): Beträgt Ihr Punktestand bereits 4 oder 5 Punkte, ist die Folge eine kostenpflichtige Ermahnung, die Ihnen in schriftlicher Form zugestellt wird. Außerdem wird das KBA Sie darauf hinweisen, dass in Ihrer Situation ein freiwilliges Fahreignungsseminar Sinn ergeben würde. Indem Sie an einem solchen Seminar teilnehmen, können Sie 1 Punkt in Flensburg abbauen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn Sie in einem Zeitraum von 5 Jahren noch an keinem Seminar dieser Art teilgenommen haben. Generell können Sie nur Punkte abbauen, wenn Ihr Punktestand in Flensburg nicht mehr als 5 Punkte beträgt.
  3. Verwarnung (Stufe rot): Ab 6 oder 7 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung, für die Sie die Kosten ebenfalls selbst tragen müssen. Der Vorschlag zur Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar erfolgt auch hier, jedoch können damit keine Flensburger Punkte abgebaut werden. Die Möglichkeit einer Teilnahme ist trotzdem gegeben, um zu beweisen, dass Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und sich bessern wollen. Bei dieser Stufe handelt es sich also mehr oder weniger um die letzte Warnung, bevor Sie mit härteren Konsequenzen rechnen müssen.
  4. Entziehung der Fahrerlaubnis (Stufe schwarz): Schließlich erfolgt der Führerscheinentzug: 8 Punkte in Flensburg reichen seit der Punktereform aus, um Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Des Weiteren gibt es eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, in der Sie keine neue Fahrerlaubnis erhalten. Wenn Sie Ihren Führerschein wiedererlangen möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen und damit rechnen, dass die zuständige Behörde außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnet, um so Ihre Eignung für den Straßenverkehr festzustellen.

Tipp: Weitere Infos über Punkte in Flensburg finden Sie in unserem Ratgeber zur Punkteregelung.

Punkte in Flensburg sind an eine Verjährungsfrist gebunden.
Punkte in Flensburg sind an eine Verjährungsfrist gebunden.

Verjährung der Punkte in Flensburg

Sind Sie aus beruflichen Gründen angewiesen auf Ihren Führerschein, dann sollten Sie stets darauf achten, Ihr Punktekonto nicht unnötig hoch zu belasten, da Ihnen sonst der Führerscheinentzug droht.

Eine Möglichkeit, den Punkten Lebewohl zu sagen, ist die Verjährung. Ab einer bestimmten Zeitspanne verfallen Ihre Punkte in Flensburg schließlich automatisch:

  • 1 Punkt verjährt nach zweieinhalb Jahren
  • 2 Punkte verfallen nach fünf Jahren
  • 3 Punkte haben eine Verjährungsfrist von zehn Jahren

Doch Vorsicht: Wenn Ihre Punkte aufgrund der Verjährung gelöscht werden, bleibt dieser Vorgang der Löschung trotzdem ein weiteres Jahr im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert. Dieser Vorgang nennt sich Überliegefrist. Der Grund dafür ist, dass Sie möglicherweise noch vor der Löschung Ihrer Punkte einen neuen Verkehrsverstoß begehen, der mit 1 Punkt in Flensburg oder mehr geahndet wird. Die Gültigkeit der Punkte wird stets auf den Tag zurückdatiert, an dem der Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht begangen wurde. Demnach könnten bereits gelöschte Punkte früher oder später doch noch relevant sein:

  • Stellen Sie sich vor, Sie haben beispielsweise 7 Punkte auf Ihrem Flensburger Punktekonto und begehen einen Verkehrsverstoß.
  • Bereits bevor Sie die Sanktionen für diesen Verstoß erhalten oder Ihnen mitgeteilt wird, ob Sie einen weiteren Punkt erhalten, wird 1 Punkt in Flensburg von Ihrem Konto aufgrund der Verjährungsfrist gelöscht.
  • Ihr Punktekonto weist also nur noch 6 Punkte in Flensburg auf.
  • Aufgrund der Überliegefrist wird diese Löschung gespeichert. Aus dem neuen Verfahren bekommen Sie dann für Ihren begangenen Verstoß 1 Punkt.
  • Normalerweise würde Ihr Punktestand in Flensburg erneut aus 7 Punkten bestehen. Da Sie die Zuwiderhandlung aber vor der Löschung des Punktes begangen haben, wird der Punkt, der bereits gelöscht worden war, auf den für den Verstoß relevanten Tag zurückdatiert.

Damit hatten Sie zu dem Zeitpunkt, als Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, 8 Punkte. Dies bedeutet, dass Ihnen die Entziehung Ihres Führerscheins bevorsteht und Sie vorerst in den nächsten 6 Monaten auf das Autofahren verzichten müssen.

