Der Bußgeldbescheid: Wissenswertes zu Gebühren und Fristen

Trotz seiner Unbeliebtheit kommt fast jeder Autofahrer in seiner Karriere mindestens einmal mit ihm in Berührung: Ein Bußgeldbescheid wird versendet, wenn ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorliegt, welcher ein Bußgeldverfahren nach sich zieht.

Bußgeldbescheid erhalten? Von Zustellung bis Einspruch müssen einige Punkte beachtet werden.
Bußgeldbescheid erhalten? Von Zustellung bis Einspruch müssen einige Punkte beachtet werden.

Kann nicht einwandfrei festgestellt werden, wer die Ordnungswidrigkeit begangen hat, wird dem Halter des Fahrzeuges in der Regel im Vorfeld ein Anhörungsbogen zugestellt. Durch diesen soll der eigentlich betroffene Verkehrssünder ausfindig gemacht werden, welcher im Anschluss den Bußgeldbescheid mit den Strafen aus dem Bußgeldkatalog erhält.

Allgemeine Ratgeber zum Thema Bußgeldbescheid

Welche Bedingungen an die Zustellung von einem Bußgeldbescheid geknüpft sind, wie hoch die Gebühren normalerweise ausfallen, wie Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bei der zuständigen Behörde einlegen und wie Sie am besten mit einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland umgehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Bußgeldbescheid: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Welchen Zweck erfüllt ein Bußgeldbescheid?

In einem Bußgeldbescheid werden dem betroffenen Verkehrssünder die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mitgeteilt, die aufgrund seines Verkehrsverstoßes fällig werden.

Welche Angaben muss ein Bußgeldbescheid enthalten?

Informationen zu den Angaben, die jeder Bußgeldbescheid enthalten sollte, finden Sie hier.

Innerhalb welcher Frist können Sie Einspr‌uch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Normalerweise liegt die Frist für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei zwei Wochen nach Zustellung.

Wie wird ein Bußgeldbescheid charakterisiert?

Nicht alle Bußgeldbescheide sehen gleich aus. Trotzdem existieren einige Punkte, die jeder Bußgeldbescheid unabhängig von Bundesland, Stadt oder Gemeinde enthalten sollte. Diese sehen wie folgt aus:

  • Angaben zur Person, welche die Ordnungswidrigkeit begangen haben soll sowie zu weiteren Personen, die beteiligt waren, dürfen in keinem Fall fehlen.
  • Die Ordnungswidrigkeit, um die es geht, muss mit Angabe des Ortes sowie des Zeitpunktes beschrieben werden.
  • Die zutreffenden Vorschriften zu Bußgeld und die gesetzlichen Merkmale der Tat müssen ebenfalls erwähnt werden.
  • Mögliche Beweismittel, wie beispielsweise ein „Blitzerfoto“, finden im Anhang des Bußgeldbescheids Platz.
  • Der letzte Punkt dreht sich um das durch die Tat fällig gewordene Bußgeld und weitere Maßnahmen, wie z. B. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Wichtig: In der Regel haben Sie als Empfänger des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit, um das veranschlagte Bußgeld zu zahlen. Normalerweise sollten Sie auch im Bußgeldbescheid selbst noch einmal darauf hingewiesen werden.

Spezifische Ratgeber zum Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid: Welche Gebühren sind möglich?

Bei einem Bußgeldbescheid können gewisse Gebühren auf Sie zukommen.
Bei einem Bußgeldbescheid können gewisse Gebühren auf Sie zukommen.

Jedes Bußgeldverfahren bringt Kosten mit sich. Wie hoch die Gebühren beim Bußgeldbescheid sein dürfen, ist in § 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OwiG) festgehalten. Dort heißt es:

Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. […] Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.“

Mit den veranschlagten Gebühren und dem eigentlichen Bußgeld ist es jedoch in vielen Fällen noch nicht getan: Mögliche Bekanntmachungen, Zustellungen durch die Post oder Kosten für Reisen müssen ebenfalls vom Empfänger des Bußgeldbescheids getragen werden.

Weiterführende Informationen zu Gebühren und Kosten

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Zu den oben erwähnten Punkten, die jeder Bußgeldbescheid aufweisen muss, kommt in puncto Einspruch ein weiterer wichtiger Aspekt hinzu: Dem betroffenen Verkehrssünder muss in jedem Fall mitgeteilt werden, dass die Rechtskraft von einem Bußgeldbescheid wirksam wird, wenn dieser keinen Einspruch gemäß § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei der Behörde einlegt.

