Fahrtenschreiber: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ein Fahrtenschreiber oder auch Tachograph ist ein Gerät, mit dem Lenk- und Ruhezeiten sowie weitere Daten während der Fahrt aufgezeichnet werden können. Über einen Fahrtenschreiber im LKW wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Zeiten überwacht. Diese kann analog oder digital erfolgen. Mehr zur Funktionsweise haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ab einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sind in einem LKW Fahrtenschreiber bei gewerblichen Fahrten Pflicht. In welcher Form diese vorhanden sein müssen und ob es Ausnahmen gibt, lesen Sie hier.
Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen über einen Fahrtenschreiber bzw. Fahrerkarte nicht angelegt, hat das sowohl für den Fahrer als auch für das Unternehmen Konsequenzen. Gleiches gilt, wenn der Tachograph im LKW bzw. die entsprechenden Daten manipuliert werden. Neben hohen Geldbußen sind unter Umständen auch Freiheitsstrafen möglich. Welche Sanktionen wann drohen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Bußgeldtabelle: Verstöße beim Fahrtenschreiber
Tatbestand | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Unternehmer |
---|---|---|
Sie fuhren länger als 15 Tage ohne Fahrerkarte. | 50 Euro je 24-Std | |
Sie sorgten nicht für eine ordnungsgemäße Nutzung der Fahrerkarte. | 250 Euro je 24-Std | 750 Euro je 24-Std |
Sie nutzen keine Fahrerkarte. | 250 Euro je 24-Std | |
Sie führten die Fahrerkarte nicht mit oder händigten diese nicht rechtzeitig zur Prüfung aus. | ||
… Die Kontrolle war nicht möglich. | 250 Euro je 24-Std | |
… Die Kontrolle wurde erschwert. | 75 Euro je 24-Std | |
Sie führten eine abgelaufene Fahrerkarte nicht mindestens 28 Tage mit. | ||
… Die Kontrolle war nicht möglich. | 250 Euro je 24-Std | |
… Die Kontrolle wurde erschwert. | 75 Euro je 24-Std | |
Sie kamen Ihren Verpflichtungen bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung nicht nach. | ||
… Die Kontrolle war nicht möglich. | 250 Euro je 24-Std | |
… Die Kontrolle wurde erschwert. | 75 Euro je 24-Std | |
… Die Aufzeichnungen konnten dennoch ausgewertet werden. | 30 Euro je 24-Std | |
Tägliche Ruhezeit überschritten | ||
bis 1 Std. | 30 Euro | 90 Euro |
bis 3 Std. (je angefangene Stunde) | 60 Euro | 180 Euro |
Pausen unerlaubt verkürzt | ||
bis 15 Minuten | 30 Euro | 90 Euro |
mehr als 15 Minuten (ja angefangene 15 Minuten) | 60 Euro | 180 Euro |
tägliche Lenkzeit überschritten | ||
bis 1 Std. | 30 Euro | |
bis 2 Std. (je angefangene 30 Minuten) | 30 Euro | 90 Euro |
mehr als 2 Stunden (je angefangene 30 Minuten) | 60 Euro | 180 Euro |
Inhaltsverzeichnis
Tachograph im LKW: Wozu dient ein solches Gerät?
Es ist sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union gesetzlich vorgeschrieben, dass bestimmte Angaben bei gewerblichen Fahrten mit Fahrzeugen ab 3,5 t durch einen Fahrtenschreiber (auch Tachograph oder EG-Kontrollgerät) zu kontrollieren sind. In der Regel betrifft dies also LKW bzw. Busse, die für den gewerblichen Güter- oder Personentransport eingesetzt werden. Doch was wird mit diesem Fahrtenschreiber (Kontrollgerät) aufgezeichnet?
In erster Linie dient ein Tachograph im LKW dazu, die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals festzuhalten. Darüber hinaus zeichnet das Gerät auch die gefahrenen Kilometer und Geschwindigkeiten auf. Sowohl Behörden wie Polizei, Zoll oder Bundesamt für Güterverkehr als auch der Arbeitgeber können den Fahrtenschreiber auslesen und so die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüfen.
Ab wann muss ein Fahrtenschreiber vorhanden sein?
Die gesetzliche Basis für die Verwendung eines Tachographen bilden unter anderem das Arbeitszeitgesetz, das Fahrpersonalgesetz (FPersG), die Fahrpersonalverordnung (FPersV) sowie die EU-Verordnungen Nr. 561/2006 und Nr. 3821/85. Aber auch das „Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“ (AETR) dient als eine der wichtigsten Grundlagen für die Fahrtenschreiberpflicht in LKW und Bussen.
Die grundlegenden Bestimmungen der Verordnung (EG) 561/2006 gelten für Fahrzeuge, der:
a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt,
aa) ab dem 1. Juli 2026 bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder bei Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt, oder
b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.
Im Prinzip handelt es sich um ein Fahrtenbuch bei LKW und Bussen. Verstöße gegen die Vorschriften der Gesetze und Verordnungen können sowohl für den Fahrer als auch für das Unternehmen durchaus hohe Bußgelder zur Folge haben.
