Falschrum parken: Zulässig oder nicht?

Vor allem in größeren Städten gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Parkplatz oft relativ schwierig. Haben Sie nach einer gefühlten Ewigkeit dann endlich eine Lücke gefunden, wären Sie wohl nicht der erste Autofahrer, dem es egal ist, dass sich diese auf der anderen Straßenseite befindet. Da sie durch die Parkplatzsuche schon genug Zeit verloren haben, verzichten einige Fahrer in einer solchen Situation auf das Wenden und beschließen, falschrum zu parken.

Falschrum parken: Wann ist das gestattet und wann nicht?
Falschrum parken: Wann ist das gestattet und wann nicht?

Ob es erlaubt ist, ein Fahrzeug verkehrt herum abzustellen, welche Ausnahmeregelungen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorsieht und mit welchen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog Kraftfahrer rechnen müssen, die ihr Kfz verkehrswidrig falschrum parken, können Sie in diesem Ratgeber in Erfahrung bringen.

Bußgeldtabelle: Falschrum parken

VerstoßVerwarnungs­geld
Ordnungswidriges Parken auf der linken Straßenseite15 €
… mit Behinderung25 €
… länger als eine Stunde25 €
… länger als eine Stunde mit Behinderung35 €
Parken in einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung15 €

Falschrum parken: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Warum ist Falschrum-Parken verboten?

Autofahrer müssen ihr Kfz in der Regel an der rechten Straßenseite in Fahrtrichtung parken. Ansonsten kann es leicht zu einem Unfall mit einem Fahrzeug aus dem Gegenverkehr kommen, wenn sie verkehrt herum ein- oder ausparken. Das Verbot, falschrum zu parken, dient daher vor allem der Sicherheit im Straßenverkehr.

Was kostet das Parken in falscher Richtung?

Stellen Sie Ihr Kfz auf der linken Straßenseite ab, obwohl dies nicht gestattet war, wird ein Verwarnungsgeld zwischen 15 und 35 Euro fällig. Wenn Sie entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße parken, drohen ebenfalls 15 Euro.

Wann darf man falschrum parken?

Sind auf der rechten Straßenseite Schienen verlegt, dürfen Sie gemäß § 12 Absatz 4 StVO auf der linken Seite der Fahrbahn parken. Das Gleiche gilt in einer Einbahnstraße. Da dort nicht mit Gegenverkehr zu rechnen ist, können Sie dementsprechend falschrum parken, ohne mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen zu müssen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie auch in diesen Ausnahmefällen Ihr Kfz nicht entgegen der Fahrtrichtung abstellen dürfen.

Ist es egal, in welche Richtung man parkt?

Wenn Sie falschrum parken, gefährden Sie womöglich die Verkehrssicherheit.
Wenn Sie falschrum parken, gefährden Sie womöglich die Verkehrssicherheit.

An welche Vorschriften sich Kraftfahrer halten müssen, wenn es um das Abstellen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr geht, ist in § 12 StVO festgehalten. Dass es keinesfalls egal ist, in welche Richtung oder auf welcher Seite Sie Ihr Fahrzeug abstellen, beweist § 12 Absatz 4 StVO:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. […]“

Dies beweist: Kraftfahrer müssen ihren fahrbaren Untersatz grundsätzlich auf der rechten Straßenseite abstellen und somit stets in Fahrtrichtung. Daher ist es in der Regel nicht zulässig, falschrum zu parken. Dies ist darin begründet, dass sich leicht ein Verkehrsunfall mit einem Kfz aus dem Gegenverkehr ereignen kann, wenn Fahrer verkehrt herum ein- oder ausparken. Diese Vorschrift dient daher vor allem der Verkehrssicherheit.

Allerdings sind in § 12 Absatz 4 StVO auch Ausnahmesituationen genannt, in der es Autofahrern gestattet ist, falschrum zu parken:

Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.“

Da in einer Einbahnstraße nicht mit Gegenverkehr zu rechnen ist, dürfen Sie als Kraftfahrer Ihr Fahrzeug dort also ausnahmsweise falschrum parken und es auf der linken Seite abstellen. Entgegen der Fahrtrichtung darf es allerdings auch hier nicht stehen, ansonsten drohen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. Befinden sich auf der rechten Straßenseite Schienen, versteht es sich quasi von selbst, dass Sie darauf nicht parken dürfen.

Falsch herum parken: Wird ein Bußgeld fällig?

Sie müssen mit einem Verwarnungsgeld rechnen, wenn Sie unerlaubt falschrum parken.
Sie müssen mit einem Verwarnungsgeld rechnen, wenn Sie unerlaubt falschrum parken.

Wenn Sie falschrum parken, obwohl Sie weder in einer Einbahnstraße unterwegs sind, noch sich auf der rechten Straßenseite Schienen befinden, erwartet Sie normalerweise ein Verwarnungs- und kein Bußgeld.

Wie hoch dieses ausfällt, richtet sich in der Regel nach den vorliegenden Umständen:

  • Parken Sie ordnungswidrig auf der linken Straßenseite, müssen Sie 15 Euro zahlen.
  • Haben Sie dabei jemanden behindert, steigt der Betrag auf 25 Euro an. Das Gleiche gilt, wenn Sie ohne Behinderung länger als eine Stunde falschrum parken.
  • Wenn Sie länger als eine Stunde falschrum parken und dabei obendrein andere Verkehrsteilnehmer behindern, kommen 35 Euro auf Sie zu.

Kommen Sie innerhalb einer Frist von einer Woche für das verhängte Verwarnungsgeld auf, ist das Ganze in der Regel für Sie erledigt. Dennoch sollten Sie es sich beim nächsten Mal zweimal überlegen und besser darauf verzichten, falschrum zu parken.

Quellen und weiterführende Links

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