Laut § 67 OwiG muss der Einspruch folgendermaßen erfolgen:

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.“

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und müssen dementsprechend nicht gezahlt werden. Oft handelt es sich dabei um Formfehler. Eine falsche Angabe der Tatzeit führt z. B. dazu, dass der Bescheid unwirksam wird. Tippfehler bei Name oder Adresse des betroffenen Fahrers werden jedoch nicht als Fehler akzeptiert. Meist kann der Fahrer durch das Kennzeichen trotzdem einwandfrei identifiziert werden und der Bußgeldbescheid bleibt bestehen.

Mehr Informationen zu Einspruch und Fehlern beim Bescheid

Gerade bei einem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot sollten Sie sich mit dem Einspruch nicht allzu lange Zeit lassen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann der Einspruch mit sofortiger Wirkung verworfen und damit seine Rechtskraft erhalten. Zur Sicherheit empfiehlt es sich stets, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Sache bestmöglich prüfen und Sie unterstützen kann.

Möchten Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, kann ein Anwalt hilfreich sein.
Möchten Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, kann ein Anwalt hilfreich sein.

Ob mit oder ohne Anwalt: Was definitiv gegeben sein muss, ist eine fundierte Beweislage, auf die Sie Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aufbauen.

Nach dem Einspruch werden alle Fakten nochmal genau überprüft. Kamen neue Beweise hinzu, kann sich dies sowohl positiv als auch negativ für Sie auswirken.

Entweder das Bußgeldverfahren wird eingestellt, da die Behörde zu dem Entschluss gekommen ist, dass Sie die Tat nicht begangen haben, oder der Behörde ist ein weiterer Verstoß aufgefallen, wodurch die Strafe um einiges höher ausfallen könnte als vorher.

Mehr Informationen zu den Fristen

Wann tritt bei einem Bußgeldbescheid die Verjährung ein?

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann auch dann sinnvoll sein, wenn der Bescheid längst verjährt ist und daher nicht gezahlt werden muss. Dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zufolge ist jede Ordnungswidrigkeit an eine Verjährungsfrist gebunden. § 26 StVG besagt:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“

Dies bedeutet, dass die Verjährung drei Monate nach der Tat eintritt. Bei einem Bußgeldbescheid kann die Verjährung jedoch auch unterbrochen werden. Ein Anhörungsbogen führt beispielsweise dazu, dass die Frist von vorn beginnen muss. Bei einem Zeugenfragebogen ist dies jedoch nicht der Fall.

Zudem kann die Verjährung nicht beliebig oft unterbrochen werden. Die Tat verjährt spätestens nach Ablauf des Doppelten der Verjährungsfrist, welche gesetzlich festgelegt ist. Bei drei Monaten würde dies eine Frist von maximal sechs Monaten bedeuten.

Wichtig: Bei einem Bußgeldbescheid existiert eine sogenannte „absolute Verjährungsfrist“, die dafür sorgt, dass ein solcher Bescheid spätestens nach zwei Jahren verjährt ist. Bei einer Gerichtsverhandlung, die eine längere Zeit andauert, kann die Verjährung selbstverständlich nicht nach drei oder teilweise auch nach sechs Monaten nicht stattfinden. Die absolute Verjährungsfrist sorgt dafür, dass das Ganze keine zu großen Ausmaße annimmt.

Informationen zur Zustellung und Zahlung von Bußgeldern

Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten?

Auch im Urlaub werden Autofahrer von Radarfallen und Blitzern nicht verschont. Gerade wenn Sie sich auf unbekanntem Terrain befinden, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung schneller begangen, als Ihnen lieb ist.

Bußgeldbescheid: Die Niederlande sind ebenfalls in der Lage, ihre Strafen in Deutschland vollstrecken zu lassen.
Bußgeldbescheid: Die Niederlande sind ebenfalls in der Lage, ihre Strafen in Deutschland vollstrecken zu lassen.

Was viele Kraftfahrer nicht wissen: Ein Bußgeldbescheid aus Italien kann beispielsweise ab einem Bußgeld von 70 Euro auch in Deutschland verfolgt werden! Dies ist in einem Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU geregelt.

Wenn Sie sich nun in Sicherheit wiegen, sollten Sie wissen, dass viele Vergehen im Straßenverkehr im europäischen Ausland strenger geahndet werden als in Deutschland. Ein Fahrverbot kann Ihnen aus dem Ausland normalerweise jedoch nicht aufgebrummt werden.

Außerdem kommt zu jedem Bußgeldbescheid eine Bearbeitungsgebühr hinzu, welche den Gesamtbetrag schnell auf 70 Euro oder mehr ansteigen lässt.

Einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz sollten Sie daher ebenfalls in keinem Fall ignorieren! Weigern Sie sich, das Bußgeld zu zahlen, kann es im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens sogar zu einer Haftstrafe kommen.
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