Ein Bußgeld wegen eines Verkehrsverstoßes ist an sich schon keine schöne Angelegenheit. Doch wenn dann auch noch ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid aufgeführt ist, fragt sich mancher Verkehrsteilnehmer, ob er das Schreiben ernst nehmen soll.
Hier sollten Betroffene jedoch vorsichtig sein. Ein Bußgeldbescheid kann auch mit Fehlern weiterhin gültig sein und sollte nicht ignoriert werden. Was Verkehrsteilnehmer hier tun können und ob ein Bußgeld, obwohl das Kennzeichen falsch ist, bezahlt werden muss, klärt der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Nein, ein falsches Kennzeichen macht den Bußgeldbescheid nicht automatisch fehlerhaft. Sofern der betroffene Fahrer anhand anderer Angaben dennoch identifiziert werden kann, behält der Bescheid seine Gültigkeit.
Was in jedem Fall in einem solchen Schreiben stehen muss, können Sie in unserem Ratgeber zum Bußgeldbescheid nachlesen.
Ja. Für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid haben Sie normalerweise zwei Wochen Zeit, nachdem er zugestellt wurde.
Ist ein Bescheid mit Fehlern beim Kennzeichen gültig?
Ist ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid aufgeführt, sagt dies nichts über die Gültigkeit des Bescheids aus. Denn, kann der Fahrer durch alle anderen Merkmale wie Tatort, Tatzeit, Name und Automarke identifiziert werden, hat der Bescheid Bestand.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 03.07.2014 in einem Urteil (Az: 1 RBs 108/44) ebenso festgehalten. Eine offensichtlich irrtümliche falsche Angabe führt demnach nicht zur Unwirksamkeit von einem Bußgeldbescheid.
Betroffene sollten das Schreiben und die dort aufgeführten Informationen dennoch immer gründlich prüfen. Dies kann auch verhindern, dass ein grober Fehler, der einen Einspruch rechtfertigen würde, übersehen wird.
Die Angaben zur Person des Verkehrssünders, die Beschreibung des Verstoßes, Tatzeit und Tatort müssen im Bescheid genauso vorhanden sein, wie die zugrunde liegenden rechtlichen Vorschriften und die Höhe der Geldbuße sowie weitere Folgen als auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung.
Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid – was ist zu tun?
Betroffene haben im Verkehrsrecht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dies ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung des Schreibens zu tun.
Allerdings sollte die Frage, ob dies, wenn ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid aufgeführt ist, sinnvoll erscheint, mit einem Anwalt besprochen werden.
Ein Einspruch bedeutet meist weiteren Kosten- und Zeitaufwand. Sind sich Betroffene nicht sicher oder geht es um höhere Geldbußen beziehungsweise um ein Fahrverbot, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.