FAQ: 1,1 Promille
Fahren Sie mit 1,1 Promille ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug, machen Sie sich strafbar. Sie müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Hinzukommen verkehrsrechtliche Konsequenzen, wie ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte in Flensburg. Wann welche Strafe bei 1,1 Promille droht, hängt vom Einzelfall ab. In der Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den möglichen Sanktionen bei Alkohol am Steuer.
Wenn Sie genau oder über 1,1 Promille aufweisen, gelten die Bestimmungen der §§ 315c und 316 im Strafgesetzbuch (StGB). Sowohl die Gefährdung des Straßenverkehrs als auch eine Trunkenheit im Straßenverkehr können in diesem Fall angenommen werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Überschreiten Sie die Promillegrenze, müssen Sie bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille mit einer Anordnung zur MPU rechnen. Es ist wahrscheinlich, dass Sie eine solche absolvieren müssen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Was in bei 1,1 Promille in der Probezeit droht, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog für Alkoholverstöße
Bußgeldrechner Alkohol am Steuer
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner ermitteln!
Über 1,1 Promille: Welcher Strafe droht?
Wer sich mit zu viel Alkohol im Blut hinters Steuer setzt, begeht ab bestimmten Werten keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern macht sich strafbar. In diesem Fall droht dann kein Bußgeld, sondern eine Geld- oder Freiheitsstrafe. So müssen Sie bei 1,1 Promille mit einer Strafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung wann bei 1,1 Promille welche Strafe droht, bilden die Paragraphen 315c und 316 StGB. Sind Verkehrsteilnehmer aufgrund des Alkoholgenusses nicht in der Lage ein Fahrzeug sicher zu führen und gefährden dadurch andere, gilt gemäß § 316 StGB Folgendes:
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
Werden Sie mit 1,1 Promille kontrolliert, ist eine Anzeige also in der Regel gegeben. Denn hier gelten nicht mehr die Regelungen des Bußgeldkatalogs, sondern eben jene Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Mit welchem Strafmaß Sie tatsächlich rechnen müssen, hängt am Ende von der Schwere der Tat ab. Dabei ist wichtig, ob es sich um eine Trunkenheitsfahrt handelt oder auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs angenommen wird. Auch weitere Faktoren können die Höhe der Strafe beeinflussen. So ist es möglich, dass bei 1,1 Promille die Strafe für Ersttäter niedriger angesetzt wird, wenn es die Umstände zulassen.
Verursachen Sie jedoch mit 1,1 Promille einen Unfall, kann die Strafe aufgrund der Schäden und Verletzung sowie aufgrund einer Gefährdung des Straßenverkehrs höher ausfallen als im Durchschnitt. Dies ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
1,1 Promille: Was passiert verkehrsrechtlich?
Neben dem Strafmaß an sich haben 1,1 Promille hinterm Steuer noch weitere Folgen. So ist es durchaus wahrscheinlich, dass nach einer Fahrt mit 1,1 Promille der Führerschein weg ist. Das kann auf verschiedenen Wegen erfolgen.
So ist bei 1,1 Promille ein Fahrverbot als Nebenstrafe beim Urteil gemäß § 69 StGB oder als verkehrsrechtliche Maßnahme eine Option. Darüber hinaus kann Alkoholsündern der Führerschein auch im Zuge eines Entzugs der kompletten Fahrerlaubnis abgenommen werden.
Des Weiteren ist es dann auch wahrscheinlich, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ab 1,1 Promille angeordnet wird. Diese ist dann unumgänglich, wenn Sie die Fahrerlaubnis nach der Sperrfrist zeitnah zurückerlangen wollen.
Führerschein probehalber: Was 1,1 Promille in der Probezeit bedeuten
Begehen Sie in der Probezeit einen Alkoholverstoß, hat das immer Konsequenzen. Denn für Fahranfänger gilt ein striktes Alkoholverbot. Und bereits der Verstoß gegen die Null-Promillegrenze mit geringen Werten hat eine Verlängerung der Probezeit zur Folge.
Da es sich bei 1,1 Promille um eine deutliche Überschreitung sowie um eine Straftat handelt, ist ein Führerscheinentzug sehr wahrscheinlich. 1,1 Promille können dann auch dazu führen, dass Fahrer in der Probezeit eine MPU absolvieren müssen, um den Führschein wieder zu bekommen. Ob andere Auflagen erfüllt werden müssen und eine Probezeitverlängerung auch nach der MPU ausgesprochen wird, ist von der Sachlage des Einzelfalls abhängig.