FAQ: 0,5 Promille
Die 0,5-Promillegrenze gilt grundsätzlich für alle Fahrer, die ein Kraftfahrzeug führen. Sowohl im Pkw als auch im LKW oder auf dem E-Scooter muss diese eingehalten werden. Eine Ausnahme bilden Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit. Hier gilt ein striktes Alkoholverbot. Somit ist Alkohol am Steuer tabu.
Nein. Ab diesem Wert drohen in jedem Fall Sanktionen. Diese können bereits ab 0,3 Promille verhängt werden, wenn Fahrer Ausfallerscheinungen zeigen, andere gefährden oder einen Unfall verursachen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Nein. Auf dem Fahrrad gilt eine höhere Promillegrenze. Ab 1,6 Promille müssen Radfahrer allerdings immer mit einer Anzeige rechnen. Auch hier gilt, dass bei Auffälligkeiten oder einer Gefährdung bereits ab 0,3 Promille Konsequenzen drohen.
Ab und über 0,5 Promille bedeuten ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Darüber hinaus müssen Sie für einen Monat den Führerschein abgeben. Handelt es sich bei der Fahrt unter Alkoholeinfluss um einen Straftatbestand, drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich. Die Tabelle bietet eine Übersicht zu den möglichen Sanktionen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle Alkoholverstöße
Bußgeldrechner für Alkoholverstöße
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner ermitteln!
Ab oder über 0,5 Promille: Im Auto gelten Vorschriften
In Deutschland gilt für Kraftfahrer eine allgemeine Promillegrenze von 0,5. Wer dieses überschreitet und kontrolliert wird, handelt bis zu einem bestimmten Wert ordnungswidrig. Dies wird dann nach dem geltenden Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot geahndet. Liegt allerdings eine Gefährdung vor, können ab und über 0,5 Promille auch eine Strafe nach sich ziehen. Das gilt auch dann, wenn Fahrer mit geringeren Werten auffällig werden oder andere gefährden. Ab 0,3 Promille kann dies als Straftat gelten und wird gemäß den Vorgaben des Strafgesetzbuches (StGB) verfolgt.
Achtung: Auch Radler werden belangt, wenn sie mit 0,3 oder 0,5 Promille auffällig fahren beziehungsweise eine Gefährdung im Straßenverkehr darstellen. Ab 1,6 Promille droht auf dem Rad grundsätzlich eine Anzeige. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeug. Das bedeutet, dass beim Fahren die Promillegrenze für Kfz gilt und nicht für Fahrräder. Wer also mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, muss hier mit Sanktionen rechnen, auch wenn es zu keiner Gefährdung oder Ausfallerscheinungen kam.
Fahrer in der Probezeit sowie unter 21 Jahren müssen ein absolutes Alkoholverbot beachten. 0,5 Promille sind dann ab 21 Jahren das Limit. Sanktionen drohen, sobald diese Grenze erreicht ist und nicht erst, wenn Werte von mehr als 0,5 Promille gemessen werden.
Gesetzliche Grundlagen der Promillegrenze
Die Promillegrenze von 0,5 ist per Gesetz definiert. Die Grundlage bildet § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG). In diesem ist bestimmt, dass 0,5 Promille am Steuer zunächst als Ordnungswidrigkeit gilt. Im Paragraphen ist dies wie folgt formuliert:
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Die 0,5-Promille-Regelung gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrer, sofern für diese keine anderen gesetzlichen Bestimmungen zutreffen. Neben den Vorschriften für Fahrer in der Probezeit und Fahrer runter 21 Jahren, können beispielsweise auch arbeitsrechtliche Regelungen Anwendung finden. So müssen Berufskraftfahrer bei Gefahrguttransporten gemäß § 28 der „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiffahrt“ (GGVSEB) ebenfalls ein absolutes Alkoholverbot beachten. Gleiches gilt nach § 8 BOKraft auch für Busfahrer im Linienverkehr.
0,5 Promille: Ab wann drohte eine Strafe?
Zunächst bedeutet ein Alkoholverstoß ab 0,5 Promille ein Bußgeld von mindestens 500 Euro. Hinzu kommen dann noch zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Handelt es sich allerdings um Fahre in der Probezeit oder unter 21 Jahren, werden bei Werten unter 0,5 Promille 250 Euro fällig. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert und es kann eine Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden.
Gefährden Fahrer durch Ausfallerscheinungen andere oder verursachen sie mit 0,5 Promille einen Unfall, kann das allerdings als Straftatbestand gelten und somit eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Auch wäre in diesem Fall bei 0,5 Promille möglicherweise der Führerschein weg. Das gilt, wie oben bereits erwähnt, auch wenn Fahrer mit geringeren Werten auffällig werden bzw. eine Gefährdung darstellen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet unter anderem § 316 Strafgesetzbuch (StGB):
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.
Wann sind 0,5 Promille erreicht?
Wann erreicht eine Person die 0,5-Promille-Grenze? Wie viel darf ich trinken, wenn ich noch Auto fahren will? Die Reaktion auf Alkohol sowie der Abbau von diesem geschieht je nach Mensch unterschiedlich, sodass bereits geringe Mengen bei einigen zu Ausfallerscheinungen führen können.
Um einen Überblick darüber zu haben, bei welchen Getränken mit welchen Promillewerten zu rechnen ist, können Sie den Promillerechner in unserem Ratgeber zum Thema verwenden.