Haben Sie sich beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Abstandsverstoß zuschulden kommenlassen, wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet. In dessen Mittelpunkt steht in der Regel ein Bußgeldbescheid, in dem Ihnen mitgeteilt wird, wie hoch das Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte in Flensburg auf Sie zukommen und ob Sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen.
Bevor ein solcher Bußgeldbescheid versendet werden kann, muss erst einmal der Fahrer identifiziert werden, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Aus diesem Grund kommt es gemäß Verkehrsrecht zu einer Anhörung im Bußgeldverfahren. In diesem Zug wird ein sogenannter Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeuges versendet. Doch ist er wirklich verpflichtet, in einem solchen Anhörungsbogen Angaben zur Ordnungswidrigkeit bzw. seiner Person zu machen?
Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen erhalten und die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, welche Fristen bei einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit im Bußgeldverfahren beachtet werden sollten und wie die Verjährung mit dem Anhörungsbogen in Verbindung steht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Allgemeine Ratgeber zum Anhörungsbogen
Inhaltsverzeichnis
Anhörungsbogen: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Nach einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr erhält der Halter des Fahrzeugs einen Anhörungsbogen. Darin kann er sich zu der Tat äußern, die ihm vorgeworfen wird, und ggf. den wahren Fahrer benennen.
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen und müssen demzufolge auch nicht den Fahrer nennen, der mit Ihrem Kfz geblitzt wurde. Lediglich die Angaben zu Ihrer Person müssen Sie korrigieren, wenn diese nicht korrekt sind.
Hier können Sie sich das kostenlose Muster eines Anhörungsbogens herunterladen.
Video: Was ist der Anhörungsbogen?
Wie ist die Anhörung im Bußgeldverfahren aufgebaut?
Haben Sie beispielsweise als Halter Ihr Fahrzeug verliehen und diese Person wurde geblitzt, erfolgt der Versand des Anhörungsbogens trotzdem an Ihre Adresse. Viele Fahrer können mit einem solchen Schriftstück erst einmal nicht viel anfangen, da sie sich zumindest wissentlich keinen Verstoß gegen das Verkehrsrecht geleistet haben.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie wirklich einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren vor sich liegen haben, können Sie folgende Punkte überprüfen, die jeder Anhörungsbogen beinhalten sollte:
- Angaben zur Ordnungswidrigkeit inklusive Tatzeit und Tatort
- Höhe des möglichen Bußgeldes laut Bußgeldkatalog
- Anzahl der Punkte in Flensburg (ggf. Dauer des Fahrverbotes)
- Beweise (z. B. „Blitzerfoto“)
- Angaben zu Zeugen
Um sich ein noch genaueres Bild zu machen, können Sie sich in puncto Anhörungsbogen an diesem Muster orientieren:
Musterbehörde
Musterstraße 2
12345 Musterstadt
Mario Mustermann
Musterstraße 5
12345 Musterstadt
Anhörung im Bußgeldverfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Ihnen wird vorgeworfen, am Mustertag um …. Uhr in Musterstadt, Musterstraße als Fahrer des Fahrzeugs, Musterfabrikat, Musterkennzeichen folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § …. begangen zu haben:
Tatbestand und Kennzahl plus dazugehörige Tatbestandsergänzung:
Tatbestandsnummer: Sie überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um …. km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): …. km/h
Verletzte Vorschriften:
§ …, Abs. …
Weitere Bemerkungen:
Die Messtoleranz betrug … km/h
Geschwindigkeitsmessanlage ….
Beweise: Foto
Zeugen: …. und ….
Regelsatz gemäß Bußgeldkatalog:
Bußgeld: …. Euro
Punkte: ….
Fahrverbot: …. Monat(e)
Nach § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) haben Sie hiermit die Gelegenheit, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen.
Muster des Anhörungsbogens herunterladen
Dieses Muster bezieht sich auf einen Anhörungsbogen nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Je nachdem, um welche Ordnungswidrigkeit es sich handelt, folgt auch der Anhörungsbogen einem anderen Muster. Es besteht die Möglichkeit, sich dieses hier noch einmal im PDF-Format herunterzuladen:
Muster von einem Anhörungsbogen (.pdf)
Anhörungsbogen: Ausfüllen oder nicht?
