FAQ: Parken ohne Parkschein
Eine Strafe im eigentlichen Sinn droht für das Parken ohne Parkschein nicht, allerdings müssen Sie mit Sanktion in Form von Verwarnungsgeldern zwischen 20 und 40 Euro rechnen, wenn Sie ohne Parkschein parken. In der Tabelle finden Sie einen Überblick dazu, wie teuer das Parken ohne Parkschein wann werden kann.
Das ist durchaus möglich. Stehen Sie länger ohne gültigen Parkschein auf einer gebührenpflichtigen Parkfläche, müssen Sie neben dem Verwarnungsgeld für das Parken ohne Parkschein auch damit rechnen, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ist der Automat defekt, müssen Sie einen funktionierenden in der Nähe suchen und dort den Parkschein ziehen. Ist der nächste Automat jedoch zu weit weg, dürfen Sie ohne Parkschein parken. Allerdings nur bis zur am Automaten oder an Schildern ausgewiesenen Höchstparkdauer. Sie müssen dann die Parkscheibe verwenden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog Parken ohne Parkschein
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
ohne gültigen Parkschein geparkt / Parkschein nicht gut sichtbar | 20 EUR |
... mehr als 30 Minuten | 25 EUR |
... mehr als 1 Stunde | 30 EUR |
... mehr als 2 Stunden | 35 EUR |
... mehr als 3 Stunden | 40 EUR |
Parkzeit bzw. Höchstparkdauer überschritten | 20 EUR |
... mehr als 30 Minuten | 25 EUR |
... mehr als 1 Stunde | 30 EUR |
... mehr als 2 Stunden | 35 EUR |
... mehr als 3 Stunden | 40 EUR |
Bußgeld: Parken ohne Parkschein als Ordnungswidrigkeit
Parkraumbewirtschaftung ist besonders in Innenstädten und an Orten mit knappem Angebot an Parkplätzen nicht selten. Autofahrer können Ihr Fahrzeug auf freien Parkplätzen gegen eine bestimmte Gebühr abstellen. In der Regel wird diese an den Parkscheinautomaten entrichtet und der gezogene Nachweis dann im Auto gut sichtbar platziert. Doch wenn Sie den Parkschein vergessen, kann das am Ende sogar richtig teuer werden.
Wie Sie sich bei einem aufgestellten Parkscheinautomaten richtig verhalten, ist in auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. In § 13 StVO ist diesbezüglich Folgendes bestimmt:
(1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.
Das Parken ohne Parkschein ist in diesen Bereichen also nicht zulässig und gilt als Verstoß. Eine solche Ordnungswidrigkeit wird dann gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog geahndet.
Das Halten ohne Parkschein ist in der Regel erlaubt. Wichtig ist, dass es sich tatsächlich nur um ein Halten handelt. Wenn Sie dann länger als drei Minuten im Auto sitzen, ohne Parkschein, stellt dies einen Verstoß dar und wird entsprechend geahndet.
Wie viel bzw. was kostet das Parken ohne Parkschein?
Ist es dann passiert, stellt sich die Frage, was das Parken ohne Parkschein kosten wird. Droht in diesem Fall ein Bußgeld oder gar eine Strafe? Eine Strafe im eigentlichen Sinn ist hier nicht zu erwarten, auch ein Bußgeld gibt es für das Parken ohne Parkschein nicht. Allerdings müssen Sie mit Verwarngeldern rechnen.
Bei einem Parkverstoß dieser Art kommen Sie mit 20 bis 40 Euro auf Sie zu. Zahlen Sie den Strafzettel nicht, kann ein Bußgeldverfahren eröffnet werden. In diesem Fall hat das Parken ohne Parkschein dann doch ein Bußgeld zur Folge.
Abschleppen als Strafe für das Parken ohne Parkschein?
Kann man ohne Parkschein abgeschleppt werden? Ja, wenn Sie zu lange ohne gültigen Parkschein auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz stehen und keine weiteren freien Parkplätze in der Umgebung zur Verfügung stehen. Bereits ab einer Stunde unberechtigter Standzeit können die zuständigen Behörden ein Abschleppen veranlassen. Da Sie der Verursacher sind, müssen Sie diese zusätzlichen Kosten beim Parken ohne Parkschein dann auch allein tragen.
In der Regel können Sie mit Beträgen ab 170 aufwärts rechnen. Im schlimmsten Fallen können bis zu 300 Euro auf Sie zukommen. Ist der Abschleppdienst bereits vor Ort, wenn Sie zum Fahrzeug kommen, hat aber mit dem Abschleppen noch nicht begonnen, müssen Sie üblicherweise dennoch die Anfahrt bezahlen.
Automat defekt: Droht ein Strafzettel beim Parken ohne Parkschein?
Dass ein Automat defekt ist, kann passieren. In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, was Sie tun dürfen und was nicht. Der Mythos, dass bei einem nicht funktionierenden Automaten ein unbegrenztes Parken ohne Parkschein möglich ist, ist falsch.
Denn in § 13 StVO ist dazu definiert:
Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nummer 2). Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.
Sie müssen also entweder einen funktionierenden Automaten in der Nähe suchen und dort einen Parkschein ziehen oder, wenn dies nicht möglich ist, eine Parkscheibe einlegen. Wichtig ist, dass Sie die angegebene Höchstparkdauer nicht überschreiten, denn sonst drohen auch in diesem Fall Verwarngelder aufgrund eines Parkverstoßes.