FAQ: Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I gehört zu den wichtigsten Dokumenten für Fahrzeugbesitzer. Dieser gilt als Besitznachweis und beinhaltet die wichtigsten Informationen zum Fahrzeug sowie zum Besitzer. Der Fahrzeugschein muss gemäß Verkehrsregeln in § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mitgeführt werden. Tun Sie das nicht, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Im Fahrzeugschein sind die Informationen in speziellen Spalten hinterlegt. So finden sich beispielsweise Angaben zur Achslast und zum Leergewicht im Fahrzeugschein. Wie Sie den Fahrzeugschein richtig lesen und was die Eintragungen in Form von Buchstaben und Ziffern bedeuten, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Die im Fahrzeugschein eingetragene Schlüsselnummer dient der Identifikation des Fahrzeugs. Sie setzt sich aus der Herstellerschlüsselnummer (HSN) und der Typschlüsselnummer (TSN). Was diese genau bedeuten, haben wir zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Weiterführenden Ratgeber zu Fahrzeugpapieren
Welche Informationen enthält der Fahrzeugschein?
Offiziell handelt es sich beim Fahrzeugschein um die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Ausgestellt wird er für alle Kraftfahrzeuge, die für den Straßenverkehr zugelassen sind und für die eine solche Zulassung vorgeschrieben ist. Das Dokument beinhaltet alle wichtigen technischen Daten zum Fahrzeug sowie auch persönliche Angaben zum Halter.
Neben der Adresse des Halters, dem Datum zur nächsten Hauptuntersuchung und dem Fahrzeugtyp beinhaltet das Dokument auch Informationen zum Kraftstoff und zur Euroklasse. Ein zulässiges Gesamtgewicht ist im Fahrzeugschein ebenso eingetragen, wie Angaben zur Anhängelast oder den zulässigen Achslasten. Darüber sind Informationen zur Reifengröße im Fahrzeugschein zu finden. Fahrgestellnummer bzw. Fahrzeug-Identifizierungsnummer sind ebenfalls hinterlegt.
Wie ein Fahrzeugschein aussieht, zeigt das nachfolgende Muster beispielhaft:
Besteht für die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eine Mitführpflicht?
Sind Sie im Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr mit einem zulassungspflichtigen Fahrzeug unterwegs, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitführen. Das heißt, der Fahrzeugschein musss im Auto sein und auf Verlangen bei Kontrollen vorgezeigt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Gemäß § 11 Absatz 6 FZV gilt Folgendes:
Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder das entsprechende Anhängerverzeichnis nach Absatz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Neben dem Führerschein ist also der Fahrzeugschein ein weiteres Dokument, dass Sie immer mitführen müssen. Anders sieht das beim Fahrzeugbrief aus. Hier besteht keine Mitführpflicht. Zudem ist es auch ratsam, die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung getrennt voneinander aufzubewahren. Denn kommen beide gleichzeitig abhanden, kann das zu einigen Problemen und Kosten führen.
Führen Sie den Fahrzeugschein nicht mit und können diesen bei einer Kontrolle nicht vorweisen, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
Zulassungsbescheinigung Teil 1: Erklärung der Bezeichnungen
Wie lese ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 richtig? Im Fahrzeugschein ist die Erklärung für die Bedeutung der einzelnen Buchstaben und Ziffern oftmals nicht so einfach zu finden. Nachfolgend haben wir eine Tabelle erstellt, mit deren Hilfe Sie die entsprechenden Daten im Fahrzeugschein finden:
Bezeichnung | Erklärung |
---|---|
A | Amtliches Kennzeichen |
C.1.1 | Name der Person oder Name der Firma, die als Halter gelten |
C.1.2 | Vorname(n) des Halters |
C.1.3 | Anschrift des Halters, zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges |
Nächste HU | Zeitraum, in dem die nächste Hauptuntersuchung ansteht (Monat und Jahr) |
I | Ausstellungsdatum dieser Fahrzeugzulassung |
C.4c | Angaben dazu, ob Inhaber des Dokuments auch Eigentümer des Fahrzeugs ist |
B | Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges |
2.1 | Hersteller-Schlüsselnummer (4 Ziffern) |
2.2 | Typ-Schlüsselnummer mit Fahrzeugtyp (erste 3 Stellen) sowie Variante und Version des Fahrzeuges (letzte 5 Stellen) |
J | Fahrzeugklasse (nach EG-Klassifikation) |
4 | Art des Aufbaus (4 Ziffern) |
E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (17-stellige Nummer) in Fahrgestell oder Karosserie, weltweit einmalige Nummer |
3 | Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
D.1 | Marke des Fahrzeuges |
D.2 | Typ, Variante und Version des Fahrzeuges |
D.3 | Handelsbezeichnung(en) dieser Version |
2 | Kurzbezeichnung des Herstellers |
5 | Bezeichnung von Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus |
V.9 | Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse (bspw. Euro3) |
