Im Gegensatz zu Kraftfahrern gelten Fahrradfahrer als weitaus schwächere Verkehrsteilnehmer. Schließlich profitieren sie im Falle eines Zusammenstoßes von keiner „Knautschzone“, sondern bekommen die Auswirkungen des Unfalls im wahrsten Sinne des Wortes am eigenen Leib zu spüren. Um das Risiko für Verkehrsunfälle zwischen Kraft- und Radfahrern so gering wie möglich zu halten, gibt es immer mehr separate Radwege.
Diese Bereiche sind allein Fahrradfahrern vorbehalten und sollen diese schützen. Es versteht sich daher quasi von selbst, dass Autofahrern das Parken auf dem Radweg nicht gestattet ist. In diesem Ratgeber können Sie nachlesen, womit Sie als Kraftfahrer rechnen müssen, wenn Sie trotz Verbot auf einem Fahrradweg parken.
Inhaltsverzeichnis
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Parken auf dem Fahrradweg
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Auf dem Radweg parken | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… länger als eine Stunde | 70 € | 1 |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Parken auf dem Radweg: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Da es sich bei einem Radweg um einen geschützten Bereich handelt, der allein Fahrradfahrern vorbehalten ist, dürfen Sie Ihr Fahrzeug als Kraftfahrer in aller Regel nicht dort parken.
Das Parken auf einem unbeschilderten Radweg oder einem Schutzstreifen für den Fahrradverkehr kostet zwischen 55 und 100 Euro. Auch Punkte in Flensburg sind möglich. Diese Tabelle gibt Aufschluss über die drohenden Sanktionen, die beim Parken auf dem Radweg fällig werden können.
Das Parken auf Geh- und Radweg ist zwar generell verboten, damit Fahrradfahrer und Fußgänger sich dort sicher bewegen können, allerdings können es Verkehrszeichen explizit gestatten, Kraftfahrzeuge dort abzustellen. Ist dies der Fall, zieht das Parken auf dem Radweg im Normalfall auch keine Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nach sich.
Parken auf dem Radweg: Welche Strafe wird fällig?
Ein Bußgeld von mindestens 55 Euro droht für das unerlaubte Parken auf dem Radweg seit der StVO-Novelle vom 9. November 2021. Weitere Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die im Zusammenhang mit dem Parken auf dem Fahrradstreifen stehen, sind die folgenden:
- Wenn Sie auf einem Schutzstreifen für Radfahrer parken und dabei jemanden behindern, müssen Sie 70 Euro zahlen. Obendrein landet ein Punkt auf Ihrem Konto in Flensburg. Sollten Sie länger als eine Stunde auf dem Fahrradstreifen parken, müssen Sie sich auf die gleichen Konsequenzen einstellen.
- Für das Parken auf dem Radfahrstreifen droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro, sollten Sie dort länger als eine Stunde stehen und zusätzlich eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer herbeigeführt haben. Ein Punkt wird auch hier fällig. Die gleichen Folgen erwarten Sie, wenn Sie beim Parken auf dem Radweg jemanden gefährdet haben.
- Ein Punkt in Flensburg sowie 100 Euro Bußgeld zieht das Parken auf dem Radweg nach sich, wenn es dadurch zu einem Verkehrsunfall kam.
Bedenken Sie: Zusätzlich zu den gerade beschriebenen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog können Sie abgeschleppt werden, sollten betroffene Radfahrer oder Fußgänger das Parken auf dem Radweg anzeigen. In diesem Fall müssen Sie außerdem die Kosten für das Abschleppunternehmen tragen.