Die Probezeit fungiert sozusagen als Bewährungsphase für frischgebackene Autofahrer. Verstoßen sie während dieser Zeit gegen geltendes Verkehrsrecht, ist es mit den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch nicht getan. Vielmehr müssen sie sich zusätzlich auf spezielle Maßnahmen einstellen. Dabei kann es sich z. B. um ein Aufbauseminar, eine Probezeitverlängerung oder die Entziehung der Fahrerlaubnis handeln.
Immer wieder gibt es Fahranfänger, die nicht aus ihren Fehlern lernen. Häufig werden solche Führerscheinneulinge dann nicht nur 1 Mal, sondern gleich 2 Mal geblitzt in der Probezeit. Aber was kommt in einer solchen Situation genau auf sie zu? Welche Rolle spielen die gefahrenen km/h? Und kann der gerade erst erworbene Führerschein wieder entzogen werden, wenn der Betroffene 2 Mal in der Probezeit geblitzt wurde? Im Ratgeber gibt’s die Infos.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Innerorts geblitzt
Bußgeldtabelle: Außerorts geblitzt
Bußgeldrechner: Geblitzt in der Probezeit
2 Mal geblitzt in der Probezeit: Die wichtigsten Fragen & Antworten
In diesem Fall kommt es darauf an, mit wie viel km/h Sie beide Male geblitzt worden sind. Mehr Infos dazu finden Sie an dieser Stelle.
Werden Sie 2 Mal geblitzt in der Probezeit, sind allerdings beide Male maximal 20 km/h zu schnell gewesen, erwarten Sie keine zusätzlichen Maßnahmen. Um die entsprechenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog kommen Sie jedoch nicht herum.
Unabhängig davon, wie schnell Sie waren, als Sie das 1 oder das 2 Mal in der Probezeit geblitzt wurden, müssen Sie sich noch nicht auf die Entziehung der Fahrerlaubnis einstellen. Dies geschieht in der Regel erst, wenn Sie das 3 Mal mit 21 km/h oder mehr als Fahranfänger geblitzt werden.
In der Probezeit geblitzt – erklärt im Video
In der Probezeit 2 Mal geblitzt worden: Welche Folgen kann das haben?
Überhaupt in der zweijährigen Probezeit Bekanntschaft mit einem Blitzer zu machen, löst wohl bei den meisten Fahranfängern Panik aus. Werden sie sogar 2 Mal geblitzt in der Probezeit, bangt mit Sicherheit ein Großteil der Neulinge um den Führerschein. Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden während der Bewährungsphase in zwei Kategorien unterteilt:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen, wie z. B. die Nutzung vom Handy am Steuer)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, wie z. B. das Fahren mit abgefahrenen Reifen)
Ein A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße führen zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Leisten Sie sich anschließend erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, droht Ihnen eine Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Doch zu welcher Gruppe gehört die Geschwindigkeitsüberschreitung?
Hier spielen die gefahrenen km/h eine Rolle. Unter 21 km/h werden keine Maßnahmen fällig, ab 21 km/h zu schnell handelt es sich dabei jedoch um einen A-Verstoß. Werden Sie 2 Mal geblitzt in der Probezeit, sind die Konsequenzen also sowohl abhängig davon, wie schnell Sie beim 1 Mal waren, als auch davon, wie hoch der Tempoverstoß beim 2 Mal war. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, was in welcher Situation auf Sie zukommt:
1. Mal geblitzt in der Probezeit mit… | 2. Mal geblitzt in der Probezeit mit… | Zusätzliche Maßnahmen beim 2. Mal |
---|---|---|
weniger als 21 km/h | mehr als 21 km/h | - Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre - Anordnung von einem Aufbauseminar |
mehr als 21 km/h | weniger als 21 km/h | keine |
mehr als 21 km/h | mehr als 21 km/h | - Verwarnung - Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
weniger als 21 km/h | weniger als 21 km/h | keine |
Daraus ergibt sich: Werden Sie 2 Mal geblitzt in der Probezeit, drohen Ihnen nur dann zusätzliche Maßnahmen, wenn es sich um einen Tempoverstoß von 21 km/h oder mehr handelte. Auf Geschwindigkeitsüberschreitungen von maximal 20 km/h folgen daher ausschließlich die dazugehörigen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.
2 Mal geblitzt in der Probezeit: Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Wurden Sie bereits 2 Mal geblitzt in der Probezeit und waren jedes Mal 21 km/h oder mehr zu schnell, müssen Sie zwar mit einigen Konsequenzen rechnen, der Führerscheinentzug gehört jedoch nicht dazu.
Erst wenn Sie in der Probezeit zum dritten Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h begehen, leisten Sie sich damit den dritten A-Verstoß und müssen sich von Ihrer Fahrerlaubnis verabschieden.