Die Führerscheinprüfung ist bestanden und es gibt nichts, worauf sich junge Autofahrer danach mehr freuen: Endlich alleine fahren und nicht mehr ständig auf den Fahrlehrer angewiesen sein. Es ist kein Geheimnis, dass gerade Fahranfänger unter strengerer Beobachtung stehen als erfahrenere Kraftfahrer. Schwere Unfälle sind oft auf die Unerfahrenheit und Leichtsinnigkeit von Führerschein-Neulingen zurückzuführen. Aus diesem Grund wurde am 1. November 1986 der Führerschein auf Probe eingeführt.
Die Probezeit hat eine Dauer von zwei Jahren. Die häufigsten Vergehen, die in dieser Zeit begangen werden, beschränken sich fast ausschließlich auf Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aber auch Vergehen in der Probezeit mit Alkohol am Steuer kommen immer wieder vor. Daher gilt die Null-Promille-Grenze nicht nur in der Probezeit, sondern für alle Autofahrer unter 21 Jahren. Für Ordnungswidrigkeiten, die in der Probezeit mit dem Auto begangen werden, sind laut Bußgeldkatalog härtere Strafen vorgesehen. Wann Bußgelder, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot fällig werden, könne Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
Wie wirken sich Verstöße auf die Probezeit aus?
Verstoß | Folgen |
---|---|
Verkehrsverstoß, der mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro bestraft wird | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre |
A-Verstoß in der Probezeit z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß, Rettungsgasse nicht gebildet | |
Einmaliger A-Verstoß | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Teilnahme an einem Aufbauseminar |
A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Verwarnung und Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß mit Alkohol oder Drogen | Teilnahme an speziellem Aufbauseminar für Fahranfänger |
B-Verstoß in der Probezeit z. B. Winterreifenpflicht missachtet, Termin zur Hauptuntersuchung überzogen, Ladung nicht gesichert und dadurch andere gefährdet oder einen Unfall verursacht | |
Einmaliger B-Verstoß | keine Verlängerung & kein Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Teilnahme an einem Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Teilnahme an einem Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit | Verwarnung und Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung |
Zwei weitere B-Verstöße in der verlängerten Probezeit | Entzug der Fahrerlaubnis |
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit berechnen
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Probezeit: Die wichtigsten Fragen & Antworten
In Deutschland befinden sich Fahranfänger nach dem Bestehen der Führerscheinprüfung zwei Jahre lang in der Probezeit.
Zusätzlich zu den regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen sich junge Fahrer in der Probezeit noch auf weitere Maßnahmen einstellen, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten.
Ja, diese Option besteht. Wer sich in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, muss mit einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre rechnen.
Im Video erklärt: A- und B-Verstoß
Die Probezeit für Fahranfänger – Welche Regeln gelten?
Auch in der Probezeit können Punkte in Flensburg verteilt werden. Sollten sich Fahranfänger schwere Vergehen gegen das Verkehrsrecht erlauben, so müssen Sie damit rechnen, dass diese von zwei auf vier Jahre verlängert wird.
In der Probezeit kann der Führerschein schneller wieder eingezogen werden, als viele junge Autofahrer vielleicht annehmen. Maßnahmen, die die Probezeit betreffen, treten jedoch nur in Kraft, wenn der Verstoß eine Eintragung im Fahreignungsregister (FAER) mit sich bringt. Beispielsweise bei einem Bußgeldbescheid in Höhe von mindestens 60 Euro oder wenn Punkte verteilt werden ist dies der Fall.
Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nicht im Fahreignungsregister eingetragen werden, haben auch keine Auswirkungen auf die Probezeit. Wenn beispielsweise die Vorfahrt missachtet wurde, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer jedoch ausgeschlossen werden konnte, ist dies der Fall. Das Gleiche gilt für die Überschreitung der Zeit an einer Parkuhr oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h.
Bei Vergehen, welche die Probezeit und den Führerschein beeinflussen, wird in zwei Kategorien unterschieden:
- Schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße)
- Weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße)
Beispiele für einen A-Verstoß wären, mit Alkohol oder Drogen am Steuer zu fahren, unterlassene Hilfeleistung, Körperverletzung, Unfallflucht, fahrlässige Tötung oder die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h.
Zu den B-Verstößen zählen hingegen die Behinderung von Polizeibeamten, das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ohne entsprechende Freisprechanlage, das Fahren mit abgefahrenen Reifen, eine ungesicherte Ladung, das Parken im Parkverbot oder den Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate zu überziehen.