Welcher Fahrtenschreiber ist wann zu nutzen?
Welche Arten von Fahrtenschreiber gibt es eigentlich und wann muss welche Form verwendet werden? Die Aufzeichnung der Zeiten und anderen Daten kann digital oder analog erfolgen. Welcher Fahrtenschreiber wann zu verwenden ist, schreiben die entsprechenden Verordnungen vor.
So müssen seit 2006 alle neu zugelassenen Fahrzeuge, die für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr verwendet werden, mit einem digitalen Gerät ausgestattet sein. Zunächst galt dies nur für Fahrzeuge über 7,5 t, wurde dann jedoch auch auf Fahrzeuge ab 3,5 t angewendet. Gemäß der EU-Verordnung 165/2014 muss in Fahrzeuge ab 3,5 t, die ab dem 15. Juni 2019 zugelassen wurden, die neueste Generation digitaler Fahrtenschreiber verbaut sein.
Für ältere Fahrzeuge, die vor 2006 zugelassen sind, darf weiterhin ein analoger Fahrtenschreiber verwendet werden. Eine Pflicht zum Nachrüsten der Fahrzeuge besteht nicht. Derzeit gänzlich von der Pflicht ausgenommen, ein Gerät für die Aufzeichnung zu verwenden, sind Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 t. Hier reicht die Nutzung eines Tageskontrollblattes, um die Lenk- und Ruhezeiten festzuhalten. Ist ein Tachograph verbaut, muss diese jedoch auch verwendet werden.
Achtung: Ab dem 01. Juli 2026 muss auch in Fahrzeugen ab 2,5 t ein elektronischer Tachograph vorhanden sein, wenn es sich um grenzüberschreitenden Güterverkehr oder Kabotage handelt.
Wichtig im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrtenschreibers ist zudem, dass ein solcher auch für Gespanne aus PKW und Anhänger vorgeschrieben sein kann. Wird das Gespann für einen gewerblichen Gütertransport verwendet und liegt das Gesamtgewicht über 3,5 t wird bei einer Strecke von mehr als 50 km vom Firmenstandort aus überschritten, muss die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten über ein Kontrollgerät erfolgen.
Für Handwerker gilt zudem, dass die Pflicht für den Einbau eines Tachographen im Fahrzeug erst dann eintritt, wenn Fahrten im Radius von 100 km um den Firmensitz erfolgen.
Ausnahmen für Fahrtenschreiber, die eine Befreiung von der Pflicht bedeuten können, liegen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zum Beispiel bei folgenden Voraussetzungen vor:
- Personenbeförderung im Linienverkehr mit nicht mehr als 50 km
- Fahrzeuge oder Gespanne von nicht mehr als 7,5 t, die Material oder Ausrüstung zur Ausübung des Berufs befördern im Umkreis von 100 km des Unternehmens
- Fahrzeuge mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
- Transporte zur humanitären oder medizinischen Hilfe
- Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutzes
- Pannenhilfefahrzeuge bei Fahrten im Umkreis von 100 km
- Testfahrten mit noch nicht zugelassenen Fahrzeugen bzw. Wartungsfahrten nach Reparaturen
Digitaler oder analoger Fahrtenschreiber: Was ist der Unterschied?
Wie bereits erwähnt, kann die Aufzeichnung der Daten digital oder analog erfolgen. Bei analogen Tachographen wird eine Papierscheibe durch das Gerät beschrieben und so die Lenk- und Ruhezeiten sowie auch die Lenkzeitunterbrechungen aufgezeichnet. In der Regel geschieht das Festhalten der Zeiten, der Strecke und Geschwindigkeiten im Gerät mechanisch.
Eine Umdrehung der Papierscheibe stellt dabei einen Zeitraum von 24 Stunden dar. Ist die Scheibe voll beschrieben, muss sie durch eine neue ausgetauscht werden. Wichtig ist, dass diese Aufzeichnungen für mindestens 28 Kalendertage aufbewahrt werden. Das bedeutet, dass die Tachoscheiben in dieser Zeit nicht entsorgt oder zerstört werden dürfen. Damit im Bus oder LKW ein solcher Tachograph auch einwandfrei funktioniert, ist dieser regelmäßig zu eichen. Die Eichung und Kontrolle der Funktionalität sind alle zwei Jahre Pflicht.
Auch digitale Geräte müssen grundsätzlich funktionsfähig und auf dem neuesten Stand sein. Dazu zählt auch, dass Software-Updates der Hersteller eingepflegt und die Geräte regelmäßig auf Fehler überprüft werden. Wie bei einem analogen Fahrtenschreiber zeichnen digitale Geräte sowohl die Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrenen Kilometer und Geschwindigkeiten auf. Allerdings geschieht dies nicht auf einer Tachoscheibe, sondern auf einem digitalen Speichermodul im Gerät. Üblicherweise handelt es sich dabei um einen Chip. Ein solcher ist auch auf der Fahrerkarte vorhanden, die in den digitalen Fahrtenschreiber eingesteckt werden muss.