14 | Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse (bspw. D3) |
P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle |
10 | Code, der für die Kraftstoffart oder Energiequelle steht |
14.1 | Code, der für die maßgebliche Schadstoffklasse zur Typgenehmigung oder für die nationale Emissionsklasse steht (2 Ziffern) |
P.1 | Hubraum in Kubikzentimetern (cm³) |
22 | Bemerkungen und Ausnahmen |
L | Anzahl der Achsen |
9 | Anzahl der Antriebsachsen |
P.2/ P.4 | Nennleistung in Kilowatt (kW) / Nenndrehzahl in Umdrehungen pro Minute (U/min) |
T | Höchstgeschwindigkeit in Stundenkilometern (km/h) |
18 | Länge in Millimetern (mm) |
19 | Breite in Millimetern (mm) |
20 | Höhe in Millimetern (mm) |
G | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges in Kilogramm (kg), d.h. Fahrzeuggewicht plus Gewicht von Fahrer, Treibstoff etc., auch als Leermasse bezeichnet |
12 | Rauminhalt des Tanks in Kubikmetern (m³) |
13 | maximal zulässige Stützlast eines Anhängers in Kilogramm (kg) |
Q | Leistungsgewicht in Kilowatt pro Kilogramm (kW/kg), nur bei Krafträdern nötig |
V.7 | CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km) |
F.1 | technisch zulässige Gesamtmasse in Kilogramm (kg) |
F.2 | im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm (kg), diese zulässige Gesamtmasse kann von Land zu Land variieren |
7.1 - 7.3 | technisch zulässige maximale Achslast je Achsgruppe in Kilogramm (kg) |
8.1 - 8.3 | im Zulassungsstaat maximal zulässige Achslast |
U.1 | Standgeräusch in Dezibel (dB) |
U.2 | Drehzahl pro Minute (U/min), auf die sich Standgeräusch bezieht |
U.3 | Fahrgeräusch in Dezibel (dB) |
O.1 | technisch maximal zulässige, gebremste Anhängelast in Kilogramm (kg) |
O.2 | technisch maximal zulässige, ungebremste Anhängelast in Kilogramm (kg) |
S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz |
S.2 | Stehplätze |
15.1 - 15.3 | Bereifung für jede Achse |
R | Farbe des Fahrzeuges |
11 | Code zur Farbe des Fahrzeuges |
6 | Datum der EG-Typgenehmigung |
17 | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
16 | Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II |
21 | sonstige Vermerke |
Eine wichtige Angabe ist im Fahrzeugschein auch die Schlüsselnummer, die zur Identifikation des Fahrzeuges dient. So können beispielsweise Versicherungen, Werkstätten oder Behörden den exakten Fahrzeugtyp ermitteln. Im Fahrzeugschein bzw. der Beschreibung in diesem ist die Schlüsselnummer in zwei Elemente unterteilt:
- die Herstellerschlüsselnummer (HSN) im Feld 2.1 besteht aus vier Zahlen und verweist auf den Hersteller des Fahrzeugs
- die Typschlüsselnummer (TSN) setzt sich aus drei Buchstaben und fünf Zahlen zusammen
Über die TSN können das Modell des Fahrzeugs, die Motorisierung und Kraftstoffart sowie die Karosserieform definiert werden. Diese Informationen finden sich auch ausgeschrieben im Fahrzeugschein.
Bei neu ausgestellten Dokumenten gibt es nun in der Regel einen Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Über diesen kann ein Fahrzeug online abgemeldet werden. Sie rubbeln diesen frei und folgen den Anweisungen auf dem jeweiligen Portal der zuständigen Zulassungsbehörde.
Verloren oder gestohlen: Fahrzeugschein neu beantragen
Wurde Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gestohlen oder haben Sie diese verloren, müssen Sie zeitnah für einen Ersatz sorgen. Ob auch bei einer Namensänderung einer neuer Fahrzeugschein notwendig ist, müssen Sie mit der Zulassungsbehörde abklären. Wichtig ist, dass Sie bei einem Diebstahl auch Anzeige bei der Polizei erstatten und dies bei der Beantragung nachweisen. Ansonsten müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
Der Antrag ist bei der Kfz-Zulassungsstelle zu stellen, kann jedoch auch bei Bezirks- oder Bürgerämtern erfolgen. Über die Zulassungsbehörde dauert die Ausstellung meist nicht lang und kann oft auch am Antragstag erfolgen. Bei anderen Ämtern sollten Sie bis zu 14 Tage einplanen.
Für die Beantragung von einem neuen Fahrzeugschein benötigen Sie dann folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepasse
- Vollmacht, falls Dritte den Antrag stellen
- Fahrzeugbrief
- Nachweis über bestehenden TÜV (Prüfbericht)
- Eidesstattliche Erklärung oder Diebstahlanzeige
Die Erklärung kann in der Behörde oder über einen Notar erfolgen. Bei letzterem fallen die Kosten dann höher aus. Zusammen mit der Beantragung kostet ein neuer Fahrzeugschein dann zwischen 15 und 50 Euro. Die Ausgaben unterscheiden sich regional teilweise deutlich.
Haben Sie während der Zeit der Neuausstellung, sofern diese nicht sofort vor Ort erfolgen kann, keinen Fahrzeugschein dabei und geraten in eine Kontrolle, sollten Sie den Nachweis über den Antrag oder die Diebstahlanzeige vorzeigen. Oftmals sehen die Beamten dann von einer Ahndung ab.