Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg ist eine Bundesbehörde, deren Aufgabengebiet der öffentliche Verkehr ist. Ihr Punktesystem ist Bestandteil des Fahreignungsregisters (FAER) ist und bietet einen Überblick über schwere Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten auf deutschen Straßen. Gelistet wird in diesem Punktesystem, wer den Verkehr durch Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gefährdet. Das Punktesystem soll demnach diejenigen erfassen, die durch ihr Verhalten eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen haben. Weniger drastische Verstöße werden seit der Reform des Flensburger Punktesystems 2014 nurmehr mit erhöhten Bußgeldern, nicht aber mit Punkten sanktioniert.
Inhaltsverzeichnis
Punktesystem: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Der Führerschein wird dem Punktesystem in Deutschland gemäß beim Erreichen der Grenze von 8 Punkten entzogen. Eine solche Entziehung der Fahrerlaubnis dauert mindestens sechs Monate.
Nachdem 2014 ein neues Punktesystem in Flensburg eingeführt wurde, können maximal drei Punkte für ein Vergehen in Form einer schweren Straftat eingetragen werden. Vor der Reform waren es noch 18 Punkte, es galt ein anderes, altes Punktesystem. Eine Tabelle beziehungsweise Übersicht, für welche Verstöße 1, 2 oder 3 Punkte erteilt werden, finden Sie an dieser Stelle.
Für ganz Deutschland wurde das Punktesystem in Flensburg 2014 neu gestaltet. Doch wie funktioniert das neue Punktesystem eigentlich? Nicht nur gibt es nun weniger Punkte zu vergeben: Auch zum Punkteabbauen ist ein neues System eingeführt worden. Statt 6 Punkten kann nun nur noch 1 Punkt innerhalb von 5 Jahren durch Eigenmaßnahmen getilgt werden. Außerdem gilt seit 2014 eine neue Höchstgrenze für Begleitpersonen und Begleitetes Fahren: 2 Punkte (neues Punktesystem) sind bereits zu viel, während zuvor erst ab 4 Punkten (altes Punktesystem) die Tauglichkeit als Begleitperson abgesprochen wurde.
Wann werden Punkte im Flensburger Punktesystem eingetragen?
Welche Vergehen einen oder mehrere Punkte in Flensburg zur Folge haben, ist im Falle von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch den Bußgeldkatalog geregelt. Dabei gilt die Regel: Auf Verstöße, die mit mindestens 2 Punkten sanktioniert werden, folgt auch ein Fahrverbot von 1-3 Monaten. Eine Ausnahme hiervon besteht im Bereich Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wiederholungstäter, die innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt werden, erhalten zwar nur einen Punkt, aber trotzdem ein einmonatiges Fahrverbot. Straftaten werden hingegen nach dem Strafgesetzbuch bestraft und bringen 3 Punkte mit sich.
Je schwerwiegender und gefährlicher ein Verstoß ausfällt, desto mehr Punkte werden daraufhin im FAER eingetragen:
- 1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten, Beispiel: Innerhalb einer Sekunde nach Umschalten auf Rot eine Rote Ampel überfahren
- 2 Punkte für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten Beispiel: Ein Rotlichtverstoß, aus dem eine Gefährdung resultiert. Auch für einzelne Straftaten, zum Beispiel Nötigung, können 2 Punkte und ein Fahrverbot vergeben werden.
- 3 Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis, Beispiel: Fahrerflucht
Punktestaffelung und Führerscheinentzug: Was passiert bei wie vielen Punkten?
Ist die Punkteanzahl von 8 Punkten erreicht, folgt darauf die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bis dahin gibt es einige Vorstufen, die Verkehrssünder zu einer verantwortungsbewussten Fahrweise bewegen sollen.
So ist das Punktesystem gestaffelt:
- Die Vormerkung bei 1 bis 3 Punkten: Hat, abgesehen von einem Vermerk im Melderegister, keine Konsequenzen
- Die Ermahnung nach 4 bis 5 Punkten: Die Ermahnung ist kostenpflichtig und soll den Verkehrssünder darüber hinaus aufklären, dass er seinen Punktestand durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) verringern kann.