Haben Sie als Fahrzeughalter die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen und sind nicht derjenige, der geblitzt wurde, ist dies noch lange kein Grund, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten. Einige Fahrer gehen davon aus, dass sich die Sache erledigt hat, wenn sie die Anhörung im Bußgeldverfahren nicht ausfüllen. Damit liegen sie jedoch falsch.
In der Regel muss der Anhörungsbogen innerhalb von einer Woche ausgefüllt und zurückgesendet werden. Tun Sie dies nicht, verstoßen Sie gegen § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Dort heißt es:
Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde […] über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.“
Was passiert, wenn die Frist des Anhörungsbogens nicht eingehalten wurde?
Erhalten Sie beispielsweise als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen, nachdem eine rote Ampel überfahren wurde, und Sie selbst sind nicht gefahren, müssen Sie den Bogen trotzdem ausfüllen. Wenn Sie sich weigern oder die einwöchige Frist nicht einhalten, können diverse Strafen drohen.
Die zuständige Bußgeldbehörde hat beispielsweise das Recht, Sie wegen einem nicht ausgefüllten Anhörungsbogen bei der Polizei vorzuladen und die Anhörung im Bußgeldverfahren dort stattfinden zu lassen. Eine weitere Möglichkeit, den wahren Verkehrssünder ausfindig zu machen, ist eine Fahrtenbuchauflage. Ein Anwalt kann nicht schaden, wenn ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug geblitzt wurde und Sie nun die Konsequenzen tragen sollen.
Übrigens: Durch einen Anhörungsbogen wird die Verjährungsfrist unterbrochen! Die Verjährung beim Bußgeldbescheid beträgt normalerweise drei Monate. Dies bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, drei Monate lang Zeit hat, einen Bußgeldbescheid zu versenden. Ansonsten ist die Tat automatisch verjährt. Kommt es jedoch im Vorfeld zu einer Anhörung im Bußgeldbescheid, unterbricht diese die Verjährung und sie beginnt von vorn.
Die Verjährungsfrist kann durch den Anhörungsbogen nur ein einziges Mal unterbrochen werden. Maßgeblich ist das Datum, an dem der Bogen versendet wurde. Da ein Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeuges versendet wird, unterbricht er ausschließlich die Frist, die für den Halter gilt. Verhält es sich beispielsweise so, dass der Halter die Tat nicht begangen hat und eine andere Person gefahren ist, wird die Verjährungsfrist dieser Person nicht unterbrochen.
Anhörungsbogen nicht erhalten?
Ein Anhörungsbogen muss nicht in jedem Fall versendet werden. Teilweise findet die Anhörung im Bußgeldverfahren auch durch die Polizei direkt vor Ort nach der begangenen Ordnungswidrigkeit statt. Die Verjährung kann in einer solchen Situation laut Verkehrsrecht nicht mehr nachträglich durch einen Anhörungsbogen unterbrochen werden. Es wird dann in der Regel automatisch ein Bußgeldbescheid versendet.
Wenn sie direkt vor Ort von der Polizei befragt werden, dann haben betroffene Fahrer auch wie bei einem Anhörungsbogen das Recht, die Aussage zu verweigern und sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn nach der Bekanntschaft mit einem Blitzer ein Anhörungsbogen verschickt wird und sie Einspruch gegen das Messergebnis einlegen möchten. Ein Anwalt kann sie in diesem Fall beraten und unterstützen.
Hallo,
ich habe nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung (keine Anhörung durch die Polizei vor Ort) keinen Anhörungsbogen, sondern direkt den Bußgeldbescheid erhalten.
Ist dies korrekt?
Habe wegen zu dichtem Auffahren auf der Autobahn ein Anhörungsbogen bekommen. Zwischen dem Verstoß und Erhalt des Schreibens liegen 7 Wochen. Ist das o.k.?
