Ein Blitzer löst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder bei einem Rotlichtverstoß aus. Betroffene können in diesen Fällen meist mit einem Bußgelbescheid rechnen. Ohne Foto lösen diese dann jedoch eher Verwirrung aus.
Es kann viele Gründe geben, warum ein Bußgelbescheid ohne Foto verschickt wird. Dies kann beispielsweise in der schlechten Qualität des Fotos begründet sein oder darin, dass es bei der Bearbeitung des Verstoßes vergessen wurde.
Ist ein solcher Bescheid dann überhaupt gültig? Gibt es Blitzer, die ohne Foto funktionieren? Wie sollten sich Betroffenen in einem solchen Fall verhalten? Diese und weitere Fragen beantwortet der nachfolgende Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldbescheid ohne Foto: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Wurden Sie beispielsweise bei einem Tempoverstoß geblitzt, wird normalerweise ein sogenanntes „Blitzerfoto“ geschossen. Dieses dient als Beweismittel für den Verstoß.
Ja, ein Bußgeldbescheid muss nicht zwingend ein Foto enthalten, um gültig zu sein.
Ja, fordern Sie das Foto nachträglich an und sind darauf schlichtweg nicht zu erkennen, können Sie über einen Einspruch nachdenken. Dazu sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Geblitzt? Ein Bescheid ohne Foto ist nicht ungültig
Das Bußgeldverfahren unterliegt in Deutschland vielen Regeln. So ist per Gesetz vorgegeben, was in einem Bußgeldbescheid zwingend enthalten sein muss. Neben den Angaben zur Person des Betroffenen, dem Tatort, dem Tatzeitpunkt sowie dem zu erwartenden Bußgeld sollten auch Beweismittel wie das Blitzerfoto vorhanden sein. Doch ein Bußgeldbescheid kann auch ohne Foto beim Betroffenen eintreffen.
Ist die Bildqualität des Fotos zu schlecht, halten Behörden dieses Beweismittel zunächst zurück, sodass ein Bußgeldbescheid ohne Foto verschickt wird. Auch wenn das Bild als Datei online hinterlegt ist, wird keines mitgeschickt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein solcher Bescheid ungültig ist. Betroffene sollten das Schreiben daher nicht ignorieren.
Betroffene haben das Recht, den Bußgelbescheid auf seine Richtigkeit zu prüfen. Liegt das Foto dem Schreiben nicht bei, muss es im Bußgeldverfahren zugänglich gemacht werden.
Dies kann in Form eines ausgedruckten Fotos in den Akten der Ermittlungsbehörde sein oder als Link im Bescheid selbst.
Denn auch Behörden greifen immer öfter auf technische Möglichkeiten zurück und hinterlegen Blitzerfotos in Datenbanken im Internet.
Das Schreiben enthält dann einen Link sowie die benötigten Login-Daten, sodass Verkehrsteilnehmer diese Fotos dann online einsehen können.
Ist das Foto nicht vorhanden, kann ein Fehler bei der Bearbeitung oder im Messgerät vorliegen. Denn Blitzer, die ohne Foto funktionieren, gibt es nicht. Geschwindigkeitsmessung per Laser , die mit einer sogenannten Laserpistole durchgeführt werden, sind keine Blitzer, hier gibt es keine Bilder.
Wurden Fahrer also geblitzt und liegt kein Foto bei, heißt dies nicht, dass es ein solches nicht gibt und der Bescheid fehlerhaft ist. Kann das Foto durch Akteneinsicht oder online durch den Betroffenen eingesehen werden, ist ein Bußgeld auch ohne Foto zu bezahlen.
Strafzettel, Anhörungsbogen & Co. ohne Foto
Bevor sie Einspruch einlegen oder einen Anwalt hinzuziehen, sollten Beschuldigte darauf achten, dass es sich bei dem zugestellten Schreiben um den Bescheid handelt.
Es ist durchaus auch möglich, dass ihnen erst ein Anhörungsbogen ohne Foto zugesandt wurde. Diesem müssen die Beweismittel nicht zwingend beiliegen.
Erhalten Beschuldigte einen Bescheid über ein Verwarnungsgeld, ist dieser ohne Foto gültig. Das Bild muss jedoch ebenfalls in den Akten hinterlegt sein.
Ein Strafzettel ohne Foto ist hingegen die Regel. Bei Verstößen, die einen Blitzer auslösen, werden keine Strafzettel ausgestellt. Hier gibt es nur Bußgeldbescheide. Strafzettel werden in der Regel bei
Park- und Halteverstößen erstellt.