FAQ: 0,3 Promille
Eine 0,3-Promillegrenze gibt es in Deutschland nicht. Entweder es gilt eine 0,5-Promillegrenze oder ein komplettes Alkoholverbot. Eine Fahrt mit 0,3 Promille kann aber ebenfalls rechtliche Folgen haben und zwar dann, wenn andere gefährdet werden oder es zu einem Unfall kommt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, gilt Alkohol am Steuer in diesem Fall gemäß Strafgesetzbuch (StGB) als Straftat.
In der Regel drohen keine Sanktionen, wenn Verkehrsteilnehmer mit 0,3 Promille ihr Auto fahren. Kommt es allerdings zu Ausfallerscheinungen, einer Gefährdung anderer oder zu einem Unfall mit 0,3 Promille, hat das rechtliche Folgen. Laut Strafgesetzbuch (StGB) sind Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr möglich. Mehr zu den möglichen Folgen erfahren Sie hier.
Für Fahrer in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt nicht die 0,5-Promillegrenze, sondern ein absolutes Alkoholverbot. Es drohen also bei 0,3 Promille Bußgelder und Punkte auch ohne Ausfallerscheinung oder eine Gefährdung. Mindestens 250 Euro werdend bei einem Alkoholverstoß fällig. Wann welche Sanktionen greifen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle Alkoholverstöße
Bußgeldrechner für Alkoholverstöße
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner ermitteln!
Trunkenheitsfahrt: Gelten 0,3 Promille schon als Gefährdung?
Die allgemeine Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Bis zu dieser ist zunächst grundsätzlich erlaubt, ein Fahrzeug zu führen. Müssen die Verkehrsteilnehmer kein Alkoholverbot beachten, dürfen sie also mit 0,3 Promille am Straßenverkehr teilnehmen und müssen keine Konsequenzen befürchten.
Allerdings gelten auch hierfür Ausnahmen. Da Menschen Alkohol unterschiedlich vertragen, können auch schon kleinere Mengen durchaus zu Beeinträchtigungen der Fahrfähigkeiten führen. Neben dem Sehvermögen und der Reaktionsfähigkeiten kann auch die Risikoeinschätzung beeinflusst sein. So kann sich das Unfallrisiko bei 0,3 Promille bereits erhöhen. Kommt es dann zu Ausfallerscheinungen bzw. zu einer Gefährdung oder einem Unfall, müssen Fahrer mit Konsequenzen rechnen.
Die rechtliche Grundlage bildet hier dann das Strafgesetzbuch (StGB), das es sich dann um eine strafbare Handlung und nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Daher zieht das auffällige bzw. gefährdende Fahren mit 0,3 Promille eine Strafe und kein Bußgeld nach sich. Gemäß den Regelungen aus den Paragraphen 315c und 316 StGB gilt dann, dass entweder eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder eine Trunkenheitsfahrt vorliegt. Demnach liegt eine Gefährdung vor, wenn der Fahrer:
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,
Die gleiche Definition ist auch in § 316 StGB im Zusammenhang mit Trunkenheit im Verkehr zu finden. In beiden Fällen ist mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu rechnen. Hinzu kommen die verkehrsrechtlichen Folgen wie Punkte, Fahrverbote oder auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Wie hoch das Strafmaß genau ausfällt, ist dann immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Zudem sollten Verkehrsteilnehmer auch Folgendes beachten: Kommt es unverschuldet bei einer Fahrt mit 0,3 Promille zum Unfall, geht die Versicherung nicht selten von einer Teilschuld aus. Das kann sich dann auf die Versicherungsleistungen und auf die zukünftige Beitragshöhe auswirken.
Wichtig: Auch Sie mit einem E-Scooter oder einem Fahrrad unterwegs sind, gilt, dass ab Werten von 0,3 Promille Konsequenzen drohen, wenn es zu Ausfallerscheinungen, einer Gefährdung oder einem Unfall kommt. Es stimmt also nicht, dass 0,3 Promille auf dem Fahrrad keine Rolle spielen. Auch Radler machen sich strafbar, wenn sie andere durch ihr Verhalten in Gefahr bringen.
0,3 oder 0,5 Promille in der Probezeit: Welche Regelungen gelten?
Für Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren gelten strengere Regeln in Bezug auf Alkohol am Steuer. Sie müssen ein absolutes Alkoholverbot beachten. Das bedeutet auch, dass bei 0,3 Promille bereits ein Bußgeld droht, egal ob Ausfallerscheinungen vorhanden sind oder nicht. Ein Verstoß gegen die Null-Promillegrenze kostet mindestens 250 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Für Fahrer in der Probezeit bedeutet dies zudem auch eine Verlängerung dieser um zwei Jahre und eventuell auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ist die Fahrweise auffällig bzw. stellt eine Gefährdung dar oder verursachen Fahrer einen Unfall, führen 0,3 Promille für Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit zu einer Anzeige. Wie alle anderen Fahrer müssen sie dann ebenfalls mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Auch hier ist der Entzug der Fahrerlaubnis in schweren Fällen durchaus im Bereich des Möglichen.