Erwischt vom Blitzer? Wann ein Einspruch sinnvoll ist

Kraftfahrer, die es mit der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr nicht allzu genau nehmen, geraten mit großer Wahrscheinlichkeit früher oder später an einen Blitzer. Um verlässliche Ergebnisse liefern zu können, die als Grundlage für einen Bußgeldbescheid herangezogen werden können, muss jedes Geschwindigkeitsmessgerät die Vorgaben der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) erfüllen.

Wann sollten Sie gegen einen Blitzer-Bescheid Einspruch einlegen?
Wann sollten Sie gegen einen Blitzer-Bescheid Einspruch einlegen?

War dies nicht der Fall, können Sie gegen das Ergebnis von einem Blitzer Einspruch einlegen. Ihre Möglichkeiten können Sie kostenlos durch einen Bußgeldcheck ** prüfen. Wird dem Einspruch stattgegeben, kommen Sie als Fahrer um die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog herum, die aufgrund des Tempoverstoßes fällig geworden wären. Wie Sie den Einspruch bei einem Blitzer-Bescheid bewerkstelligen und welche Begründungen Sie aufführen können, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Einspruch gegen Blitzer-Bescheid: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Kann man einen Blitzer-Bescheid anfechten?

Grundsätzlich können Sie jeden Bußgeldbescheid anfechten, indem Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde Einspruch dagegen einlegen. Ab Zustellung des Bescheids haben Sie dafür zwei Wochen Zeit.

Wann lohnt sich ein Einspruch beim Blitzen?

Kam es zu Fehlern bei der Geschwindigkeitsmessung, weil etwa der Blitzer falsch ausgestellt wurde, er nicht vorschriftsgemäß geeicht war oder die Polizeibeamten nicht ausreichend geschult waren, kann sich ein Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid durchaus lohnen.

Benötigen Sie einen Anwalt, um gegen den Blitzer-Bescheid Einspruch einzulegen?

Grundsätzlich können Sie auch ohne Anwalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Es ist jedoch ratsam, sich die Unterstützung eines Rechtsanwalts zuzusichern, weil Sie mit seiner Hilfe Akte‌neinsicht beantragen und auf diese Weise mögliche Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung aufdecken können.

Im Video: Infos zum Einspruch gegen den Blitzer

Im Video: Wann sich ein Einspruch gegen einen Blitzer lohnt.
Im Video: Wann sich ein Einspruch gegen einen Blitzer lohnt.

Sie wurden zu Unrecht geblitzt? Legen Sie Einspruch ein!

Sind Sie der Meinung, fälschlicherweise geblitzt worden zu sein, sollten Sie gegen das Ergebnis vom entsprechenden Blitzer Einspruch einlegen. In § 67 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) heißt es zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid:

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. […]“

Demzufolge haben Sie nach der Zustellung des Schreibens zwei Wochen Zeit, um gegen einen Blitzer-Bescheid Einspruch einzulegen. Dies können Sie sowohl mit als auch ohne Rechtsbeistand tun. Es ist jedoch ratsam, sich die Unterstützung von einem Anwalt für Verkehrsrecht zuzusichern, um mit seiner Hilfe Akteneinsicht zu beantragen. So können Sie das Messprotokoll des Blitzers einsehen und so mögliche Fehler bei der Messung aufdecken. Tipp: Durch den Bußgeldcheck ** erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.

Einspruch gegen Blitzer-Bescheid: Welche Begründung können Sie anführen?

Vermuten Sie eine fehlerhafte Messung durch den Blitzer, sollten Sie Einspruch einlegen.
Vermuten Sie eine fehlerhafte Messung durch den Blitzer, sollten Sie Einspruch einlegen.

Wie bereits eingangs erwähnt, müssen Blitzer den Vorgaben der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) entsprechen, um zuverlässige Messergebnisse liefern zu können. Eine gute Begründung, um gegen einen Blitzer-Bescheid Einspruch einzulegen, ist demzufolge eine fehlerhafte Messung. Zu einer solchen kann es mitunter kommen, wenn

  • das Messgerät falsch bedient oder nicht korrekt aufgestellt wurde,
  • es nicht ordnungsgemäß geeicht wurde oder
  • die Signale des Blitzers durch Sonneneinstrahlung oder große Flächen falsch reflektiert wurden.

Auch ein qualitativ sehr schlechtes Blitzerfoto kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen. Sind weder der Fahrer noch das Kfz darauf eindeutig zu identifizieren, können Sie dies als Begründung aufführen. Ob es möglicherweise zu einer falschen Messung kam, können Sie auch herausfinden, indem Sie sich über das jeweils eingesetztes Messgerät informieren.

Beim LEIVTEC XV3 beispielsweise haben Sachverständige in der Vergangenheit bei Testmessungen festgestellt, dass die Geschwindigkeitsmessung generell fehlerhaft sein könnte. Der Hersteller bat daraufhin darum, vorerst keine Messungen mehr mit dem LEIVTEC XV3 durchzuführen, bis die PTB das Ganze überprüft hat. Sie sollten daher bei einer Messung mit diesem Blitzer definitiv Einspruch einlegen.

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