Zusammengefasst im Video: Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Was ist die Verjährungsfrist von Punkten in Flensburg? Mehr dazu in diesem Video!
Was ist die Verjährungsfrist von Punkten in Flensburg? Mehr dazu in diesem Video!

Punkte in Flensburg verkaufen oder übernehmen?

Haben Sie in Flensburg 8 Punkte, ist der Führerscheinentzug die Konsequenz.
Haben Sie in Flensburg 8 Punkte, ist der Führerscheinentzug die Konsequenz.

Wenn beispielsweise ein Fahrer kurz davor steht, insgesamt 8 Punkte in Flensburg auf seinem Konto zu haben, steht er damit gleichzeitig auch vor der Entziehung der Fahrerlaubnis. Plötzlich schrillen die Alarmglocken. Vor allem, wenn Autofahrer auf ihren Führerschein angewiesen sind, greifen viele auch mal zu illegalen Methoden, um ihre Fahrerlaubnis zu retten.

Einige Internetanbieter haben sich mittlerweile ein kleines Imperium aufgebaut, in dem sie mit Punkten handeln. Punkte werden übernommen, also ge- oder verkauft. Der Punktehandel läuft an und für sich nach einem einfachen Schema ab:

  • Person X hat einen Verkehrsverstoß begangen und hat nun Angst um ihren Führerschein, da sich auf ihrem Flensburger Punktekonto dann 8 Punkte befinden würden.
  • Also sucht Person X im Internet jemanden, der ihre Punkte in Flensburg übernehmen würde, natürlich gegen Bezahlung.
  • Person Y bietet ihre Hilfe an, unterschreibt den Anhörungsbogen und gibt damit zu, die Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
  • Oft sehen sich Person X und Person Y wirklich ähnlich und sind im besten Fall sogar gleich alt, was praktisch ist, da meist ein Blitzerfoto als Beweis vorhanden ist.
  • Ist alles erledigt, dann wird das Bußgeldverfahren gegen Person X eingestellt und ein neues Verfahren gegen Person Y eröffnet.

Die Kosten aus dem Bußgeldbescheid muss Person X jedoch selbst zahlen, Person Y übernimmt lediglich die Punkte in Flensburg. Oft werden pro Punkt, der übernommen werden soll, 100 bis 200 Euro verlangt. Auch höhere Beträge von bis zu 1.000 Euro sind möglich, da die Verzweiflung der Verkäufer ausgenutzt wird, wenn diese beispielsweise auf ihren Führerschein angewiesen sind.

Außerdem muss eine Bearbeitungsgebühr an die Vermittlungsagentur gezahlt werden, die den Kontakt zwischen Person X und Person Y überhaupt erst möglich gemacht hat. So können schnell hohe Beträge zusammenkommen. Doch nicht nur so auf diese Art und Weise werden Punkte in Flensburg übernommen: In Familien-, Bekannten- oder Freundeskreisen, so vermutet die Polizei, herrscht ebenfalls ein buntes Treiben, wenn es um den Handel von Punkten geht.

Ob über eine Agentur im Internet oder durch die Hilfe von Familie oder Freunden: Punkte zu verkaufen ist und bleibt illegal. Dabei machen Sie sich laut deutschem Recht strafbar, wenn Sie Punkte verkaufen, aber auch, wenn Sie Punkte in Flensburg von anderen übernehmen. Sollten Sie bei einer solchen Aktion erwischt werden, müssen Sie mit Geld- bzw. Freiheitsstrafen rechnen.

Der verkehrsrechtlich-erzieherische Aspekt der Vergabe der Punkte geht bei diesem Vorgehen komplett verloren, sehr zum Bedauern des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Dort wird versucht, mit allen Mitteln gegen das Geschäft mit den Punkten vorzugehen. Der eigentliche Verkehrssünder bekommt die Konsequenzen seines falschen Handelns nicht zu spüren und so ist es möglich, dass er später erneut straffällig wird und dadurch unter Umständen unschuldige Verkehrsteilnehmer oder sogar sich selbst durch sein Verhalten gefährdet.

So bewerkstelligen Sie die Punkteabfrage in Flensburg

Wie bereits erwähnt, müssen Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden, wenn Sie genaue Informationen über Ihren Punktestand einholen möchten.

