Sie sorgen häufig für einen besseren Klang, machen den Bass noch intensiver und blenden Hintergrundgeräusche fast vollständig aus: Kein Wunder, dass viele Menschen beim Lauschen ihrer Lieblingsmusik auf Kopfhörer schwören. Beim Autofahren sind die praktischen Stöpsel zwar nicht verboten, allerdings sollten Fahrer dennoch ein hohes Maß an Aufmerksamkeit an den Tag legen.
Vor allem In-Ear-Kopfhörer unterdrücken beim Autofahren möglicherweise wichtige Verkehrsgeräusche, was das Risiko für einen Unfall ansteigen lässt. In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, was die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beim Fahren mit einem Kopfhörer vorschreibt und wann gegebenenfalls Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog fällig werden können.
Inhaltsverzeichnis
Zusammengefasst im Video: Kopfhörer beim Autofahren
Autofahren mit Kopfhörern: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Es ist nicht verboten, beim Autofahren Kopfhörer zu tragen und darüber Musik zu hören. Sie müssen demzufolge in der Regel nicht mit Konsequenzen rechnen, sollte beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle auffallen, dass Sie Kopfhörer eingestöpselt haben.
Sofern Sie sich nicht allzu stark ablenken lassen und sich weiterhin auf den Straßenverkehr konzentrieren können, dürfen Sie ganz legal mit einem Kopfhörer telefonieren, während Sie Auto fahren. Es ist ohnehin klüger, über ein Headset beim Autofahren zu telefonieren, da Sie so mögliche Sanktionen für die unerlaubte Nutzung vom Handy am Steuer vermeiden.
Zwar darf man allgemein beim Autofahren mit Kopfhörern Musik hören, diese darf aber keinesfalls so laut sein, dass wichtige Verkehrsgeräusche untergehen. Dazu zählen z. B. das Hupen anderer Autofahrer oder das Martinshorn der Feuerwehr oder der Polizei. In diesem Fall würde eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, auf die ein Verwarnungsgeld von 10 Euro folgen kann.
Sind Kopfhörer im Auto laut StVO erlaubt oder verboten?
Einen eigenen Paragraphen, der sich mit dem Tragen von einem Kopfhörer beim Autofahren beschäftigt, gibt es in der StVO zwar nicht, dafür lassen sich jedoch einige generelle Vorschriften auf dieses Thema anwenden. Dazu zählt allen voran der in § 1 StVO definierte Grundsatz für die Teilnahme am Straßenverkehr. Dieser schreibt „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ in jeder Situation auf öffentlichen Straßen vor.
Noch besser lässt sich allerdings § 23 Absatz 1 StVO auf Kopfhörer beim Autofahren beziehen:
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. […]“
Demzufolge ist das Musikhören mit Kopfhörern beim Autofahren nur dann zulässig, wenn das Gehör des Fahrzeugführers dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ist die Musik viel zu laut und blendet dadurch jegliche Hintergrundgeräusche aus, kann es schließlich leicht passieren, dass der betroffene Fahrer gar nicht mehr registriert, was um ihn herum passiert.
Überhört er dabei mögliche Warnsignale, wie das Martinshorn von Polizei oder Feuerwehr oder das Hupen anderer Fahrer, gefährdet dies automatisch die Sicherheit im Verkehr. Daher wird dieses Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zur Folge hat. Auf der sicheren Seite sind Sie daher, wenn Sie auf Kopfhörer beim Autofahren verzichten und ausnahmsweise auf das Autoradio umsteigen.
Kopfhörer während der Autofahrt: Darf man darüber telefonieren?
Dass es nicht gestattet ist, während der Fahrt mit dem Handy herumzuhantieren oder damit zu telefonieren, sollte jedem Kraftfahrer klar sein. Schließlich steigt das Unfallrisiko enorm an, wenn die Augen des Betroffenen eher auf dem Bildschirm des Smartphones ruhen als auf der Straße sowie dem Verkehrsgeschehen. Aus diesem Grund sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg für die unerlaubte Handynutzung vor.
Um diese Sanktionen zu vermeiden, verwenden einige Fahrer Kopfhörer beim Autofahren, wenn sie während der Fahrt telefonieren müssen. Doch auch in diesem Fall müssen sie sich an die oben beschriebenen Regeln halten, sprich: Sie dürfen sich dadurch nicht ablenken lassen und sollten stets das Geschehen im Straßenverkehr im Blick behalten, um die Verkehrssicherheit zu wahren.
Wichtig: Tragen Sie Kopfhörer beim Autofahren und führen dadurch einen Unfall herbei, weil Sie sich nicht mehr auf den Verkehr konzentrieren konnten, kann Ihnen eine Teilschuld gegeben werden. In einem solchen Fall zahlt Ihre Versicherung normalerweise nicht die gesamten Reparaturkosten, sondern lediglich einen Teil.