Die Daten zu den Fahrten und Zeiten werden dann sowohl auf dem Gerät als auch auf der Karte gespeichert. Das Modul im Gerät sammelt Daten von insgesamt 365 Tagen inklusive der Geschwindigkeit der letzten 24 Stunden in Sekundenschritten. Auf der Karte werden nur die Daten zu den Zeiten der letzten 28 Tage hinterlegt.
Tachograph auslesen: Wer macht das und warum?
Bei Kontrollen durch die Polizei, den Zoll oder das Bundesamt für Güterverkehr gehören die Aufzeichnungen zu den Lenk- und Ruhezeiten mit zu den wichtigsten Daten, die überprüft werden. Aber auch bei der Überprüfung der Arbeitszeiten beim Arbeitgeber müssen diese vorliegen. Das Auslesen der Informationen erfolgt bei analogen Geräten durch das Ansehen der Tachoscheiben. Bei digitalen Geräten geschieht dies durch spezielle Kontrollkarten.
Zu diesen gehören unter anderem folgende Varianten:
- Unternehmenskarte
- Kontrollkarte für Beamte
- Fahrerkarte
Darüber hinaus gibt es auch eine Werkstattkarte, mit der die Mechaniker digitale Geräte bei Reparaturen, Fehlersuchen oder Eichungen auslesen können.
Das Auslesen der gespeicherten Informationen erfolgt entweder durch einen Ausdruck über den Fahrtenschreiber, über den Anschluss eines Auslesegerätes oder mittels Übertragung der Daten auf einen PC.
Letzteres geschieht üblicherweise in den Unternehmen, die zur Speicherung der Daten verpflichtet sind. Diese Daten können auf einem externen Laufwerk oder online hinterlegt sein. Wichtig ist, dass Sicherheitskopien angefertigt und separat aufbewahrt werden.
Fahrtenschreiber richtig bedienen: Darauf ist zu achten
Damit das Auslesen der Daten einwandfrei funktioniert, sind die Geräte vor Fahrtantritt darauf zu kontrollieren, dass die Aufzeichnung fehlerfrei und lesbar erfolgt. Darüber hinaus ist die Uhrzeit der digitalen Fahrtenschreiber auf Koordinierte Weltzeit (UTC) einzustellen. Es ist höchstens eine Abweichung von 20 Minuten zulässig.
Fahrer müssen also darauf achten, dass entweder die Tachoscheibe richtig eingelegt oder die Fahrerkarte gesteckt ist. Zudem ist es wichtig, dass Fahrer bei einem digitalen Fahrtenschreiber angezeigte Symbole kennen und die entsprechenden Funktionen anwenden bzw. auf angezeigte Fehler reagieren können.
Je nach Hersteller unterscheiden sich bestimmte Funktionen und Einstellungen. Üblicherweise finden Sie die für den im LKW eingebauten Fahrtenschreiber notwendige Erklärung der Nutzung in der Bedienungsanleitung. Unternehmer sollten also immer ein Auge darauf haben, dass ihr Fahrpersonal im Umgang mit den Geräten geschult ist.
Sanktionen im Zusammenhang mit Fahrtenschreibern
Die Aufzeichnungen der Fahrtenschreiber dienen dazu, Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zum Arbeitszeitgesetz zu ahnden. Darüber hinaus können die Daten auch zur Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder bei der Unfallaufklärung herangezogen werden.
Besteht die Pflicht, einen Fahrtenschreiber im Fahrzeug zu haben und ist dieser bei der Kontrolle nicht vorhanden oder defekt, fällt für den Fahrer ein Bußgeld von 250 Euro an. Ist eine Kontrolle nur erschwert, aber möglich, liegt das Bußgeld bei 75 Euro.
Wird durch eine Kontrolle ein Verstoß ermittelt, richten sich die Sanktionen nach dem jeweils gültigen Bußgeldkatalog. Bei Verstößen gegen die Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten kann es dann sowohl für Fahrer als auch für Unternehmen Sanktionen geben.
Unternehmen müssen ebenfalls mit Bußgeldern rechnen, wenn sie die Daten der Fahrtenschreiber nicht wie vorgeschrieben auslesen und speichern. Folgende Vorgaben sind diesbezüglich zu beachten:
- Auslesen der Fahrerkarte nach spätestens 28 Tagen
- Auslesen des Fahrtenschreibers nach spätestens 90 Tagen
- Daten der Karten und Fahrtenschreiber für mindestens ein Jahr speichern
- Tachoscheiben für mindestens ein Jahr aufbewahren (zwei Jahre, wenn sie als Arbeitszeitnachweis dienen)
- Regelmäßige Prüfung der Geräte
Stellen Behörden eine Manipulation der Daten oder des Fahrtenschreibers fest, kann ebenfalls sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen den Fahrer ermittelt werden. Etwaige Strafen richten sich dann nach dem jeweiligen Tatbestand, der von Urkundenfälschung bis hin zur Täuschung oder auch Betrug reichen kann. Neben hohen Geldstrafen sind hier dann auch Freiheitsstrafen möglich.