Auch die Gefährdung durch ein liegengebliebenes Auto, das nicht vorschriftsgemäß abgesichert wurde oder der Transport von Kindern ohne entsprechenden Kindersitz werden als B-Verstoß gewertet.
Wann wird die Probezeit verlängert?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht folgende Vorschriften zur Verlängerung der Probezeit vor:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Ein Aufbauseminar für Fahranfänger kommt auch noch hinzu.
- Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen innerhalb der verlängerten Probezeit muss der Führerschein-Neuling mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen. Außerdem geht diese mit der Empfehlung einher, in einem Zeitraum von zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig.
- Leistet sich der junge Autofahrer nach diesen Maßnahmen zum dritten Mal einen Verstoß der Kategorie A oder zwei Vergehen der Kategorie B, so wird der Führerschein in der Probezeit eingezogen. Danach folgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Frühestens drei Monate vor Ablauf dieser Frist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Wenn diesem Antrag zugestimmt wird, so muss der Fahranfänger erneut die Fahrschule besuchen und die Führerscheinprüfung ebenfalls nochmal ablegen.
Geblitzt in der Probezeit
Fahranfänger, die noch nicht allzu lange im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, übertreiben gerne mal und möchten ihren Freunden beweisen, was sie so drauf haben. Dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit ernsthafte Konsequenzen mit sich bringt, vergessen einige Fahr-Neulinge gerne mal.
Werden diese in der Probezeit geblitzt, während Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten, dann droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro (außerhalb geschlossener Ortschaften) bzw. 80 Euro (innerhalb geschlossener Ortschaften). Hinzu kommen ein Punkt in Flensburg sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ab 21 km/h wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit als A-Verstoß gewertet und führt damit zu einer zweijährigen Verlängerung dieser. Wurden Sie als Fahranfänger geblitzt, überschritten die Höchstgeschwindigkeit jedoch nur um weniger als 20 km/h, so wird eine Verwarnung ausgesprochen und es bleibt bei einem Bußgeld. Punkte in Flensburg werden in diesem Fall nicht verteilt.
Als Fahranfänger eine rote Ampel überfahren
Fahranfänger, die sich in der Probezeit einen Rotlichtverstoß leisten, haben eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Diese wird mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bestraft.
War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, als sie passiert wurde, dann kann die Folge ein Bußgeld zwischen 200 und 360 Euro und zwei Punkte in Flensburg sein. Ein Fahrverbot ist in diesem Fall ebenfalls möglich.
Aufbauseminar für Fahranfänger
Bei einem Aufbauseminar für Fahranfänger kommen Kosten in Höhe von ungefähr 250 bis 400 Euro auf Sie zu. Die Seminare werden von speziellen Fahrschulen angeboten und dauern neun Stunden, die in vier Blöcke mit jeweils 135 Minuten aufgesplittet sind. Bis zu zwölf Teilnehmer können an einem Seminar teilnehmen.
Den auffällig gewordenen Fahranfängern soll ein verkehrsgerechtes Verhalten vermittelt werden. Aus diesem Grund wird gemeinsam besprochen, welche Ordnungswidrigkeiten begangen wurden und wie diese in Zukunft vermieden werden können. Auch eine Fahrprobe ist Teil des Aufbauseminars. Haben die jungen Autofahrer das Seminar erfolgreich abgeschlossen, so erhalten Sie eine Bescheinigung, die innerhalb einer bestimmten Frist bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden muss, um den Führerschein zurückzuerhalten.
Probezeit verkürzen?
Bis Ende 2010 konnten Fahranfänger in einigen Bundesländern durch den Besuch eines Fortbildungsseminars für Fahranfänger die Probezeit verkürzen. Anstatt zwei Jahre dauerte sie dann lediglich ein Jahr. Diese Möglichkeit wurde jedoch abgeschafft.
Ist die Probezeit einmal überstanden, werden Fahranfänger nach den gleichen Regeln beurteilt, die auch für erfahrene Kraftfahrer gelten. 80 Prozent schaffen es Statistiken zufolge, die zwei Jahre ohne besondere Auffälligkeiten hinter sich zu bringen und ihre Fahrerlaubnis zu behalten. Die Probezeit muss zudem von jedem Autofahrer nur einmal durchlaufen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte eine Frage, ich würde gerne wissen wie lange ich noch in der Probezeit bin.
Mit freundlichen grüßen
Frau L