Neben dem Bußgeld und Punkten in Flensburg werden bei Verkehrsverstößen auch weitere Sanktionen verhängt. Vielen Betroffenen ist jedoch oft der Unterschied zwischen einem Führerscheinentzug und einem Fahrverbot nicht ganz klar.
Umgangssprachlich wird die Abgabe des Führerscheins bei einem Fahrverbot von vielen als Führerscheinentzug bezeichnet. Das ist allerdings nicht richtig. Ein Entzug ist eine weitaus schwerwiegendere Sanktion als ein Fahrverbot.
Worin genau der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug besteht, welche wichtigen Regelungen Betroffen beachten müssen und was für eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis notwendig ist, betrachtet der folgende Artikel näher.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot und Führerscheinentzug: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Bei einem Fahrverbot erhalten Sie Ihren Führerschein nach einer bestimmten Zeit automatisch zurück. Bei einem Führerscheinentzug wird Ihnen die Fahrerlaubnis hingegen komplett aberkannt und Sie müssen diese neu beantragen.
In beiden Fällen begehen Sie eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert.
Die Antwort auf diese Frage finden Sie hier.
Video: Wann die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt
Fahrverbot oder Führerscheinentzug?
In Deutschland muss jeder Kraftfahrer einen Führerschein besitzen, um mit ihren Fahrzeugen an Straßenverkehr teilnehmen zu können. Der Besitz des Führerscheins beinhaltet daher auch die Fahrerlaubnis dieses Fahrzeug führen zu dürfen.
Halten sich Verkehrsteilnehmer jedoch nicht an die Verkehrsregeln, kann es dazu kommen, dass sie neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg erhalten. Darüber hinaus müssen sie eventuell den Führerschein zeitweise abgeben oder bekommen die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen. Doch wo genau liegt bei einem Fahrverbot oder einem Führerscheinentzug nun der Unterschied?
Die Bußgeldbehörde, die das Fahrverbot ausspricht, nimmt hier nur das Dokument entgegen, widerruft jedoch nicht die Fahrerlaubnis. Diese bleibt weiterhin bestehen. Dem ist beim sogenannten Führerscheinentzug nicht so. Dieser bedeutet den Verlust der Fahrerlaubnis.
Ein Führerscheinentzug – abweichend vom Fahrverbot – wird entweder durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gerichtsurteil angeordnet. In der Regel liegt dann ein schwerwiegender Verstoß oder ein Vergehen, also eine Straftat im Straßenverkehr vor.
Die Erlaubnis zum Führern eines Fahrzeugs wird dann entweder vorläufig oder endgültig entzogen. Betroffene erhalten bei einem Entzug ihrer Führerschein nach Ablauf der verhängten Zeit nicht automatisch zurück. Hier unterscheiden sich Führerscheinentzug und Fahrverbot deutlich. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss beantragt werden.
Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig: Ist das möglich?
Logisch gesehen, schließt ein Führerscheinentzug ein Fahrverbot ein, denn liegt keine Fahrerlaubnis vor, darf kein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug geführt werden. Wurde dem Betroffenen jegliche Fähigkeit an der Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug aberkannt, kann ein Fahrverbot auch für führerscheinfreie Fahrzeuge gelten.
Ein Führerscheinentzug und ein Fahrverbot können jedoch durchaus auch gleichzeitig als zwei unterschiedliche Sanktionen vorliegen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn für einen früheren Verstoß ein Bußgeldbescheid und ein Fahrverbot verhängt wurde, sich der Antritt jedoch durch einen Einspruch oder die 4-Monats-Regel bei Ersttätern verschoben hat.
Wird ein Führerscheinentzug nun für einen weiteren Vorfall, z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, verhängt, sind beide Sanktionen gültig und liegen somit gleichzeitig vor. Das Fahrverbot ist nach der Rechtskraft vollstreckbar, dies gilt auch während der Zeit des Entzugs. Verkehrssünder sollten in diesem Fall die zuständige Bußgeldstelle über den Führerscheinentzug informieren. Das Fahrverbot kann dann mit Kenntnis der Behörde während der Sperrfrist abgeleistet werden.