Doch keine Angst: Jeder hat das Recht, beim KBA kostenlos zu erfahren, wie es um sein Punktekonto in Flensburg bestellt ist. Es ist jedoch aus Datenschutzgründen nicht möglich, einfach zum Hörer zu greifen und in Flensburg anzurufen. Sie haben drei Möglichkeiten, um zu erfragen, wie viele Punkte in Flensburg Sie haben:

  1. Direkt vor Ort: Zunächst einmal können Sie den „Auskunftspavillon“ des KBA in Flensburg besuchen, um dort in Erfahrung zu bringen, wie es um Ihr Fahreignungsregister (FAER) bestellt ist. Der Pavillon ist zu diesen Zeiten geöffnet: montags bis mittwochs von 9 bis 15 Uhr, donnerstags von 9 bis 17:30 Uhr und freitags abermals von 9 bis 15 Uhr. Vergessen Sie nicht, Ihren Personalausweis einzupacken.
  2. Über den Postweg: Sie müssen einen Antrag ausfüllen und diesen dann mit einer Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses an das Fahreignungsregister in Flensburg schicken. Wichtig: Unbedingt Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises kopieren! Per Fax ist es nicht möglich, eine Anfrage zu stellen.
  3. Über das Internet: Diese Option können Sie nur wahrnehmen, wenn Sie einen neuen Personalausweis mit Datenchip besitzen. In diesem Fall können Sie Ihren Flensburg-Punktestand in aller Ruhe online abfragen. Im Gegensatz zur ersten Variante funktioniert die Punkteabfrage hier sehr viel einfacher, schneller und ist ebenfalls kostenlos.

Über punkte-flensburg.de können Sie ebenfalls Ihren Punktestand in Erfahrung bringen. Dafür müssen Sie nur unser Formular ausfüllen und erhalten nach der Bearbeitung der Punkteabfrage Ihre Punkteauskunft per E-Mail. Dieser Service ist jedoch kostenpflichtig.

Können Punkte in Flensburg in der Probezeit drohen?

Punkte in Flensburg in der Probezeit haben weitreichende Konsequenzen.
Punkte in Flensburg in der Probezeit haben weitreichende Konsequenzen.

In der Probezeit ist es natürlich besonders wichtig, alle Verkehrsregeln zu befolgen und keine Gefahr für die allgemeine Verkehrssicherheit darzustellen. Fahranfänger, die in der Probezeit bereits 1 Punkt in Flensburg erhalten, müssen mit einigen Konsequenzen rechnen:

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Verstößen (A-Verstoß) und weniger schwerwiegenden Verstößen (B-Verstoß) unterschieden. Ein A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße in der Probezeit führen dazu, dass diese von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Hinzu kommt die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Zu den A-Verstößen gehören unter anderem:

  • Überholverbot missachten
  • Alkohol und/oder Drogen am Steuer
  • Unterlassene Hilfeleistung/Unfallflucht
  • Zu dichtes Auffahren auf der Autobahn
  • Fahren ohne Begleitperson mit 17
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h (PKW) bzw. mehr als 15 km/h (LKW)
  • Missachtung der Vorfahrt mit Gefährdung
  • Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h beträgt weniger, als der halbe Tachowert
  • Fehler beim Abbiegen mit Gefährdung
  • Rote Ampel missachten
  • Handy am Steuer
  • Falschverhalten an Zebrastreifen/Schulbussen
  • Körperverletzung oder fahrlässige Tötung
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

Folgende Ordnungswidrigkeiten zählen zu B-Verstößen:

  • Transport von Kindern ohne entsprechenden Kindersitz
  • Termin zur HU mehr als 8 Monate überziehen
  • Behinderung von Beamten
  • Missbrauch von Kennzeichen
  • Fahrradfahrer und Fußgänger beim Abbiegen gefährden oder behindern
  • Liegengebliebenes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß absichern mit Gefährdung
  • Mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Schulkinder an einem haltenden Schulbus behindern oder gefährden
  • Benutzung eines Fahrzeuges ohne Befugnis
  • Personen in Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln behindern oder gefährden
  • Fahren mit ungesicherter Ladung
  • Unbefugtes Parken auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen

Auch wenn es sich bei B-Verstößen um weniger schwerwiegende Regelmissachtungen handelt, sollten sich Fahranfänger trotzdem im Klaren sein, dass diese Verstöße nicht nur für andere, sondern auch für sie selbst ebenfalls gefährlich sein können.

Punkte in Flensburg für Fahrradfahrer

Das Flensburger Punktesystem greift auch bei Fahrradfahrern.
Das Flensburger Punktesystem greift auch bei Fahrradfahrern.

Auch Radfahrer können Punkte in Flensburg bekommen. Sie müssen sich genauso, wie auch Autofahrer, an die Regeln der StVO halten. Folglich kann ihnen der Führerschein auch dann entzogen werden, wenn sie ein Fehlverhalten auf dem Fahrrad an den Tag legen.

