Nicht alle Verstöße gegen das Verkehrsrecht werden mit einem Bußgeld geahndet. Vielmehr handelt es sich erst bei einem Betrag von 55 Euro um ein Bußgeld, von einem Verwarngeld kann hingegen ausgegangen werden, wenn die Ordnungswidrigkeiten laut Bußgeldkatalog mit weniger als 55 Euro geahndet werden.
Zu einem Bußgeldverfahren mit dazugehörigem Bußgeldbescheid kommt es demnach nur, wenn es sich nicht um eine Verwarnung handelt. In diesem Fall werden weder Gebühren noch Auslagen fällig.
Doch wann ist es möglich, dass ein Verwarngeld zu einem Bußgeld wird? Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Verwarnung einen Bußgeldbescheid nach sich zieht, erklären wir in diesem Ratgeber.
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Verwarngeld wird zum Bußgeld: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Kommen Sie innerhalb einer Frist von einer Woche nicht für das Verwarnungsgeld aus dem Strafzettel auf, wird in der Regel ein Bußgeldverfahren eröffnet. In diesem Fall wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt, in dem Ihnen kein Verwarngeld mehr aufgebrummt wird, sondern ein Bußgeld.
Ab einem Betrag von 60 Euro ist die Rede von einem Bußgeld. Beträge, die darunter liegen, werden als Verwarngelder bezeichnet.
Gegen ein Verwarngeld können Sie nicht vorgehen, gegen ein Bußgeld allerdings schon. Dies funktioniert mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Wie Sie dabei genau vorgehen müssen, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
Wann kann ein Verwarnungsgeld zu einem Bußgeld führen?
Meist wird eine Verwarnung ausgesprochen, wenn es sich um einen Verstoß im ruhenden Verkehr handelt. Dies ist beispielsweise beim falschen Parken oder Halten der Fall. Wie hoch das Verwarngeld bei dieser Ordnungswidrigkeit ausfällt, erfährt der betroffene Kraftfahrer durch einen Strafzettel bzw. ein „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe.
In der Regel haben Sie eine Frist von einer Woche, um für diesen Strafzettel aufzukommen. Wird das Verwarnungsgeld jedoch nicht bezahlt, kann ein Bußgeld inklusive Gebühren auf Sie zukommen. Die Behörde geht ohne vorhandene Zahlung davon aus, dass Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden waren und eröffnet dementsprechend ein Bußgeldverfahren.
Was kann ich tun, wenn ein Verwarngeld in ein Bußgeld umgewandelt wurde?
Es ist nicht möglich, Rechtsmittel gegen ein Verwarngeld einzulegen. Ein Bußgeld kann jedoch mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid angefochten werden.
Haben Sie die Ordnungswidrigkeit, für die Sie eine Verwarnung erhalten haben, nicht selbst begangen, ist es natürlich möglich, dies der Behörde mitzuteilen.
Diese kann danach entscheiden, ob Sie das Verfahren einstellt, oder ein Verfahren einleitet und so das Verwarngeld in ein Bußgeld umwandelt. Einspruch gegen eine Verwarnung einzulegen, ist jedoch nicht möglich.