Seit dem 19. Juni 2019 dürfen die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge legal am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Möglich ist dies durch das Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Die kleinen Kfz mit Elektromotor sollen dabei einen Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität leisten und eine Alternative zum Auto darstellen.
Doch was zeichnet Elektrokleinstfahrzeuge laut Gesetz aus? Benötige ich dafür Führerschein, Versicherung und Zulassung? Gelten für Elektrokleinstfahrzeuge gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besondere Verkehrsregeln? Und welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen entsprechende Vorschriften? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog zum Elektrokleinstfahrzeug
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette | 40 € | |
Elektrokleinstfahrzeug mit vorschriftswidrigen lichttechnischen Einrichtungen | 20 € | |
Elektrokleinstfahrzeug ohne Klingel | 15 € | |
Elektrokleinstfahrzeug entsprach nicht den Sicherheitsanforderungen | 25 € | |
Betriebserlaubnis des Elektrokleinstfahrzeug erloschen | 30 € | |
Elektrokleinstfahrzeug ohne Betriebserlaubnis | 70 € | |
Elektrokleinstfahrzeug zu zweit genutzt | 10 € | |
Mit dem Elektrokleinstfahrzeug einen Anhänger geführt | 10 € | |
Elektrokleinstfahrzeug freihändig gefahren | 10 € | |
Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander gefahren | 15 € | |
Mit Elektrokleinstfahrzeug nicht zulässige Verkehrsflächen befahren | 15 € | |
… mit Behinderung | 20 € | |
… mit Gefährdung | 25 € | |
… mit Unfallfolge | 30 € | |
Einfacher Rotlichtverstoß mit dem Elektrokleinstfahrzeug | 60 € | 1 |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 120 € | 1 |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Elektrokleinstfahrzeug | 100 € | 1 |
… mit Gefährdung | 160 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 180 € | 1 |
Elektrokleinstfahrzeuge: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Zu den bekanntesten Vertretern dieser Fahrzeugklasse zählen insbesondere das Segway und der E-Scooter. Das Elektrokleinstfahrzeug zeichnet sich durch einen elektrischen Antrieb und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h aus. Mehr zu den Merkmalen dieser Kfz lesen Sie hier.
Ja, ein Kennzeichen ist für Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich konkret um sogenannte Versicherungskennzeichen, die als kleine Plakette aufgeklebt werden. Diese dienen als Nachweis dafür, dass die E-Kleinstfahrzeuge versichert sind.
Der Gesetzgeber gibt Elektrokleinstfahrzeuge ab einem Alter von 14 Jahren frei, wobei Verleiher mitunter ein Mindestalter von 18 Jahren festlegen. Ein Führerschein, eine Prüfbescheinigung oder eine Ausbildung in der Fahrschule sind grundsätzlich nicht vorgeschrieben.
Wer gegen die Verkehrsregeln für elektrische Kleinstfahrzeuge verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss neben einem Bußgeld auch mit Punkten in Flensburg rechnen. Für welche Tatbestände welche Sanktionen drohen, definiert der Bußgeldkatalog. Einen Auszug aus diesem finden Sie hier.
Was ist ein Elektrokleinstfahrzeug (eKF)?
Damit Elektrokleinstfahrzeuge eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr erhalten, müssen die Transportmittel den gesetzlichen Vorgaben der eKFV entsprechen. Gemäß § 1 der Verordnung müssen Elektrokleinstfahrzeuge demnach folgende Merkmale aufweisen:
- Fahrzeug ohne Sitz (E-Scooter) oder selbstbalancierendes Fahrzeug (Segway)
- Lenk- oder Haltestange
- elektrischer Antrieb
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h
- Fahrzeugmasse von maximal 55 kg
- maximale Maße: Breite 700 mm, Höhe 1400 mm, Länge 2000 mm
Der Gesetzgeber schreibt außerdem vor, dass ein Elektrokleinstfahrzeug über zwei voneinander unabhängige Bremsen und eine Glocke bzw. Klingel verfügen muss. Strenge Vorschriften gelten ebenso für die Beleuchtungseinrichtungen. Diese setzen sich bei Elektrokleinstfahrzeugen aus folgenden Bestanteilen zusammen:
- weißer Frontscheinwerfer
- weißer Frontreflektor
- rote Schlussleuchte
- roter Rückstrahler
- gelbe Seitenreflektoren oder weiße retroreflektierende Streifen auf den Rädern
Darüber hinaus muss das Gefährt über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis verfügen. Zudem schreibt der deutsche Gesetzgeber für Elektrokleinstfahrzeuge eine Versicherung vor. Als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungskennzeichen anzubringen.
