FAQ: Richtzeichen
Richtzeichen gehören zu den Verkehrszeichen, die Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs geben. Die gesetzliche Grundlage ist in § 42 StVO und Anlage 2 sowie 3 zu finden. Richtzeichen können im Straßenverkehr aber auch Gebote und Verbote darstellen und zum Befolgen der entsprechenden Verkehrsregeln auffordern.
Zu den gängigsten Richtzeichen im Verkehr gehören zum Beispiel jene, die Parkflächen ausweisen, die Vorfahrt anzeigen oder auch Autobahnen oder deren Ausfahrten kennzeichnen. Eine Übersicht zu einigen Richtzeichen finden Sie hier.
Ist gemäß der Richtzeichen ein Ge- oder Verbot zu befolgen, kann eine Missachtung ein Verwarn- oder Bußgeld nach sich ziehen. Wann das unter anderem der Fall sein kann, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
StVO § 42: Richtzeichen und deren Definition
Verkehrszeichen dienen der Verkehrslenkung und der Verkehrssicherheit. In Deutschland wird zwischen Gefahren-, Vorschrifts- und Richtzeichen unterschieden. Damit die Zeichen ihre Funktion erfüllen können, sind Aussehen und Bedeutung in der Regel Thema in jeder Verkehrsausbildung. Doch nicht nur Autofahrer müssen wissen, was Verkehrszeichen bedeutet. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte zumindest die wichtigsten Schilder kennen.
Als Verkehrszeichen dienen Richtzeichen als Hinweisgeber sowie als Orientierungshilfe und sollen so den Verkehrsfluss bzw. die Teilnahme am Verkehr allgemein erleichtern. Neben der hinweisenden Funktionen können auch Ge- und Verbote durch die entsprechenden Zeichen dargestellt werden.
Die rechtliche Grundlage für Richtzeichen bilden § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) und Anlage 2 sowie 3. Gemäß § 42 StVO Abs. 2 gilt bezüglich des Verhaltens bei aufgestellten Richtzeichen Folgendes:
Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
In der Anlage 3 werden dann die gängigen Richtzeichen und deren Bedeutung näher erläutert. Gemäß diesen Bestimmungen lassen sich Richtzeichen als Verkehrszeichen in weitere Unterkategorien einteilen. So gehören unter anderem Vorrangzeichen, Wegweiser, Ortstafeln, Kennzeichnungen von Parkflächen oder Autobahnen sowie auch das Ausweisen von Umleitungen dazu.
Und wie sehen Richtzeichen aus? Das Aussehen kann durchaus unterschiedlich sein, denn durch die verschiedenen Funktionen und Aufgaben gibt es verschiedene Vorgaben zur Form und Farbe.
Wo können Richtzeichen stehen?
Gemäß § 42 StVO Abs. 3 gilt das Zeichen ab dort, wo es aufgestellt ist. Soll die Anordnung später beginnen, muss dies durch ein Zusatzzeichen angezeigt werden.
Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden dürfen gemäß § 45 StVO anordnen, wo Verkehrszeichen, die als Richtzeichen dienen, aufgestellt werden. Wichtig ist, dass diese sichtbar und erkennbar sind und in der Regel am rechten Fahrbahnrand aufgestellt sind. Gelten die Angaben des Zeichens für eine Fahrspur, sind sie entsprechend an dieser angebracht.
Gängige Richtzeichen: Einige Beispiele
Nachfolgend haben wir Beispiele für die gängigsten Richtzeichen in einer Übersicht zusammengefasst:
Bußgelder bei der Missachtung von Richtzeichen
Ob Sanktionen bei einer Missachtung drohen, hängt vom Verkehrszeichen und dessen Funktion ab. Regelt das Richtzeichen beispielsweise eine Vorfahrt und beachten Verkehrsteilnehmer diese Regelungen nicht, kann das ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro bedeuten. Gefährden Sie andere dadurch oder kommt es zu einem Unfall, wird aus dem Verwarn- ein Bußgeld von 100 Euro und es kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.
Ähnlich teuer kann es werden, wenn Sie zum Beispiel Ortstafeln ignorieren und ihre Geschwindigkeit nicht entsprechend anpassen. Denn die Vorgaben für Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts gelten ab diesem Richtzeichen. Hier kommen dann die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Tragen.