Ich bin vor Monaten innerorts in einer 30er-Zone wegen Lärmschutz geblitzt worden mit 51 km/h, jetzt hatte ich vor Wochen den Anhörungsbogen bekommen und nicht ausgefüllt oder zurück geschickt. Meine persönlichen Daten darauf zeigten keine Fehler. Jetzt habe ich eine Erinnerung bekommen den Anhörungsbogen auszufüllen, so etwas habe ich noch nie bekommen, selbst bei einem Fahrverbot nicht. Sollte ich diesen jetzt doch ausfüllen, auch wenn meine Daten alle stimmen und ich das seit über 10 Jahren immer so gemacht habe, weil ich es so gelesen und gesagt bekommen habe? Und bekomme ich jetzt doch ein Fahrverbot trotz des Formfehlers des neuen Bußgeldkatalogs?
Ich habe dazu nirgends passende Informationen gefunden.
Hallo,
ich wurde am 15.11.18 geblitzt. Verjährt sollte die Strafe demnach am 14.02.19 sein. Genau an dem Tag wurde der Anhörungsbogen verschickt, der jedoch erst heute am 19.02.19 in meinem Briefkasten lag. Wurde die Verjährung dadurch unterbrochen, da es sich um den gleichen Tag handelt?
Ich wurde am 07.09.2018 geblitzt am 02.10.2018 ist der Anhörungsbogen erstellt worden und bei mir eingegangen. Seit dem habe ich nichts mehr voneinander zum Sachverhalt gehört durch die Behörde! Normalerweise ist es verjährt oder?
Guten Tag
Ich habe ausversehen rückwärts jemand angefahren und eine schaden hinterlassen.
Ich hab meine name , addresse und tel nr hinterlassen .. da ich Zeit Druck habe … ich musste sehr dringen in Kita fahren … da ich eine dringen anrufen von Erzieherin erhalten .. später kommt ich zum den Stellen wo ich Auto Unfall gemacht .. nur sagt die polizei … ich habe fahrpflucht begangen.,, welche Strafe kommt auf mich zu .
Sorry ich bin nicht gut mit die deutschen Sprache ,
I am English native speaker .
Ich bedanke schon voraus
Hallo,
ich wurde geblitzt und haben einen Bußgeldbescheid bekommen. Leider habe ich es nicht geschafft das Geld innerhalb einer Woche zu überweisen und habe dies nun nachgeholt, habe ich noch mit weiteren Folgen zu rechnen? Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob ich den Anhörungsbogen zurückschicken muss, wenn die Angaben zu meiner Person stimmen und ich auch die Tat begangen habe..
Hallo Nele,
nach Eintritt der Rechtskraft haben Sie eine Frist von zwei Wochen, um das Bußgeld zu begleichen. Wenn das Bußgeld aus dem Bußgeldbescheid nicht bezahlt wurde, kommt eine Mahnung auf Sie zu. Die folgende Mahnung soll noch einmal daran erinnern, dass das geforderte Bußgeld überwiesen werden muss. Sechs Wochen nach Ablauf der Frist wird eine Mahnung versendet, die den zu begleichenden Betrag um ca. fünf Euro ansteigen lässt.
Ihr Team von punkte-flensburg.de
Hallo, am 16.01.2018 wurde auf der autobahn auf abstand gemessen. Ich bin mir aber nicht mehr sicher, ob ich genug abstand gehalten habe oder ob mich das messgerät eventuell doch erfasst hat. Bis jetzt ist weder ein anhörungsbogen noch ein bußgeldbescheid bei mir eingetroffen. Aber zu meiner eigentlichen frage: da es mir tägliche bauchschmerzen bereitet, ist es möglich und wenn ja, auch sinnvoll, vorab bei der zuständigen bußgeldstelle anzurufen, um zu fragen, ob es mich erwischt hat?
Hallo Johnny,
Wenn Sie bisher noch keine Post erhalten haben, empfiehlt es sich vorerst abzuwarten, ob überhaupt Post kommt. Welche Bußgelder bei welchen Abstandsverstößen verhängt werden, können Sie in der Tabelle auf folgender Seite nachlesen, falls Sie sich vorab informieren wollen. https://www.punkte-flensburg.de/abstand/
Ihr Team von punkte-flensburg.de
Hallo, bei mir wurde der Anhörbogen am Tag der Verjährung ausgestellt.
Tat: 16.10.2017
Anhörbogen ausgestellt 15.1.2018
Poststempel: 22.1.2018
Erhalten: 23.1.2018
Bussgeldbescheid ausgestellt 26.1.20178
Bussgeldbescheid mit zustellurkunde am 31.1.2018 erhalten
Ist die Ordnungwidrigkeit in dem Fall verjährt?
