Damit möglichst viele verschiedene Autofahrer die öffentlichen Parkflächen nutzen können, entschließen sich viele Städte und Gemeinden die zulässige Parkdauer zu beschränken. Dabei ist die Ankunftszeit mithilfe einer Parkscheibe anzugeben.
Doch welche Vorgaben gilt es dabei gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten? Wie ist etwa eine Parkscheibe richtig zu stellen? Wie muss diese aussehen? Ist in Deutschland eine elektronische Parkscheibe erlaubt? Und was kann das Parken ohne Parkscheibe laut Bußgeldkatalog kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog: Parken ohne Parkscheibe
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer bei Verwendung einer Parkscheibe | 20 € |
… länger als 30 Minuten | 25 € |
… länger als 1 Stunde | 30 € |
… länger als 2 Stunden | 35 € |
… länger als 3 Stunden | 40 € |
Parkscheibe nicht gut lesbar angebracht / vorhanden | 20 € |
… länger als 30 Minuten | 25 € |
… länger als 1 Stunde | 30 € |
… länger als 2 Stunden | 35 € |
… länger als 3 Stunden | 40 € |
Parkscheibe nicht richtig eingestellt | 20 € |
… länger als 30 Minuten | 25 € |
… länger als 1 Stunde | 30 € |
… länger als 2 Stunden | 35 € |
… länger als 3 Stunden | 40 € |
Parkscheibe: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Parken Sie auf einem Stellplatz mit begrenzter Parkdauer, müssen Sie mithilfe der Parkscheibe die Ankunftszeit einstellen. Dabei drehen Sie die Scheibe so, dass der Zeiger auf dem Halbstundenstrich zeigt, die auf den Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Laut Straßenverkehrsordnung muss die Parkscheibe von außen gut lesbar ausliegen. Ist dies nicht der Fall, kann dies so gewertet werden, als hätten Sie die Parkscheibe vergessen. Eine Platzierung auf dem Armaturenbrett ist allerdings nicht vorgeschrieben.
Die maximale Parkdauer, die beim Parken mit einer Parkscheibe gilt, wird üblicherweise durch ein Zusatzzeichen angeordnet. Eine Grafik dazu finden Sie hier.
Bei Baumärkten, an Tankstellen und häufig auch bei größeren Supermärkten können Sie eine Parkscheibe erwerben. Wo Sie diese kaufen ist dabei eigentlich egal, solange sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Denn offiziell handelt es sich dabei um ein Verkehrszeichen, weshalb die Parkscheibe blau sein muss.
Video: Parkscheibe richtig verwenden
Vorgaben zur Parkscheibe: Optik und Verwendung
Wer ein Bußgeld wegen einer Parkscheibe vermeiden möchte, sollte sich sowohl beim Kauf als auch beim Einsatz an die gesetzlichen Vorschriften halten. Dabei gibt es tatsächlich allerhand zu beachten, denn bei der unscheinbaren Karte aus Pappe oder Plastik handelt es sich um ein Verkehrszeichen. Eine Abbildung lässt sich in Anlage 3 Nr. 11 StVO in der Übersicht der Richtzeichen finden. Demnach gelten folgende Vorgaben:
- Maße: 150 mm x 110 mm
- Farbe: blau mit weißer Schrift
- Zeiteinteilung: halbe und volle Stunden
- Aufdruck: Ankunftszeit und Verkehrszeichen 314
Achtung! Parkscheiben sind beliebte Werbegeschenke. Allerdings sollten Sie vor der Verwendung überprüfen, ob diese auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So darf die Vorderseite zum Beispiel keine Werbung zeigen und auch eine Zeiteinteilung in Viertelstunden ist grundsätzlich nicht korrekt. Scheiben mit lustigen Sprüchen oder in Pink sind ebenfalls zulässig.
Neben den optischen Vorgaben, gilt es auch für das Einstellen der Ankunftszeit Vorschriften. So ist das Halten und Parken gemäß § 13 Abs. 2 StVO nur erlaubt, wenn
[…] der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Sind Sie zum Beispiel um 13:12 Uhr angekommen, müssen Sie die Parkscheibe auf 13:30 Uhr einstellen. Bei einer Ankunft um 13:31 Uhr beginnt die durch ein Zusatzschild vorgeschriebene Höchstparkdauer demnach um 14:00 Uhr.
Verkehrsschilder, die den Einsatz der Parkscheibe vorschreiben, haben wir der nachfolgenden Galerie zusammengetragen:
Übrigens! Ist der Parkscheinautomat oder die Parkuhr defekt, ist ebenfalls die Parkscheibe auszulegen. Darüber hinaus gilt es die angegebene Höchstparkdauer zu beachten.
Elektrische Parkscheibe: Erlaubt oder verboten?
Wem das ständige Einstellen der Ankunftszeit zu lästig ist, kann sich für eine digitale oder automatische Parkscheibe entscheiden. Diese zeigt mithilfe eines elektronischen Bewegungsmelders beim Abstellen des Motors den Anfang der Parkzeit an.
In Deutschland sind aber nur Modelle zulässig, die über eine Typengenehmigung verfügen. Dabei ist es wichtig, dass die Parkscheibe sowohl elektronisch als auch optisch den geltenden Vorgaben entspricht. So darf sich etwa die angezeigte Uhrzeit nach dem Abstellen des Fahrzeugs nicht mehr verändern. Darüber hinaus muss die Vorderseite eine Abbildung des Parken-Symbols (VZ 314) sowie die über dem Display die Aufschrift „Ankunftszeit“ aufweisen. Nicht zuletzt muss die Uhrzeit in einer 24-Stunden-Anzeige erfolgen und die Zahlenhöhe muss mindestens 2 cm betragen.
Untersagt ist hingegen der Einsatz von technischen Einrichtungen, die eine Parkscheibe automatisch weiterdrehen, um dadurch die vorgegebene Höchstparkdauer zu umgehen. Doch droht für eine solche elektronische Parkscheibe eine Strafe? Wer bei einer solchen Manipulation erwischt wird, muss in der Regel nur mit den Sanktionen rechnen, die für das Fehlen einer Parkscheibe gemäß Bußgeldkatalog drohen.
Was kostet das Parken ohne Parkscheibe?
Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Parkverstöße stellen in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar, die sich anhand des Bußgeldkataloges sanktionieren lassen. Die Spanne der Geldsanktionen erstreckt sich dabei im Regelfall zwischen 20 und 40 Euro.
Wie hoch das Bußgeld für das Parken ohne Parkscheibe ausfällt, hängt davon ab, wie lange das Fahrzeug schon unerlaubt steht. Würde bei ausgelegter Parkscheibe die Höchstparkdauer überschritten, beeinflusst auch hier das Ausmaß die Bußgeldhöhe. Die konkreten Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgeber entnehmen.
Wichtig! Parken Sie Ihr Kraftrad auf einem Stellplatz mit begrenzter Höchstparkdauer, müssen Sie auch eine Parkscheibe für das Motorrad „auslegen“. Die Parkscheibe befestigen Sie dazu am besten mit Kabelbindern oder einem Schlosss am Lenker oder am Vorderrad.