Wollen Sie mit Elektrokleinstfahrzeugen am Verkehr teilnehmen, müssen Sie dafür mindestens 14 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzungen definiert der Gesetzgeber für die Fahrzeugführer nicht. So wird für Elektrokleinstfahrzeuge kein Führerschein benötigt und auch eine Helmpflicht gibt es nicht.
Ist ein E-Bike ein Elektrokleinstfahrzeug?
Die Auswahl an Transportmitteln, die über einen elektrischen Antrieb verfügen, nimmt stetig zu. Allerdings erfüllen nicht alle die gesetzlichen Anforderungen für Elektrokleinstfahrzeuge. Ohne Halte- oder Lenkstange ist dies zum Beispiel der Fall. Daher schließt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beispielsweise Hoverboard, E-Skateboard & Co. nicht ein und die Verwendung dieser ist somit im Straßenverkehr nicht gestattet.
Ebenfalls nicht unter die Kategorie „Elektrokleinstfahrzeuge“ fällt das E-Bike, denn nicht selbstbalancierende Fahrzeuge dürfen gemäß eKFV nicht über einen Sitz verfügen. Die Nutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist dennoch gestattet, da Fahrräder mit elektrischer Unterstützung abhängig von ihrer Leistung entweder zu den Fahrrädern oder zu den Mofas zählen.
Welche Verkehrsregeln gelten für Elektrokleinstfahrzeuge?
Damit die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit den Elektrokleinstfahrzeugen möglichst sicher erfolgen kann, definiert der Gesetzgeber für diese Fortbewegungsmittel bestimmte Verkehrsregeln. Diese ähneln in den meisten Fällen den gesetzlichen Vorgaben für den Radverkehr.
So sind zum Beispiel in erster Linie die Radverkehrsflächen zu befahren. Dazu zählen neben den Radwegen auch Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Fahrräder. Sind solche Verkehrseinrichtungen nicht vorhanden, ist die Straße zu nutzen oder außerhalb geschlossener Ortschaften auch der Seitenstreifen. Gehwege und Fußgängerzonen sind für Elektrokleinstfahrzeuge gemäß StVO hingegen tabu.
Das Abbiegen mit Fahrzeugen muss grundsätzlich frühzeitig angekündigt werden. Da die elektrischen Kleinstfahrzeuge üblicherweise nicht über Blinker verfügen, müssen die Fahrer Handzeichen geben. Für einen Verstoß gegen diese Vorschrift sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 35 Euro vor.
Darüber hinaus ist der Personentransport auf Elektrokleinstfahrzeugen nicht gestattet. Sie dürfen diese also nicht zu zweit nutzen. Ebenso untersagt der Gesetzgeber den Transport von Gegenständen auf der Trittfläche.
Das es sich bei E-Scooter und Segway um elektrische Kraftfahrzeuge handelt, zeigt sich anhand der Promillegrenze. Denn diese entspricht den Vorgaben für Autofahrer und liegt bei 0,5 Promille. Ist der Fahrzeugführer noch keine 21 Jahre alt oder handelt es sich um einen Fahranfänger in der Probezeit, besteht sogar ein Alkoholverbot.
Mit der Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge wurden neue Schilder eingeführt. Diese dienen unter anderem dazu, bestimmte Verkehrsflächen für die neuen Kfz freizugeben. Hierbei kann es sich etwa um Fußgängerzonen oder Busspuren handeln. Nachfolgend haben wir die Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge zusammengestellt:
Übrigens! Wer keine Versicherung für sein Elektrokleinstfahrzeug abschließt und dennoch am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Für diesen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Fahren Elektrokleinstfahrzeuge nur ohne Plakette, obwohl ein Versicherungsschutz besteht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro vor.