Mit freundlichen Grüßen Adam
Hallo Adam,
In der Regel hat eine Ordnungswidrigkeit, laut Straßenverkehrsgesetz, eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Das bedeutet konkret, dass die sogenannte Verfolgungsverjährung genau drei Monate nach der Tat eintritt. Eine Verjährung beginnt zunächst mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung. Ob tatsächlich eine Verjährung vorliegt, können Sie aufgrund von Sonderfällen, erst durch Akteneinsicht sicherstellen. Diese Einsicht können Sie selbst beantragen oder einen Anwalt damit beauftragen.
Ihr Team von punkte-flensburg.de
ich wurde gestern auf der Autobahn geblitzt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 habe ich einfach übersehen. So wie es aussieht, muss ich sicher auch mit einem Fahrverbot rechnen. Punkte habe ich bisher keine in Flensburg.
Besteht die Möglichkeit, die ganze Sache irgendwie zu beschleunigen? Da ich im April und Mai eine längere Urlaubstour mit dem Wohnmobil machen will, möchte ich gerne bis dahin alles erledigt haben.
Kann ich die Anhörung und dann den endgültigen Beischeid irgendwie zeitlich beschleunigen?
Hallo Wallky
Mit einem Fahrverbot ist in der Regel erst dann zu rechnen, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. Das heißt eine Geschwindigkeitsüberschreitung wie in Ihrem Fall muss nicht zwangsläufig mit einem Fahrverbot verbunden sein.
Das Verfahren bezüglich Bußgeldbescheid und Anhörung lässt sich nicht beschleunigen.
Ihr Team von punkte-flensburg.de
Habe am 12. 09.2017 einen Anhörungsbogen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, die am 24.08.2017 stattgefunden haben soll.
Darin fehlt aber die Angabe der möglichen Bussgeldhöhe.
Ich habe den Anhörungsbogen nicht beantwortet.
Nun hat mein Sohn am 10.10. den gleichen Anhörungsbogen erhalten, der noch in der Probezeit ist.
Wie sollen wir nun mit dem zweiten Anhörungsbogen verfahren?
Ein Freund meinte, nichts unternehmen und darauf hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Ist das die richtige Strategie?
Hallo Guido,
eins vorweg: Es ist uns gesetzlich untersagt, eine Rechtsberatung auszusprechen. Das heißt, wir dürfen Ihnen nicht zu rechtlichen Schritten raten oder abraten.
Das Ignorieren eines Anhörungsbogens ist grundsätzlich keine gute Idee, da Sie damit weitere Sanktionen für das Behindern der Behörden und eventuell eine Fahrtenbuchauflage riskieren. Ein derartiges „Aussitzen“ ist nicht so einfach möglich. Die Tatsache, dass Ihr Sohn nun ebenfalls einen Bogen bekommen hat, hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass Sie den ersten nicht beantwortet haben. In jedem Fall sind Sie dazu verpflichtet, den Bogen mit den korrekten Daten auszufüllen und fristgemäß zurück zu senden.
Das Team von punkte-flensburg.de
Hallo, ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe aber seit 28 Jahren in Italien und war am 05.09.2017 mit meinem Auto mit italienischem Kennzeichen auf der Rückfahrt von Essen nach Turin. Dabei bin ich wegen erhöhter Geschwindigkeit auf der Bundesstrasse geblitzt worden. Ich habe sowohl den Anhörungsbogen auf deutsch ohne Angabe des Bussgeldes erhalten, als auch die italienische Übersetzung mit Angabe des Bussgeldes und einer Fristangabe (13.10.2017?) zur Rücksendung des Anhörungsbogen. Wie soll ich mich hier verhalten?!
