Bußgelder und Punkte in Flensburg sind bei Verstößen oft nicht die einzigen Konsequenzen, die auf Verkehrssünder zu kommen. Umgangssprachlich sprechen die meisten hier oft von einer Strafe. Und viele Kraftfahrer stellen sich immer noch die Frage, ob sie ein Fahrverbot aufteilen und dann weiter mit dem Auto unterwegs sein können. Wer neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot ableisten muss, versucht verständlicherweise, die Auswirkungen beruflich wie privat so gering wie möglich zu halten.
Der Mythos, dass Verkehrssünder ein Fahrverbot splitten können, hält sich seit Jahren. Doch wie das möglich sein sollte und ob es rechtlich eine solche Option überhaupt gibt, können Betroffene oft nicht mit Sicherheit sagen.
Da ist es nicht verwunderlich, dass Artikel zum Thema „4 Wochen Fahrverbot splitten“ oder „Fahrverbot 1 Monat? Splitten oder umgehen!“ im Internet beliebt sind. Wie hier die rechtlichen Grundlagen aussehen und ob Fahrer ein Fahrverbot aufteilen können, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot aufteilen: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit im Verkehr dauert das Fahrverbot maximal drei Monate.
Nein, es ist nicht möglich, das Fahrverbot zu splitten. Es muss an einem Stück abgesessen werden.
Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Fahrverbot umgehen“.
Kann man ein Fahrverbot splitten?
Diese Frage kann mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden. Das Aufteilen (auch Splitten genannt) ist in keinem Fall eine Option. Im Bußgeldverfahren wird ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängt und soll eine erzieherische Wirkung haben.
Diese wird durch die Folgen eines Fahrverbots in den meisten Fällen verstärkt. Diese Sanktion soll jedoch den Betroffenen nicht finanziell oder beruflich schädigen, sodass hier für Verkehrssünder in einigen Fällen eine Umwandlung in eine höhere Geldstrafe zugelassen wird.
An einem Stück ableisten: Das Fahrverbot aufteilen geht nicht
Ein Fahrverbot muss an einem Stück abgeleistet werden. Ausnahmen gibt es hier nicht.
Wurden also ein oder zwei Monate verhängt, müssen diese auch an aufeinanderfolgenden Tagen absolviert werden. Auch bei einem dreimonatigen Fahrverbot ist das Aufteilen nicht möglich.
Möchten Betroffene das Fahrverbot in höhere Bußgelder umwandeln, ist die Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert.
Dieser kann den Fahrer entsprechend beraten, den Bußgeldbescheid oder einen Einspruch prüfen und das Fahrverbot eventuell abwenden.