Den meisten Radfahrern ist nicht einmal bewusst, dass auch sie Punkte erhalten, wenn sie Verkehrsverstöße begehen. Im Folgenden sind einige Ordnungswidrigkeiten als Radfahrer aufgelistet, die das Punktekonto noch um einige Punkte in Flensburg reicher machen können:

  • Fahrrad fahren unter Alkoholeinfluss: Sollten Sie als Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille erwischt werden, überschreiten Sie die zulässige Promillegrenze von 1,59. Dem Punktesystem in Flensburg zufolge warten in diesem Fall ein teures Bußgeld von mehreren hundert Euro sowie 3 Punkte auf Sie. In diesem Fall wird das Einkommen des Radfahrers jedoch berücksichtigt. Die Straßenverkehrsbehörde kann in diesem Fall jedoch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen verlangen, wobei es auf das Ergebnis ankommt, ob Sie Ihren Führerschein behalten dürfen oder nicht. Genauso könnte auch ein Radverbot angeordnet werden. Wenn Sie betrunken Fahrrad fahren, begehen Sie eine Straftat.
  • Missachtung einer roten Ampel: Gerade bei Fahrradfahrern passieren Rotlichtverstöße relativ oft. Eigentlich sollte jedem Radfahrer bewusst sein, dass das Überfahren einer roten Ampel gefährlich ist und zudem noch teuer bestraft wird. Sollten Sie bei Rot noch schnell über die Ampeln radeln, so müssen Sie laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 60, 100 oder 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Werden bei diesem Manöver auch noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, beträgt das Bußgeld direkt 160 Euro. Bei einer Sachbeschädigung oder einem Unfall sind es sogar 180 Euro.
  • Überqueren eines Bahnübergangs, obwohl die Schranke geschlossen ist: Diese Ordnungswidrigkeit wird mit Abstand am strengsten bestraft, da sie als höchst gefährlich und vor allem leichtsinnig angesehen wird. Aus diesem Grund wird sie auch mit einem Bußgeld von 350 Euro bestraft. Obendrein gibt es noch 2 Punkte in Flensburg.
  • Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch unvorschriftsmäßiges Fahrrad: Sollten Sie Ihr Fahrrad nicht ordnungsgemäß ausgerüstet haben, wie z. B. mit einer Leuchte, falls Sie auch nachts bzw. tagsüber bei schlechten Wetterverhältnissen unterwegs sind, müssen Sie ebenfalls mit Strafen rechnen. Hier geht es um ein Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt.

Gerade junge Autofahrer, die sich noch in der Probezeit befinden, sollten die Augen besonders offen halten, wenn sie sich doch mal mit dem Fahrrad auf den Weg machen: In der Probezeit handelt es sich bei jeder Regelmissachtung mit dem Fahrrad, auf die Punkte in Flensburg folgen, um einen A-Verstoß, was eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar bedeutet.

Fußgänger können auch Punkte bekommen

Das Flensburger Punktesystem richtet sich ausnahmslos an alle Verkehrsteilnehmer, demnach sind auch Fußgänger nicht davon befreit, für ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr Punkte in Flensburg zu kassieren. Normalerweise wird bei Fußgängern meist nur ein Bußgeld bzw. Verwarnungsgeld erhoben, doch genauso gibt es Szenarien, in denen es Punkte in Flensburg hagelt.

Beispielsweise beim Missbrauch von Alkohol und Drogen, aber auch beim Überqueren einer geschlossenen Schranke an einem Bahnübergang kann es Punkte für Fußgänger geben. Diese Verstöße werden laut Punktetabelle in Flensburg mit 1 Punkt geahndet. Wenn Sie sich als Fußgänger unerlaubt von einem Unfallort entfernen, müssen Sie bereits mit 2 Punkten rechnen. Das bisherige Punktesystem in Flensburg sah für dieser Art von Zuwiderhandlungen 7 Punkte vor (bzw. eine milde Sanktion von 5 Punkten).

Eins sollten Sie trotzdem nicht vergessen: Haben Sie Ihr Punktekonto in Flensburg bereits in der Vergangenheit relativ gut gefüllt, so kann ein Verstoß, den Sie als Fußgänger begehen, Ihnen sozusagen „den Rest geben“ und Sie verlieren bei einem Kontostand von 8 Punkten Ihre Fahrerlaubnis. Außerdem können auch Fußgänger, die gar keinen Führerschein besitzen, trotzdem durch Punkte in Flensburg Nachteile erfahren. Vor allem Jugendliche, die überlegen, in gewisser Zeit mit dem Führerschein anzufangen, sollten sich Gedanken zu diesem Thema machen. Im schlimmsten Fall werden sie schließlich gar nicht erst zur Führerscheinprüfung zugelassen, da sie bereits Punkte in Flensburg vorzuweisen haben.

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