Unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, dem Lkw, dem Rad oder als Fußgänger auf deutschen Straßen unterwegs sind, müssen Sie den Vorschriften aus dem Verkehrsrecht Beachtung schenken. Schließlich kann nur so gewährleistet werden, dass niemand unnötig behindert oder gefährdet wird.
In diesem Ratgeber erklären wir, wie das Verkehrsrecht überhaupt aufgebaut ist, welche Rechte und Pflichten unter anderem mit der Teilnahme am Straßenverkehr einhergehen und worauf Sie sich einstellen müssen, wenn Sie gegen bestimmte Verkehrsvorschriften verstoßen.
Inhaltsverzeichnis
Informationen zu den wichtigsten Gesetzen im Verkehrsrecht
Verkehrsrecht: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Das deutsche Straßenverkehrsrecht lässt sich in fünf Teilgebiete unterteilen: das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht, das Versicherungsrecht und das Verkehrszivilrecht. Genauere Infos finden Sie hier.
Die wichtigsten Regelwerke aus dem Straßenverkehrsrecht sind die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Verstoßen Sie gegen geltendes Verkehrsrecht, müssen Sie mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Dabei kann es sich um Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote handeln. Bedenken Sie jedoch, dass der Bußgeldkatalog lediglich Regelsätze beinhaltet.
Wie das Verkehrsrecht aufgebaut ist
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich grundsätzlich aus fünf Teilgebieten zusammen:
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Diese Kategorie widmet sich mitunter den Folgen, die Ordnungswidrigkeiten im Verkehr haben können (wie z. B. Bußgeldbescheide, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote).
- Verkehrsstrafrecht: Besonders schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr werden nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten angesehen, sondern als Straftaten (wie z. B. Fahrerflucht). Mit diesen Regelmissachtungen befasst sich das Verkehrsstrafrecht.
- Verkehrsverwaltungsrecht: Hierzu gehören unter anderem die Voraussetzungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, die Fahrtenbuchauflage oder die Rahmenbedingungen bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Versicherungsrecht: Dieses Teilgebiet regelt die Vorschriften zur Haftpflicht-, zur Teilkasko- sowie zur Vollkaskoversicherung von Kfz.
- Verkehrszivilrecht: Hier muss abermals zwischen zwei Bereichen differenziert werden: Das Verkehrszivilrecht lässt sich zum einen in das Haftungsrecht (Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld nach einem Unfall im Verkehr) und zum anderen in das Vertragsrecht (Autokauf, Leasing, Gewährleistungsansprüche) unterteilen.
Die wichtigsten Gesetze im Verkehrsrecht
Anschließend haben wir Ihnen einen Überblick der wichtigsten Regelwerke im Verkehrsrecht inklusive der entsprechenden Schwerpunkte je nach Verordnung zusammengestellt.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Allgemeine Regeln im Verkehrsrecht
Die StVO hat unter allen Regelwerken zum Verkehrsrecht wohl den größten Bekanntheitsgrad. Die darin enthaltenen Vorschriften richten sich an alle Verkehrsteilnehmer und lassen sich inhaltlich in drei Bereiche aufteilen:
- Allgemeine Verkehrsregeln (z. B. Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Halten und Parken)
- Zeichen und Verkehrseinrichtungen
- Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
Wurden Sie beispielsweise geblitzt, weil Sie zu schnell gefahren sind, handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen die Vorschriften aus der StVO, auf den Bußgelder, Punkte gemäß Punktekatalog sowie ein Fahrverbot folgen können. Vermuten Sie, dass es zu Fehlern bei der Geschwindigkeitsmessung kam, sollten Sie einen Verkehrsanwalt konsultieren und Einspruch gegen den dazugehörigen Bußgeldbescheid einlegen.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
In der FeV geht es um die Voraussetzungen, die Personen erfüllen müssen, um am Verkehr teilnehmen zu dürfen, sowie die dazugehörigen Rahmenbedingungen aus dem Verkehrsrecht. In der Verordnung gibt es fünf Schwerpunkte:
- Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr (Zulassung zum Verkehr, Einschränkung und Entziehung der Zulassung)
- Führen von Kraftfahrzeugen (Einteilung der Führerscheinklassen, Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, Mindestalter, Probezeit beim Führerschein, Gültigkeit von Führerscheinen, Punktesystem in Flensburg, Begleitetes Fahren ab 17)
- Register (Vorschriften zu Fahrerlaubnis- und Fahreignungsregister)
- Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben (ärztliche Gutachter, Begutachtungsstellen für Fahreignung bei einer MPU, verkehrspsychologische Beratung)
- Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften (Sanktionen bei Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Technische Voraussetzungen
Auch die StVZO gehört zu den wichtigsten Gesetzen im Verkehrsrecht. Sie enthält die formalen und technischen Bedingungen für Kfz, um eine Zulassung auf öffentlichen Straßen zu erhalten. Generell gibt es in dieser Verordnung drei Bereiche:
- Allgemeine Zulassung von Fahrzeugen
- Bauartgenehmigung und Betriebserlaubnis
- Bau- und Betriebsvorschriften
Interessant: Gewisse Teile der StVZO wurden bereits in die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) übernommen. In Zukunft soll sie von der sogenannten Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und der Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV) abgelöst werden.
Straßenverkehrsgesetz (StVG): Grundlegende Vorschriften und Register
Neben allgemeinen Verkehrsvorschriften finden sich im StVG außerdem Regelungen zu Bußgeldern, zur Haftpflicht sowie zu diversen Registern. Im Einzelnen liegt der Fokus auf diesen Aspekten im Verkehrsrecht:
- Verkehrsvorschriften (z. B. Zulassung, Fahrerlaubnis und Führerschein, Probezeit, Aufbauseminar)
- Haftpflicht (z. B. Mitverschulden, Verjährung, Verwirkung, Halterhaftung bei einem Verkehrsunfall mit Anhänger und Gespann)
- Straf- und Bußgeldvorschriften (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Promillegrenze, Verbot von Alkohol am Steuer für Fahranfänger, Bußgeldkatalog)
- Fahreignungsregister (z. B. Inhalt, Tilgung, Übermittlung)
- Fahrzeugregister (z. B. Erhebung der Daten, Inhalt, Datenabgleich, Zweckbestimmung)
- Fahrerlaubnisregister (z. B. Zweckbestimmung, Übermittlung, Löschung der Daten, Inhalt)
- Übergangsbestimmungen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zulassung von Kfz zum Verkehr
Die FZV befasst sich mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Allgemein deckt sie die folgenden Punkte im Verkehrsrecht ab:
- Allgemeine Regelungen (z. B. Anwendungsbereich, Notwendigkeit einer Zulassung, Betriebsbeschränkung und -untersagung)
- Zulassungsverfahren (z. B. Antrag, Kennzeichenzuteilung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Außerbetriebsetzung)
- Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. Prüfungsfahrten, Probefahrten, Fahrten im internationalen Verkehr)
- Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
- Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge (z. B. Versicherungsnachweis, Mitteilungspflichten der Behörde, Versicherungskennzeichen, Versicherungsplakette)
- Fahrzeugregister (z. B. Speicherung der Fahrzeugdaten, Übermittlung der Daten an das KBA, Löschung der Daten)
- Durchführungs- und Schlussvorschriften
Bußgeldkatalog: Ahndung von Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht
Im Bußgeldkatalog sind sowohl Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht als auch die damit verbundenen Sanktionen aufgelistet. Bei den darin genannten Regelsätzen kann es sich um ein Verwarnungsgeld, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot handeln.
Leisten Sie sich eine Regelmissachtung im Straßenverkehr, erhalten Sie einen sogenannten Bußgeldbescheid, in dem Ihnen die jeweils anfallenden Sanktionen mitgeteilt werden, die aufgrund der begangenen Ordnungswidrigkeit fällig werden. Je nachdem, ob Sie sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung geleistet oder eine rote Ampel überfahren haben, können die Ahndungen entsprechend anders ausfallen.