Mit dem Firmenwagen geblitzt? Was passiert dann?

FAQ: Mit dem Firmenwagen geblitzt

Wer zahlt das Bußgeld bei einem Firmenwagen?

Es gilt die Fahrerhaftung. Das bedeutet, derjenige, der mit dem Fahrzeug gefahren ist, muss das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen. Wurden Sie mit dem Firmenwagen geblitzt, wird in der Regel der Halter zur Mitwirkung bei der Identifikation des Fahrers aufgefordert.  

Wie wird der Fahrer bei einem Firmenwagen ermittelt?

Wurden Sie mit dem Dienstwagen geblitzt, sind diese in der Regel auf die Firma zugelassen. In einem solchen Falle versenden die Behörden in der Regel einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen an den Halter, in dem dann Angaben zum Fahrer gemacht werden können.

Was passiert, wenn Unternehmen die Fahrer nicht benennen?

Werden im Anhörungsbogen keine Angaben gemacht und lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, kann die Behörde eine Fahrtenbuchauflage veranlassen. Dann müssen Unternehmen über die Nutzung der Fahrzeuge und über die Fahrer Buch führen. Tun sie das dann nicht, droht ein Bußgeld von 100 Euro. 

Video: Mit dem Firmenwagen geblitzt

Was droht, wenn Sie mit dem Firmenwagen geblitzt werden? Mehr dazu auch im Video.
Was droht, wenn Sie mit dem Firmenwagen geblitzt werden? Mehr dazu auch im Video.

Geblitzt mit dem Firmenwagen: Was passiert dann?

Wird Mitarbeitern ein Firmenwagen gestellt, gehen die Arbeitgeber in der Regel davon aus, dass die Fahrer die Verkehrsregeln kennen und beachten. Aber dennoch können Unaufmerksamkeiten oder Verkehrssituationen dazu führen, dass auf dem Tacho etwas mehr angezeigt wird als erlaubt. Werden Sie dann mit dem Firmenwagen geblitzt, stellt sich die Frage, wer dann bezahlen muss.  Wer haftet bei einem Strafzettel mit einem Firmenwagen?

Sie wurden mit dem Firmenwagen geblitzt? Wer muss dann bezahlen?
Sie wurden mit dem Firmenwagen geblitzt? Wer muss dann bezahlen?

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Heißt, derjenige, der mit dem Fahrzeug unterwegs war und geblitzt wurde, muss das Bußgeld bezahlen und jegliche anderen Sanktionen tragen. Sowohl die Bußgelder als auch Punkte oder ein Fahrverbot werden also nicht auf den Halter, in diesem Fall das Unternehmen bzw. der Arbeitgeber, übertragen. 

Wird in der ermittelnden Behörde bei der Bearbeitung festgestellt, dass es sich um einen Dienstwagen handelt, verschickt sie oftmals vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen zum Firmenwagen. In diesem Fall hat das Unternehmen oder der Arbeitgeber kein Recht, die Aussage zu verweigern. Der Bogen muss dann ausgefüllt werden.

Mitwirkungspflicht: Muss der Halter den Fahrer benennen?

Die Firma bzw. der Verantwortliche für den Fuhrpark werden im Fragebogen aufgefordert, Angaben zum Fahrer, der mit dem Firmenwagen geblitzt wurde, zu machen. Ist der Fahrer auf dem Blitzerfoto erkennbar und kann identifiziert werden, müssen Verantwortliche auch dessen Anschrift angeben. Ist die Identifizierung schwieriger, wird in der Regel dennoch der mögliche Personenkreis mitgeteilt. Dann bekommen diese Personen ebenfalls einen Anhörungsbogen zugesandt und müssen sich zum Vorgang äußern.

Geblitzt? Beim Firmenwagen ist ein Anhörungsbogen nicht selten.
Geblitzt? Beim Firmenwagen ist ein Anhörungsbogen nicht selten.

Ähnlich müssen Firmen vorgehen, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt werden darf. Üblicherweise werden dann ebenfalls alle Angaben zu den möglichen Fahrern an die Behörde weitergegeben. In beiden Fällen, können Betroffene die Mithilfe verweigern

Die Behörde hat drei Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zuzustellen. Diese Frist wird allerdings mit dem Versenden des Anhörungs- oder Zeugenfragebogens unterbrochen und beginnt erneut. Dennoch sollten Betroffene auch darauf achten, dass die Fristen eingehalten werden und die Ordnungswidrigkeit nicht verjährt ist.

Wurden Mitarbeiter mit dem Firmenwagen geblitzt, sind jedoch nicht identifizierbar oder die Firma kommt der Mitwirkungspflicht nicht nach, drohen dem Unternehmen Konsequenzen. Denn hier ist es durchaus möglich, dass die Polizei Ermittlungen aufnimmt und auch in der Firma selbst vorbeischaut. 

Darüber hinaus kann von der Behörde eine Fahrtenbuchauflage erlassen werden. Und diese kann durchaus auf alle Firmenwagen des Unternehmens ausgeweitet werden. Kommt das Unternehmen dann dieser Auflage nicht oder unvollständig nach, droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro

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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.

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