Sind Autofahrer zu schnell unterwegs oder missachten die Vorfahrtsregeln, folgt, wenn sie ertappt werden, in der Regel ein Bußgeld. Viele gehen jedoch oft davon aus, dass vor einem solchen eine Verwarnung zu erfolgen hat und dass ein Bußgeldbescheid ohne Verwarnung nicht rechtens ist.
Doch ist dem wirklich so? Ist der Bußgeldbescheid auch ohne Verwarnung gültig? Welche gesetzlichen Vorgaben es diesbezüglich gibt und wie sich Betroffene am besten verhalten, wird in folgendem Artikel näher betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldbescheid ohne Verwarnung: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ja. Ein Bußgeldbescheid ist nicht fehlerhaft, nur weil der betroffene Verkehrssünder im Vorfeld nicht verwarnt wurde.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr kann es die Behörde bei einer Verwarnung belassen und optional ein Verwarnungsgeld verhängen.
Ja, grundsätzlich können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen jeden Bußgeldbescheid einlegen.
Wann gibt es eine Verwarnung?
In der Regel werden bei geringfügen Verkehrsverstößen Verwarnungen in Form von Verwarngeldern erteilt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – insbesondere Paragraph 56 Absatz 1.
Dieser besagt:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.“
Als geringfügige Ordnungswidrigkeit kann beispielsweise ein Parkverstoß gelten. Hier wird üblicherweise ein Knöllchen mit der Verhängung von einem Verwarngeld durch die Behörden am Fahrzeug hinterlassen.
Dieser Strafzettel stellt die Verwarnung dar und ist eine Angebto der Behörde. Diese ist nicht dazu verpflichtet zu verwarnen. Wird ein Verwanrung nicht bezahlt, wird in der Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bußgeldbescheid ohne Verwarnung: Dieser ist gültig
Erhalten Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung, ist dies rechtlich zulässig, da Behörden hierzu bei Verstößen nicht verpflichtet sind. Der Bescheid ist gültig.
Ein Bußgeldbescheid bedeutet dann auch höhere Kosten, da Gebühren sowie Kosten für die Ermittlungen berechnet werden, die es bei einem Verwarngeld nicht gibt. Darüber hinaus liegt auch das Bußgeld höher als ein Verwarngeld. Alleerdings auch nur, wenn des Verwarngeld bezahlt wird und kein Bußgeldverfahren folgt.
Haben Verkehrsteilnehmer einen Bußgeldbescheid, auch ohne Verwarnung, erhalten , haben sie die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Schreibens geschehen.
Auch Fahrer, die einen größeren Verstoß begangen haben, können gegen den Bescheid innerhalb dieser Frist ihren Einspruch bei der zuständigen Behörde anbringen. Ob dies erfolgversprechend ist und wie die zusätzlichen Kosten aussehen, kann einen Anwalt für Verkehrsrecht mit den Betroffenen im Vorfeld klären.