Hallo Martina,
grundsätzlich sind Sie nur dazu verpflichtet, die Angaben auf dem Bescheid zu korrigieren oder zu vervollständigen, wenn sich Fehler eingeschlichen haben sollten. Bezüglich des Weiteren Vorgehens kontaktieren Sie am besten einen Anwalt, da wir an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von punkte-flensburg.de
Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat mich auf der Autobahn bei Tempo 200 rechts überholt. Da dieses nicht Zulässig ist, habe ich diesen anderen Verkehrsteilnehmer bei der Polizei angezeigt. Eigentlich kenne ich das so, dass ich dann ein Formular zugeschickt bekomme, in dem ich Sacherverhalt schriftlich dazustellen habe. In diesem Fall habe ich nach bisher 4 Wochen ein solches Formular nicht erhalten. Kann ich davon ausgehen, dass das trotzdem verfolgt wird oder besteht eine Gefahr der Verjährung?
Hallo Uwe,
setzen Sie sich doch mit der zuständigen Behörde in Kontakt. Dort kann Ihnen mitgeteilt werden, ob noch eine Verfolgung eingeleitet wird.
Ihr Team von punkte-flensburg.de
Hallo,
Ich bin am 28.07.2017 geblitzt worden. Ich habe am 01.09.2017 ein Anhörungsbogen erhalten.Darin wird mir „zur Last gelegt“ „als Führer der Pkw“ eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Wird durch diese Formulierung die Verjährung unterbrochen?
Muss ich den Bogen zurückschicken,obwohl meine Daten korrekt sind(auf den Bogen steht : „nur ausfüllen, wenn die Angaben auf der ersten Seite unrichtig oder unvollständig sind“) ?
Vielen Dank!
Hallo Bella,
ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung. Wie Sie dem Schreiben entnehmen können, müssen Sie den Bogen dann ausfüllen, wenn Ihre Daten falsch oder unvollständig sind.
Ihr Team von punkte-flensburg.de
hallo, habe folgende frage bzw problem, hatte vor 3 wochen eine alkoholfahrt nach rückfall, bin alkoholkrank und war 7 jahre trocken, habe pusten müssen hatte nicht so richtig geklappt, dann ein wert von 2,8 promille inklusive restalkohol mußte dann mit ins kh zur blutentnahme habe bis heute kein bescheid und auch keinen anhörüngsbogen erhalten, was kommt da auf mich zu vielen dank
Hallo Margit,
bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird dies als Straftat geahndet. Es wird also kein Bußgeldverfahren eingeleitet, sondern die Straftat wird vor Gericht verhandelt. Hierüber werden Sie durch ein Schreiben informiert.
Ihr Team von punkte-flensburg.de
Hallo bin am 4.5.2017 geblitzt worden und das mit 40 kmh drüber. Habe aber bis heute 4.8.2017 weder den Bescheid noch einen Anhörungsbogen bekommen. Ist die frist verstrichen?
Hallo Tobias,
die Frist für die Zustellung des Bußgeldbescheides beträgt, wenn sie nicht unterbrochen wurde, 3 Monate nach dem Tag der Tat.
Da aber auch kein Anhörungsbogen eingegangen ist, was diese Frist verlängern würde, endete Sie wahrscheinlich am 03.08.2017.
Allerdings gibt es auch Gründe für eine Verlängerung der Verjährungsfrist, über die man nicht informiert wird. Hier kann eine Akteneinsicht Abhilfe schaffen, die Sie selbst oder ein Rechtsanwalt durchführen können.
Ihr Team von punkte-flensburg.de
Hallo, ich wurde am 30.10.16 geblitzt, erhielt ein en Fahrerermittlungsbogen mit Datum 15.11.16, welchen ich online am 22.11.16 beantwortete – ich gab an, dass ich der Fahrer war. In der Sendebestätigung steht: „Ihr Anhörbogen wurde erfolgreich an die Bußgeldstelle … übermittelt“.
Seit dem habe ich nichts mehr erhalten und nichts mehr gehört. Gilt die Online-Übermittlung bereits als Anhörung (siehe Sendebestätigung)? Ich habe nie einen anderen Anhörungsbogen per Post erhalten. Kommt da noch was?
Hallo,
der Verstoß sollte zum 14.02.2017 verjährt sein.
Ihr Team von punkte-flensburg.de
Ich habe bei einer Fahrradkontrolle ( ich fuhr auf der falschen Seite auf dem Gehweg)
Dummerweise habe ich einen falschen Namen angegeben ; anschließend
aber meinen Personalausweis vorgezeigt.
Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
Hallo,
eine falsche Namensangabe kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.
Ihr Team von punkte-flensburg.de