FAQ: Fahrzeugbrief verloren
Bei einem Verlust vom Fahrzeugbrief, müssen Sie diesen der zuständigen Zulassungsstelle melden und dort einen Ersatz beantragen. Wurde der Fahrzeugbrief gestohlen, ist eine Anzeige bei der Polizei zwingend notwendig. Wie Sie einen Ersatz beantragen, wenn Sie die Fahrzeugpapiere verloren haben, erfahren Sie hier.
Ist der Fahrzeugbrief weg, kann die Ausstellung eines Ersatzes durch die Zulassungsstelle zwischen drei und acht Wochen dauern. Welche Dokumente für den Ersatz notwendig sind, haben wir hier zusammengefasst.
Es gibt regionale Unterschiede in Bezug auf die Kosten für die Ausstellung eines Ersatzes nach dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief). Sie liegen durchschnittlich zwischen 80 und 200 Euro. Wie diese sich zusammensetzen, erfahren Sie hier.
Ging der Kfz-Brief verloren, ist der Verkauf des Fahrzeugs nicht möglich. Für den Halterwechsel ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 notwendig. Was zu tun ist, wenn der Fahrzeugbrief verloren, Sie das Auto verkaufen wollen und der Halterwechsel ansteht, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Auto-(Kfz-)Brief verloren: Was nun?
Der Fahrzeugbrief gehört zu den wichtigsten Unterlagen für ein Fahrzeug. In diesem sind alle relevanten Informationen und Daten vom Halter sowie zum Fahrzeug enthalten. Geht der Fahrzeugbrief verloren, ist er neu zu beantragen, da dieser beispielsweise bei der An- und Anmeldung des Fahrzeugs notwendig ist.
Eine Pflicht, den Fahrzeugschein mitzuführen, gibt es nicht. Das Dokumente sollte immer sicher und am besten getrennt vom Fahrzeugschein aufbewahrt werden. So verhindern Sie, dass im schlimmsten Fall beide Dokumente abhandenkommen. Der Verlust vom Kfz-Brief bedeutet in der Regel Behördengänge und Kosten für Fahrzeughalter. Doch was genau ist zu tun, wenn Sie den Fahrzeugbrief verloren haben oder dieser gestohlen wurde?
Sie müssen zunächst eine Verlusterklärung für den Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle bzw. beim Bürger- oder Bezirksamt abgeben. Im Zuge dieser ist, wenn der Kfz-Brief verloren ging, eine eidesstattliche Erklärung notwendig. Auch diese können Sie die direkt bei der Zulassungsstelle abgegeben oder über einen Notar einreichen. Die Erklärung dient dazu, sicherzustellen, dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgen. Bei einem Diebstahl muss neben der Meldung auch Anzeige bei der Polizei erstattet werden. In diesem Fall wird von der eidesstattlichen Erklärung dann abgesehen.
Die ersten Schritte, wenn der Kfz-Brief weg ist, sollten also folgende sein:
- bei Verlust: Meldung an die Zulassungsbehörde, eidesstattliche Erklärung
- bei Diebstahl: Meldung an die Zulassungsbehörde, Anzeige bei der Polizei
Kfz-Brief: Nach Verlust einen neuen beantragen
Nach dem Verlust des Fahrzeugbriefes und der Meldung von diesem, sollten Sie auch zeitnah die Ausstellung eines Ersatzes beantragen. Dies ist bei der zuständigen Zulassungsstelle zu tun. Wenn Sie den Fahrzeugbrief verloren haben oder dieser gestohlen wurde, müssen Sie bei der Neubeantragung bestimmte Unterlagen vorweisen.
Zu diesen gehören dann folgende:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktuelle Meldebescheinigung bzw. Vollmacht, wenn Dritten den Antrag stellen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Nachweise für den Besitz des Fahrzeugs (Kaufvertrag o. ä.)
- Nachweise einer aktuellen HU (Prüfbericht)
- Firma oder Verein als Halter: Auszug aus Handelsregister oder Vereinsregister
- Eidesstattliche Erklärung
- Diebstahlsanzeige
Wenn Sie den Fahrzeugbrief verloren haben, wird der Antrag auf einen Ersatz durch die Zulassungsstelle geprüft. Diese veranlasst mithilfe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eine Meldung im Bundesverkehrsblatt. Dort bleibt diese Meldung dann für 14 Tage bestehen. So können Halter Einspruch gegen eine Neuerteilung einlegen, wenn der Fahrzeugbrief gestohlen wurde bzw. unberechtigte Personen einen Ersatz beantragen.
Daher kann die Ausstellung des Ersatzes, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 2 fehlt, einige Zeit dauern. Ist der Fahrzeugbrief nicht auffindbar und wollen Sie das Fahrzeug verkaufen, sollten Sie sich also zeitnah um einen Ersatz kümmern. Der Vorgang kann zwischen drei und acht Wochen in Anspruch nehmen.
Fahrzeugbrief (Kfz-Brief) verloren: Welche Kosten entstehen für einen Ersatz?
Ging der Fahrzeugbrief verloren, zieht das nicht nur Behördengänge nach sich. Der Verlust vom Fahrzeugbrief bringt auch Kosten mit sich. Neben der Ausstellung des neuen Dokumentes bedeutet auch die eidesstattliche Erklärung Gebühren. Diese können sich je nach Kommune und Region stark unterscheiden.
Haben Sie den Fahrzeugbrief verloren und wollen neu beantragen, liegen die Kosten für die Ersatzausstellung derzeit durchschnittlich zwischen 30 und 60 Euro. Gingen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verloren, müssen Sie mit Kosten zwischen 80 und 200 Euro rechnen.
Die eidesstattliche Erklärung bei der Zulassungsstelle kostet aktuell 30,70 Euro. Lassen Sie diese für den Fahrzeugbrief nach einem Verlust bei einem Notar ausstellen, steigen die Ausgaben hierfür schnell auf 50 bis 60 Euro.
Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren: Ist das Auto zu verkaufen erlaubt?
Das Auto ohne Fahrzeugbrief zu verkaufen, ist in der Regel nicht möglich. Der Fahrzeugbrief gilt als Halternachweis. Ist er nicht vorhanden, kann das An- bzw. Abmelden des Fahrzeugs nicht erfolgen. Ein Halterwechsel ist also nicht möglich, wenn Sie den Fahrzeugbrief (Teil 2) verloren haben.
Für die Hauptuntersuchung ist das Dokument allerdings nicht wichtig. Der Nachweis der HU wird im Fahrzeugschein eingetragen, nicht im Fahrzeugbrief. Die HU kann also auch dann stattfinden, wenn Sie den Fahrzeugbrief verloren haben.