Bereits der erste Paragraph der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ im Verkehr vor. Kraftfahrer sollten dabei gerade auf schwächere Verkehrsteilnehmer, wie z. B. Radfahrer oder Fußgänger, achten. Um vor allem Letzteren eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen, ist normalerweise ihnen allein der Gehweg vorbehalten. Für Autofahrer ist der Bürgersteig demzufolge erst einmal tabu.
Wie so häufig im Verkehrsrecht gibt es jedoch auch von dieser Regel diverse Ausnahmen. Wann Kraftfahrern das Parken auf dem Gehweg ausnahmsweise gestattet ist, wann sie ihr Kfz auf keinen Fall dort abstellen sollten und welche Konsequenzen es haben kann, trotz Verbot auf dem Bordstein zu parken, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog: Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Ordnungswidriges Halten auf dem Gehweg | 50 € | |
… mit Behinderung | 55 € | |
... über mit Gefährdung | 70 € | |
... über mit Sachbeschädigung | 90 € | |
Ordnungswidriges Parken auf dem Gehweg | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… über eine Stunde | 70 € | 1 |
… über eine Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg parken | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… über eine Stunde | 70 € | 1 |
… über eine Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
... über mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... über mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Ordnungswidriges Parken auf einem Gehweg (Zeichen 315) mit einem Kfz über 2,8 Tonnen | 10 € | |
… mit Behinderung | 15 € | |
… über drei Stunden | 20 € | |
… über drei Stunden mit Behinderung | 30 € |
Bußgeldrechner: Unzulässiges Parken auf dem Bordstein
Auf dem Gehweg parken: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Generell ist das Parken auf dem Gehweg laut StVO nicht erlaubt, da dieser Bereich allein Fußgängern vorbehalten ist. Stellen Sie Ihr Kfz trotzdem dort ab, müssen Sie demzufolge normalerweise mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.
Das unerlaubte Parken auf dem Gehweg zieht entweder ein Bußgeld oder ein Verwarnungsgeld nach sich. Die Geldsanktion liegt nämlich je nach Tatumstand zwischen 55 und 100 Euro. Welches Fehlverhalten auf dem Bürgersteig wie geahndet werden kann, verrät Ihnen diese Tabelle.
Sind entsprechende Parkplatzmarkierungen auf dem Gehweg vorhanden, dürfen Sie diese als Kraftfahrer selbstverständlich auch nutzen. Darüber hinaus dürfen Sie mit einem Fahrzeug, das höchstens 2,8 Tonnen wiegt, auf dem Bürgersteig parken, wenn das Verkehrszeichen 315 aufgestellt ist. Dabei handelt es sich um ein rechteckiges blaues Schild, das weiß umrandet ist. Auf ihm sind der Buchstabe P und ein Pkw zu sehen, der auf dem Gehweg steht.
Mehr zum Halten und Parken – im Video
Was regelt die StVO zum Parken auf dem Gehweg?
Auch wenn die StVO so gut wie alle Facetten der Verkehrsteilnahme thematisiert, finden sich darin keine expliziten Angaben dazu, ob das Parken auf dem Gehweg erlaubt oder verboten ist. § 12 Absatz 4 StVO regelt lediglich, dass Kraftfahrer den rechten Seitenstreifen bzw. Fahrbahnrand nutzen sollen, wenn sie ihr Fahrzeug abstellen möchten.
§ 25 StVO wiederum verpflichtet Fußgänger zur Nutzung des Gehwegs, sofern es einen solchen gibt. Wenn dem so ist, dürfen sie also nicht auf der Straße laufen. Diese zwei Paragraphen zeigen auf, dass das Parken auf dem Bürgersteig generell nicht erlaubt ist, da sich dieser speziell an Passanten richtet und quasi als Schutzbereich für sie fungiert.
Wann darf man ausnahmsweise auf dem Gehweg parken?
Anschließend haben wir Ihnen gewisse Situationen aufgelistet, in denen das Parken auf dem Fußweg ausnahmsweise zulässig ist und dementsprechend keine Konsequenzen nach sich zieht:
- Sind entsprechende Parkflächenmarkierungen auf dem Bürgersteig vorhanden, dürfen Sie diese als Autofahrer selbstverständlich auch nutzen und Ihr Fahrzeug dort parken.
- Darüber hinaus gestattet auch das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg, allerdings bezieht sich diese Erlaubnis ausschließlich auf Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen. Dabei handelt es sich um ein rechteckiges blaues Verkehrsschild mit einem weißen Rand. Darauf sind der Buchstabe P und ein Pkw zu sehen, der auf einem Bordstein steht.
Bedenken Sie: Das Zeichen 315 wird häufig von gewissen Zusatzzeichen ergänzt, die aufzeigen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um mit einem Auto oder einem Motorrad auf dem Gehweg parken zu dürfen. Unter anderem kann es sich dabei um Schilder handeln, die das Auslegen einer Parkscheibe vorschreiben oder die Parkdauer begrenzen. Auch eine Beschränkung der Parkerlaubnis auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ist möglich.
Droht ein Bußgeld beim unerlaubten Parken auf dem Gehweg?
Das Wichtigste vorneweg: Beim unzulässigen Parken auf dem Bürgersteig wird kein Bußgeld fällig (Beträge ab 60 Euro), sondern lediglich ein Verwarnungsgeld (Beträge bis 55 Euro). Doch was kostet das Parken auf Gehwegen genau, wenn es nicht erlaubt war? Dies zeigt Ihnen die folgende Zusammenfassung:
- Beim unerlaubten Parken auf dem Gehweg liegen die Kosten laut Bußgeldkatalog bei 55 Euro.
- Bei einer zusätzlichen Behinderung steigt der Betrag auf 70 Euro an und ein Punkt in Flensburg folgt. Das Gleiche geschieht, wenn Sie Ihr Kfz dort über eine Stunde lang abstellen.
- 80 Euro müssen Sie zahlen, wenn Sie länger als eine Stunde unzulässig auf dem Gehweg geparkt und obendrein andere Verkehrsteilnehmer behindert haben oder eine Gefährdung vorliegt. Zudem sieht der Bußgeldkatalog einen Punkt vor.
- Kommt es durch das unerlaubte Gehwegparken zu einem Unfall, drohen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt.
Mit den gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie im Übrigen vorliebnehmen, wenn Sie Ihr Kfz auf der Fahrbahn abstellen, obwohl das Zeichen 315 das Parken auf dem Gehweg gestattet. Doch Achtung: Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch bei Vorhandensein dieses Zeichens nur dann auf dem Bürgersteig abstellen, wenn es maximal 2,8 Tonnen auf die Waage bringt. Sie parken daher verbotswidrig auf dem Gehweg, wenn Ihr Kfz schwerer ist. 10 bis 30 Euro können dann auf Sie zukommen.