Kiffen und anschließendes Autofahren: Eine strafbare Kombination

Drogen (z. B. Haschisch oder Marihuana) im Straßenverkehr: Autofahren und Kiffen ist in Deutschland gesetzlich verboten.
Drogen (z. B. Haschisch oder Marihuana) im Straßenverkehr: Autofahren und Kiffen ist in Deutschland gesetzlich verboten.

Kiffen und Autofahren: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was macht bekifft Auto zu fahren so gefährlich?

Die psychoaktiven Wirkstoffe von Drogen beeinträchtigen nicht nur, wie auch Alkohol am Steuer, die eigene Wahrnehmung, sondern können sowohl physische als auch psychische Begleiterscheinungen provozieren (Schwindelanfälle, Panikattacken, Blackouts etc.). Kiffen und anschließend Auto zu fahren, d. h. unter dem Einfluss von bspw. Cannabis/Marihuana am Steuer zu sein, gefährdet nicht nur Sie selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Für wie lange nach dem Kiffen wird Autofahren nicht empfohlen?

Da der Drogenabbau im Blut von der Häufigkeit und Menge des Konsums abhängt, lässt sich pauschal keine zeitliche Dauer festlegen, bei welcher das Autofahren nach dem Kiffen wieder uneingeschränkt möglich ist. Grundsätzlich ist Ihnen aber angeraten, ungefähr 12 bis 24 Stunden zu warten und sich erst dann wieder hinters Steuer zu setzen. So können Sie sicherstellen, dass der Einfluss der Drogen (d.h. der THC-Gehalt im Blut beim Autofahren) auf Ihr Reaktionsvermögen garantiert nachgelassen hat. Mehr zur Rechtsgrundlage von Drogen im Straßenverkehr erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Was passiert, wenn man high erwischt wird?

Sollten Sie z.B. von der Polizei nach dem Konsum von Haschisch (Cannabis) beim Autofahren im bekifften Zustand erwischt werden, können Ihnen Sanktionen drohen. Dabei ist die Menge an Tetrahydrocannabinol (THC) in Ihrem Blut entscheidend. Überschreiten Sie den THC-Grenzwert beim Autofahren (3,5 Nanogramm pro Milliliter), sind je nach Häufigkeit des Verstoßes ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbote möglich. Welche Sanktionen das konkret sein können, finden Sie hier und in der untenstehenden Tabelle.

Bußgeldtabelle: Autofahren unter Drogeneinfluss

TatbestandBußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
Aktive Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss
...beim 1. Mal500 €21 Monat
...beim 2. Mal1.000 €23 Monate
...beim 3. Mal1.500 €23 Monate
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogeneinfluss3Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Rechtsgrundlage: Wie sind Kiffen und anschließendes Autofahren im Gesetz verankert?

Sind Sie aufgrund von Drogeneinfluss bekifft, kann Autofahren mit einer Strafe geahndet werden.
Sind Sie aufgrund von Drogeneinfluss bekifft, kann Autofahren mit einer Strafe geahndet werden.

Unter Einfluss von Cannabis Auto zu fahren, birgt ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko. Sowohl Ihre Wahrnehmung als auch Ihre Reaktionszeit sind merklich beeinträchtigt, was in Gefahrensituationen zu Unfällen (im schlimmsten Fall mit Personenschäden) führen kann.

Deshalb ist Autofahren nach jeglichem Drogenkonsum gesetzlich verboten – außer Sie sind aus medizinischen Gründen darauf angewiesen. Dann dürfen die Medikamente lediglich Ihre Fahrtüchtigkeit nicht einschränken (d.h. Ihre Fähigkeit, aufmerksam und ordnungsgemäß am Straßenverkehr teilzunehmen).

Die deutschlandweite Cannabis-Legalisierung

Mit der Legalisierung von Cannabis ändert sich in der deutschen Drogenpolitik der rechtliche Rahmen für den Cannabisverkauf, -konsum und -anbau. Es gibt damit allerdings keine Anpassung der geltenden Drogenvorschriften für das Kiffen rund ums Autofahren.

Somit spielt es keine Rolle, ob Sie die Polizei letztendlich unter Einfluss von rein legal erworbenem Cannabis erwischt – die Grenze von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut ist seit dem 22. August 2024 verbindlich gültig. Cannabis (THC) und Autofahren bleibt also auch nach Inkrafttreten des Gesetzes gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine strafbare Kombination.

Kiffen oder bekifft am Steuer sein: Welche Strafen können dafür drohen?

Fahren unter Cannabis-/THC-Einfluss: Am Steuer droht eine Strafe, sollten Sie von der Polizei erwischt werden.
Fahren unter Cannabis-/THC-Einfluss: Am Steuer droht eine Strafe, sollten Sie von der Polizei erwischt werden.

Kiffen im Auto ist in der Regel zwar nicht erwünscht, aber auch nicht verboten, solange Sie das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen. Sobald Sie jedoch kiffen und anschließend Autofahren in Betracht ziehen, begehen Sie laut § 24a Abs. 2 des StVG eine Ordnungswidrigkeit.

Diese kann beim ersten Verstoß mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet werden. Je öfter die Polizei Sie mit THC im Blut beim Autofahren nach Cannabiskonsum erwischt, desto höher fallen auch die Sanktionen aus.

Wie lange ist der Führerschein weg bei einem positiven Drogentest?

In der Regel wird Ihnen der Führerschein nur entzogen, sollten Sie aufgrund wiederholter Verstöße acht Punkte in Flensburg erreichen oder durch Autofahren unter Cannabis-/THC-Einfluss eine konkrete Gefährdung anderer verursachen. Begehen Sie letztere Straftat, müssen Sie die Fahrerlaubnis für mindestens 10 Monate abgeben und mit zwei bis drei Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Sonst sind ein- bis dreimonatige Fahrverbote die Norm.

Sollte die Polizei Ausfallerscheinungen oder Auffälligkeiten in Ihrer Fahrweise identifizieren und eine Blutabnahme liefert einen positiven Drogennachweis, ist neben Geldstrafen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr zulässig. Bei Gefährdung sind es sogar bis zu 5 Jahre. Marihuana und Autofahren können in Kombination also weitaus größere Konsequenzen für Sie haben, als ein bloßes Bußgeld.

Wurde Ihnen für Kiffen und anschließendes Autofahren als Strafe der Führerschein entzogen, wird Ihnen diesen niemand so einfach wieder aushändigen. Wenn Sie Ihren Führerschein zurückerhalten möchten, kommen Sie nicht um eine erfolgreich abgeschlossene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) herum.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Arnhold H.

Arnhold verstärkt seit 2024 die Redaktion von punkte-flensburg.de. Zuvor erwarb er Abschlüsse in Musik- und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Als Redakteur schreibt er vorwiegend über Themen wie Bußgeldverfahren und etwaige Verstöße im Straßenverkehr.

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