- Die Verwarnung nach 6 bis 7 Punkten: Sie ist ebenso kostenpflichtig und im Großen und Ganzen eine nachdrückliche Ermahnung mit dem Hinweis auf einen drohenden Führerscheinentzug. Über die Möglichkeit der Teilnahme an einem FES wird nun nicht mehr nur informiert, sondern sie wird dem Betroffenen nahegelegt. In diesem Fall wäre die Teilnahme am FES jedoch nicht mehr mit einem Punkteabbau verbunden.
- Ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Betroffene gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ihm wird die Fahrerlaubnis im Interesse der Verkehrssicherheit und zum Schutze der Allgemeinheit entzogen.
Altes Punktesystem | Neues Punktesystem |
---|---|
1 bis 3 Punkte | 1 Punkt |
4 bis 5 Punkte | 2 Punkte |
6 bis 7 Punkte | 3 Punkte |
8 bis 10 Punkte | 4 Punkte |
11 bis 13 Punkte | 5 Punkte |
14 bis 15 Punkte | 6 Punkte |
16 bis 17 Punkte | 7 Punkte |
18 Punkte oder mehr | 8 Punkte |
Für mindestens 6 Monate weg ist der Führerschein, wenn 8 Punkte im System eingetragen sind. Um erneut eine Fahrberechtigung erteilt zu bekommen, muss ersichtlich sein, dass der Betroffene wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Dies ist zwingendermaßen mit einer positiv beschiedenen Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) verbunden. Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis werden alle bis dahin gesammelten Punkte aus dem Punktesystem gelöscht.
Punkteabbau: Wie lange dauert es bis 1 Punkt abgebaut ist?
Punkte sind nicht für immer im Punktesystem des FAER eingetragen. Sie können entweder abgebaut werden oder verjähren. Bis zum Stand von 5 Punkten ist es möglich, durch die freiwillige Teilnahme an einem FES einen Punkt abzubauen. Diese Möglichkeit besteht aber nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.
Darüber hinaus können Punkte verjähren. Es gelten folgende Tilgungsfristen:
- Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt: Nach 2,5 Jahren
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten: Nach 5 Jahren
- Straftaten mit 3 Punkten: Nach 10 Jahren
Punktevergehen sind im Punktesystem nach A- und B-Verstößen unterteilt. Die Frage, ob ein A- oder B-Verstoß vorliegt, wirkt sich nicht direkt auf die Zahl der Punkte aus, ist aber für Fahranfänger in der Probezeit relevant. Während ein B-Verstoß nicht probezeitrelevant ist, haben zwei B-Verstöße oder ein A-Verstoß eine Probezeit-Verlängerung auf vier Jahre zur Folge.
Wo stehe ich im Punktesystem? Den eigenen Punktestand abfragen
Sich über die Anzahl der eigenen Punkte im Punktesystem in Flensburg zu informieren, ist auf verschiedenen Wegen möglich. Um einen Online-Antrag auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu stellen, benötigen Sie einen Personalausweis, der eine Online-Ausweisfunktion beinhaltet.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine telefonische Auskunft nicht möglich. Auskunft erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt vor Ort, im norddeutschen Flensburg, aber natürlich auch in Schriftform.
Wenn Sie einen kostenlosen schriftlichen Antrag stellen möchten, müssen Sie dazu Ihre Identität verifizieren. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift (kostenpflichtig)
- Einen Identitätsnachweis durch Kopien Ihres Personalausweises oder eines anderen, gültigen Ausweisdokuments. Die Kopien müssen gut lesbar sein und die Vorder- und Rückseite des Ausweisdokuments abbilden.
Um einem Führerscheinentzug zu vermeiden, versuchen manche Verkehrssünder, ihre Punkte zu „verkaufen“. Das bedeutet, ein Strohmann erklärt sich gegen die Zahlung von Geld dazu bereit, in seinem Namen ein Vergehen zu verantworten, das er nicht begangen hat. Dies ist illegal und erfüllt nach § 164 StGB den Tatbestand der falschen Verdächtigung, der mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt wird.