Parken auf Grünfläche und Grünstreifen: Bestimmungen laut StVO

Grünflächen und Grünstreifen erfüllen eine wichtige Funktion in Städten. Beispielsweise beugen Grünstreifen einer Überlastung der Abwasserkanäle vor, da sie bei Regen einen Teil des Niederschlags aufnehmen. Zusammen mit Grünflächen tragen Sie zum auch Erhalt und zum Schutz der Biodiversität bei. Grundsätzlich ist das Parken auf Grünfläche und dem Grünstreifen nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld geahndet.


Das Parken auf Grünfläche und Grünstreifen ist generell tabu.
Das Parken auf Grünfläche und Grünstreifen ist generell tabu.

In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, welche Sanktionen drohen, wenn Sie auf einem Grünstreifen oder einer Grünfläche parken, und warum beim verbotswidrigem Parken auf einer Grünfläche die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in den meisten Fällen nicht greift. Außerdem erläutern wir, ob das Parken auf dem Grünstreifen vor einem Grundstück gestattet ist.

Bußgeldtabelle: Parken auf Grünfläche und Grünsteifen

VerstoßBußgeld
Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen55,00 €
... und behinderten Andere70,00 €
... und gefährdeten Andere80,00 €
... und es kam zum Unfall100,00 €

Parken auf Grünfläche und Grünstreifen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist ein Grünstreifen / eine Grünfläche laut StVO?

Eine Definition von „Grünstreifen“ beinhaltet die StVO nicht. Das ist ebenfalls beim Begriff „Grünfläche“ der Fall . Ein Grünstreifen ist ein ein schmaler begrünter Streifen, der Fahrbahn und Gehweg oder zwei Fahrbahnen voneinander trennt. Mit einer Grünfläche ist ein größeres, innerorts gelegenes Areal gemeint, das mit Rasen und Pflanzen bedeckt ist. Hierzu zählen beispielsweise Parkanlagen, Wiesen oder Spielplätze.

Ist das Parken auf Grünstreifen und Grünfläche nach StVO erlaubt?

Auf Grünstreifen gilt generell ein Parkverbot. Gemäß § 12 StVO dürfen Sie nur rechts am Fahrbahnrand oder an einem befestigten Seiten,- bzw. Parkstreifen und auf einer ausgewiesenen Parkfläche parken. Auch das Parken auf öffentlichen Grünflächen ist normalerweise verboten. Das Parken auf privater Grünfläche ist nur mit dem Einverständnis des Eigentümers gestattet.

Welche Bußgelder drohen beim Parken auf einer Grünfläche oder einem Grünstreifen ?

Wenn Sie auf einem Grünstreifen parken, fällt ein Bußgeld von 55 bis 100 Euro an. Eine vollständige Auflistung der möglichen Bußgelder finden Sie in dieser Tabelle. Für verbotswidriges Parken auf einer Grünfläche gelten dieselben Sanktionen nur, wenn diese als Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Ansonsten gehören Grünflächen den Städten und Kommunen. Die Ahndung erfolgt gemäß regionaler Grünanlagenverordnungen.

Video: Die wichtigsten Regeln zum Halten und Parken

Erfahren Sie im Video alles Wichtige zum Halten und Parken.
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Parken auf Grünfläche und Grünstreifen: Anfallendes Bußgeld

Ein Verbot zum Parken auf Grünfläche/Grünstreifen wird nach § 12 StVO nicht explizit formuliert.
Ein Verbot zum Parken auf Grünfläche/Grünstreifen wird nach § 12 StVO nicht explizit formuliert.

Die Begriffe „Grünfläche“ oder „Grünstreifen“ werden in den Bestimmungen zum Halten und Parken in § 12 StVO nicht angeführt. Somit wird nicht explizit darauf verwiesen, dass es verboten ist, in diesen Bereichen zu parken.

Gemäß der allgemeinen Bestimmungen in § 12 Abs. 3 u. 4 StVO ist es in folgenden Situationen trotzdem verboten, auf einem Grünstreifen zu parken:

  • Das Parken auf einem Grünstreifen vor einem Grundstück ist verboten, wenn dieser sich vor einer Grundstücksein- oder -ausfahrt befindet. Sollte der Grünstreifen jedoch zu Ihrem Privatgrundstück gehören, dürfen Sie Ihr Auto dort abstellen.
  • Der Grünstreifen verläuft auf der linken Fahrbahnseite. Mit Ausnahme von Einbahnstraßen darf ein Kraftfahrzeug ausschließlich rechts an der Straße bzw. am Fahrbahnrand geparkt werden.
  • Der Grünstreifen gehört zum Radweg oder zum Gehweg. Es ist nur dann gestattet, auf dem Gehweg zu parken, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen oder eine Parkflächenmarkierung dies erlauben.
  • Der Grünstreifen ist ein Seitenstreifen, der „nicht ausreichend befestigt“ (§12 Abs. 4 StVO) ist. Ein Seitenstreifen beispielsweise gilt dann als hinreichend befestigt, wenn es eine Asphaltierung oder eine Pflasterung gibt.

Unter diesen Bedingungen ist das Parken auf einem Grünstreifen sowohl außerorts als auch innerorts nicht erlaubt. Bei einem Verstoß gegen das Verbot müssen Sie mit einem Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro rechnen. Eine vollständige Auflistung der möglichen Bußgelder finden Sie in der obigen Tabelle.

Beachten Sie, dass die generellen Bestimmungen nicht gelten, wenn der Grünstreifen durch ein Verkehrszeichen eindeutig als Parkfläche gekennzeichnet wird.

Parken auf einer Grünfläche: Welcher Tatbestand liegt hier vor?

Das Parken auf einer Grünfläche kann eine Strafe zur Folge haben.
Das Parken auf einer Grünfläche kann eine Strafe zur Folge haben.

Im Gegensatz zu Grünstreifen wird das Parken auf einer Grünfläche nicht eigens im bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog als Ordnungswidrigkeit aufgeführt. Ist das Parken auf einer Wiese deshalb eigentlich erlaubt?

Auch auf der Grünfläche ist das Parken generell verboten und wird entsprechend geahndet. Jedoch kommt es bei den Sanktionen, die angewendet werden, darauf an, ob eine Wiese bzw. eine Grünfläche als Verkehrsfläche zählt oder nicht.

Öffentliche Grünflächen sollen Erholungs– oder Sportmöglichkeiten bieten und gehören grundsätzlich den Städten und Kommunen. Sie sind zudem Teil der Straßenraumgestaltung und fallen nicht unter das Verkehrsrecht. Deshalb wird unerlaubtes Parken auf einer Grünfläche gemäß den Bestimmungen der jeweiligen regionalen Grünanalgenverordnung geahndet. Die StVO kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Grünfläche als Verkehrsfläche gilt.

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Über den Autor

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Theodora B.

Theodora arbeitete nach ihrem Abschluss in Germanistik und Romanistik (Schwerpunkt Französisch) mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Freiburg. Sie wurde 2023 Teil der punkte-flensburg.de-Redaktion und unterstützt das Team seitdem als Volontärin.

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