Bußgeldbescheid prüfen – So gehen Sie richtig vor

Nicht immer werden bei einem Verkehrsverstoß die Bescheide korrekt erstellt, daher sollten Sie einen Bußgeldbescheid auch immer prüfen. Fallen Ihnen dabei Fehler auf, sollten Sie diese der zuständigen Behörde umgehend mitteilen.

Wann sollten Betroffene den Bußgeldbescheid prüfen?
Wann sollten Betroffene den Bußgeldbescheid prüfen?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann geshehen, waren Sie beispielsweise unaufmerksam und wurden geblitzt und erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Viele Autofahrer prüfen die Angaben im Schreiben oftmals nicht und begleichen das Bußgeld. Doch es kann vorkommen, dass der Bußgeldbescheid schlichtweg falsch ist.

Was können Sie jedoch tun, wenn Sie einen Formfehler im Bußgeldbescheid entdecken oder die Angaben nicht stimmen? Wie Sie einen Bußgeldbescheid richtig prüfen und bei Fehlern vorgehen, zeigt der nachfolgende Ratgeber auf.

Bußgeldbescheid prüfen: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Weshalb ist es empfehlenswert, jeden Bußgeldbescheid zu prüfen?

Es gibt bestimmte Angaben, die jeder Bußgeldbescheid aufweisen muss. Fehlen gewisse Punkte oder die Angaben sind fehlerhaft, kann dies den Bescheid unwirksam machen.

Wann gilt ein Bußgeldbescheid als fehlerhaft?

Wodurch ein Bescheid unwirksam werden kann, lesen Sie in unserem Ratgeber über Fehler im Bußgeldbescheid.

Wie viel Zeit haben Sie für einen Einspruch gegen den Bußg‌eldbescheid?

Für einen Einspruch haben Sie nach der Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit.

Bußgeldbescheid prüfen – Diese Angaben müssen enthalten sein

Enthält ein Bußgeldbescheid falsche Angaben, kann ein Einspruch angebracht sein. Wenn Sie zum Beispiel zur Tatzeit gar nicht vor Ort waren oder der Tatvorwurf nicht stimmen kann, dann sollte dies der Behörde mitgeteilt werden. Auch wenn der Tatvorwurf im Bescheid vielleicht bereits verjährt ist, kann ein Einspruch sinnvoll sein.

Doch wie erkennen Sie Fehler und wie können Sie einen Bußgeldbescheid richtig überprüfen? Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) legt im § 66 fest, welche Angaben in einem Bescheid enthalten sein müssen. Nach diesen Vorgaben können Sie den Bußgeldbescheid prüfen und feststellen, ob dieser korrekt ist.

Folgende Daten müssen enthalten sein:

  • Angaben zum Betroffenen und ggf. zu weiteren Beteiligten
  • ausstellende Behörde
  • Vorgeworfener Verstoß
  • Tatort und Tatzeitpunkt
  • Die gesetzlichen Merkmale einer Ordnungswidrigkeit und die entsprechenden Bußgeldvorschriften
  • Beweismittel, falls vorhanden
  • Die verhängte Geldbuße und weitere Nebenstrafen, wie Punkte oder ein Fahrverbot
  • Korrekte und vollständige Rechtsmittelbelehrung
Eine Rechtbehelfsbelehrung muss zwingend vorhanden sein. Sie sollten aus der Belehrung zu entnehmen können, wann der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird.
Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung: Ein falscher Bußgeldbescheid kann die Folge sein.
Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung: Ein falscher Bußgeldbescheid kann die Folge sein.

Darüber hinaus ist ein Hinweis zur Einspruchsfrist in dieser Belehrung notwendig und dass nach dem Verstreichen dieser Frist, das Einlegen von Rechtsmitteln nicht mehr möglich ist. So können Nachteile für Betroffene entstehen.

Des Weiteren sollte ein korrekter Bescheid auch Informationen zu den Fristen zur Zahlung und auf eine drohende Erzwingungshaft bei einer Zahlungsverweigerung hinweisen.

Falscher Bußgeldbescheid – Diese Fehler können vorkommen

Ein Einspruch kann, wie bereits beschrieben, dann angebracht sein, wenn ein falscher Bußgeldbescheid vorliegt und das Bußgeldverfahren somit fehlerhaft ist. Hier ist es meist auch ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann einen Bußgeldbescheid ausführlicher prüfen und Fehler eindeutig ausmachen.

Neben Formfehlern bei den gesetzten Fristen, die durch falsche Berechnungen entstehen können, sind es auch oftmals die Details, die zu einem unkorrekten Bescheid führen. Fehlt, wie gesagt, die Rechtsmittelbelehrung oder ist diese unvollständig, ist der Bescheid fehlerhaft.

Es kann auch vorkommen, dass in einem Bußgeldbescheid ein falsches Kennzeichen aufgeführt ist oder Sie zur Tatzeit gar nicht am Tatort gewesen sein können. Wird im Bußgeldbescheid ein falscher Name angegeben oder ein falsches Vergehen benannt, kein ein Einspruch sinnvoll sein. Sie oder Ihr Anwalt sollten daher alle Bußgeldbescheide immer prüfen und jedweden Fehler bei der Bußgeldstelle vortragen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (47 Bewertungen, Durchschnitt: 3,81 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.