Straßenverkehrsordnung (StVO): Grundlegende Vorschriften im öffentlichen Verkehr

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das wohl bekannteste Gesetz unter den Regelwerken, die sich mit dem Verkehrsrecht in Deutschland befassen. Egal ob Autofahrer, Fußgänger, Fahrradfahrer oder Lkw-Fahrer – Sie gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen und soll für mehr Sicherheit auf öffentlichen Straßen sorgen.

Die StVO gilt für Fahrrad-, Auto, Motorrad-, Lkw-Fahrer sowie Fußgänger gleichermaßen.
Die StVO gilt für Fahrrad-, Auto, Motorrad-, Lkw-Fahrer sowie Fußgänger gleichermaßen.

Doch wie ist die StVO genau aufgebaut? Welche Regelungen sind besonders wichtig? Und welche Konsequenzen können Verstöße gegen die Verordnung haben? Antworten auf diese Fragen sowie weitere nützliche Infos rund um die Straßenverkehrsordnung finden Sie in diesem Ratgeber.

Straßenverkehrsordnung (StVO): Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was steht in der Straßenverkehrsordnung?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das wohl bekannteste Gesetz im deutschen Verkehrsrecht. Inhaltlich befasst sie sich mit den grundlegenden Regeln bei der Teilnahme am Verkehr und regelt unter anderem die Geschwi‌ndigkeit, den Ab‌stand, die Vorf‌ahrt, das Überholen sowie das Hal‌ten und Parken.

Für wen gilt die StVO?

Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Es spielt demzufolge keine Rolle, ob Sie mit einem Lkw, einem Auto, einem Fahrrad oder als Fußgänger auf öffentlichen Straßen unterwegs sind: Sie müssen sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hal‌ten.

Welche Folgen haben Verstöße gegen die StVO?

Verstöße gegen die StVO können ein Bußg‌eld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrv‌erbot nach sich ziehen. Welche Zuwiderhandlung wie streng geahndet wird, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog.

Straßenverkehrsordnung in Deutschland: Wie ist sie aufgebaut?

Die StVO besteht generell aus drei verschiedenen Bereichen.
Die StVO besteht generell aus drei verschiedenen Bereichen.

Die StVO wurde bereits im Jahr 1934 eingeführt und seitdem etliche Male überarbeitet und aktualisiert. Zuletzt traten 2021 diverse Neuerungen in Kraft, wie beispielsweise spezielle Vorschriften für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge. Allgemein lässt sich die StVO in drei Bereiche unterteilen:

1. Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 bis 35 StVO): Die grundlegenden Vorschriften im Verkehr sind im ersten Teilbereich der Verordnung festgehalten. Dazu zählen mitunter die Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge (§ 7 StVO), besondere Verkehrslagen (§ 11 StVO), die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen (§ 14 StVO), die Regeln auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (§ 18 StVO) oder die Vorschriften bei der Personenbeförderung (§ 21 StVO).

2. Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43 StVO): Im Fokus des zweiten Teilbereichs der StVO stehen Verkehrszeichen sowie -einrichtungen. Unter anderem gehören Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (§ 36 StVO), die Regelungen zu Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (§ 37 StVO) oder zu Verkehrszeichen (§ 39 StVO) dazu.

3. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften (§§ 44 bis 53 StVO): Im dritten und letzten Teilbereich der StVO geht es beispielsweise um die sachliche Zuständigkeit (§ 44 StVO), die Vorschriften rund um Ordnungswidrigkeiten (Paragraph 49 StVO) oder um Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (§ 52 StVO).

Einige wichtige Regelungen aus der StVO kurz erwähnt

Anschließend stellen wir Ihnen einige Paragraphen aus der StVO genauer vor, die entweder aufgrund ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit ins Auge fallen, oder die aus dem Grund hervorstechen, weil besonders häufig dagegen verstoßen wird. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine Auswahl handelt.

Paragraph 1 StVO: Grundsätze der Verkehrsteilnahme

Gleich im ersten Paragraphen der StVO sind einige Grundsätze genannt, die von jedem Verkehrsteilnehmer unbedingt beachtet werden müssen:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Wenn Sie am Verkehr teilnehmen, sind Sie demzufolge dazu verpflichtet, stets vorsichtig und rücksichtsvoll zu sein, damit Sie weder sich selbst, noch andere Teilnehmer am Straßenverkehr in Gefahr bringen.

Paragraph 3 StVO: Geschwindigkeit im Straßenverkehr

Die Geschwindigkeit wird in § 3 StVO thematisiert.
Die Geschwindigkeit wird in § 3 StVO thematisiert.

§ 3 StVO regelt unter anderem die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Verkehr. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an ein Tempolimit von 50 km/h halten, außerorts spielt das genutzte Kfz eine Rolle:

Pkw dürfen im Regelfall 100 km/h auf dem Tacho haben, Lkw hingegen nur 80 km/h. Grundsätzlich dürfen Sie als Kraftfahrer jedoch nur so schnell fahren, dass Sie jederzeit die Kontrolle über Ihren fahrbaren Untersatz haben.

Überholen: Paragraph 5 StVO

Die Vorschriften zum Überholen sind in § 5 StVO festgeschrieben. Diesem Paragraphen zufolge sind Überholmanöver allgemein nur von links gestattet. Darüber hinaus darf sich weder eine Behinderung noch eine Gefährdung aus einem Überholvorgang ergeben. Möchten Sie einen anderen Fahrer überholen, sollten Sie zudem darauf achten, dass Sie dabei wesentlich schneller unterwegs sein müssen als er, damit Sie nicht allzu viel Zeit im Gegenverkehr verbringen.

Die StVO verbietet das Überholen, sollte die Verkehrslage unklar sein oder ein entsprechendes Verkehrszeichen ein Überholverbot ankündigen. Wer sich nicht daran hält und trotzdem überholt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

Paragraph 12 StVO: Parken und Halten

Die Regeln rund um das Halten und Parken definiert § 12 StVO. Unter anderem ist das Halten an folgenden Orten unzulässig:

  • auf Bahnübergängen
  • in scharfen Kurven
  • auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
  • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
  • vor und in Feuerwehrzufahrten
Auch in zweiter Reihe ist das Parken laut StVO verboten.
Auch in zweiter Reihe ist das Parken laut StVO verboten.

Das Parken ist laut § 12 StVO an diesen Orten verboten:

  • vor Bordsteinabsenkungen
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen

Generell sollten Sie Ihr Fahrzeug stets platzsparend und in Fahrtrichtung abstellen, um Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Sie stets die Augen offenhalten und auf Verkehrsschilder achten, die ein Halte- oder Parkverbot anordnen.

Handy am Steuer: Paragraph 23 StVO

§ 23 Absatz 1a StVO thematisiert das Handyverbot am Steuer. Dabei sollten Sie bedenken, dass nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr unzulässig ist, sondern ebenfalls das Schreiben einer SMS oder das Lesen von Nachrichten während der Fahrt. Sie dürfen das Smartphone in der Regel nur dann nutzen, wenn Sie mit dem Auto bereits zum Stehen gekommen sind und der Motor vollständig ausgeschaltet ist (§ 23 Absatz 1b StVO).

Werden Sie mit dem Handy am Steuer erwischt, kommen laut Bußgeldkatalog mindestens 100 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Bei einer zusätzlichen Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt das Bußgeld bereits auf 150 bzw. 200 Euro, es drohen zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

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