FAQ: Halten auf dem Radweg
Das Halten auf dem Radweg ist nicht zulässig. Dieser Verkehrsbereich ist ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten und darf von anderen Verkehrsteilnehmern nicht benutzt werden. Dazu zählt auch das Halten oder das Ein- und Aussteigenlassen auf dem Radweg.
Ja. Im Bußgeldkatalog werden sind die Tatbestände zum Halten auf dem Radweg unter den Tatbestandsnummern 112070 bis 112073 sowie unter 141070, 141071, 141572, 141573 und 141090 bis 141093 zu finden.
Halten Sie verbotswidrig auf dem Radweg, droht ein Bußgeld von bis zu 90 Euro. Wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog zum Halten auf dem Radweg
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Auf einem unbeschilderten Radweg gehalten | 50 EUR |
... mit Behinderung | 55 EUR |
... mit Gefährdung | 70 EUR |
... mit Unfallfolge | 90 EUR |
Auf einem beschilderten Radweg gehalten (Zeichen 237, 240, 241) | 50 EUR |
... mit Behinderung | 55 EUR |
... mit Gefährdung | 70 EUR |
... mit Unfallfolge | 90 EUR |
Ist das Halten auf dem Radweg erlaubt?
Platzmangel, und vor allem Parkplatzmangel, ist im Alltag ein ständiges Thema. Ein kurzes Anhalten da wo Platz ist, wird von den meisten auch nicht als so schlimm angesehen. Doch wenn der Platz anderen Verkehrsteilnehmern vorbehalten ist, kann das nicht nur Sanktionen zur Folge haben, sondern auch zu gefährlichen Situationen führen. Daher ist das Halten auf diesen Verkehrsflächen in der Regel nicht zulässig, das gilt auch für das Halten auf einem Radweg.
Um einen amtlich ausgewiesenen Radweg handelt es sich dann, wenn dieser durch das Verkehrszeichen 237 markiert ist. Hierbei handelt es sich um einen blauen Kreis mit einem weißen Piktogramm eines Fahrrads in der Mitte. Auf einem solchen Radweg besteht eine Nutzungspflicht für Radfahrer, wenn der Weg befahrbar und nicht blockiert ist. Auch die Zeichen 240 und 241 weisen einen Radweg aus. Das Halten auf einem solchen Radweg ist grundsätzlich untersagt, da diese Verkehrsflächen ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten sind.
Ein Radweg kann zudem durch bauliche oder farbliche Abgrenzungen kenntlich gemacht sein. So sind Bordsteine, Grünstreifen, Markierungen durch Linien oder farbige Fahrbahnbeläge einige der Möglichkeiten. Das Halten auf dem Radweg ist auch dann untersagt, wenn kein entsprechendes Verkehrszeichen diesen als amtlich ausweist. Denn auch ohne diese Ausweisung sind Radwege ausschließlich für die Nutzung durch Radfahrer gedacht.
Halten Kraftfahrer auf einem Radweg, stellen sie ein Hindernis dar und beeinträchtigen so die Verkehrssicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Das Ausweichen auf die Straße zum Umfahren des Hindernisses erhöht in der Regel das Risiko für Radfahrer.
Auf dem Radweg halten: Welches Bußgeld droht?
Zieht es auf dem Fahrradweg zu halten ein Bußgeld oder eine Strafe nach sich? Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet wird. Für ein solches ordnungswidriges Halten auf dem Radweg müssen Sie also keine Strafe im rechtlichen Sinn befürchten. Sanktionen sind allerdings dennoch drin, wenn Sie verbotener Weise auf einem Fahrradweg halten. Handelt es sich um einen unbeschilderten Radweg, werden 50 Euro fällig. Bei einer Behinderung sind es 55 Euro und bei einer Gefährdung 70 Euro. Verursachen Sie durch das Halten auf dem Radweg einen Unfall, bedeutet dies ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro.
Die gleichen Verwarn- und Bußgelder werden veranschlagt, wenn Sie ordnungswidrig auf einem ausgeschilderten Radweg (Zeichen 237, 240, 241) halten. Sie müssen als mit Summen zwischen 50 und 90 Euro rechnen.