Private Blitzer: Was hat es damit auf sich?

Dass Kommunen, Gemeinden und Städte berechtigt sind, Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, ist wohl fast jedem Verkehrsteilnehmer bekannt. Entweder sind es fest installierte Geräte oder die Polizei steht am Straßenrand mit einer Laserpistole beziehungsweise einem mobilen Messgerät. Doch ist immer nur die Kommune und die Polizei berechtigt zu messen oder gibt es auch private Blitzer?

Private Blitzer, die durch Unternehmen betreut werden, kann es geben.
Private Blitzer, die durch Unternehmen betreut werden, kann es geben.

Mehr Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen bedeuten in der Regel auch, dass mehr Geräte installiert werden müssen oder auch dass mehr Beamte zur Kontrolle entweder unterwegs sind. Da liegt die Idee nahe, diese Aufgaben privaten Unternehmen zu übertragen. Hier stellt sich dann jedoch die Frage, ob eine private Geschwindigkeitsmessung rechtlich verwendet werden kann, um Sanktionen zu verhängen.

Wann private Blitzer von Unternehmen zum Einsatz kommen dürfen, wo dies in Deutschland erlaubt ist und was in Bezug auf Messung durch Privatpersonen zu beachten ist, betrachtet der nachfolgende Artikel zum Thema näher.

Private Blitzer: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Sind private Blitzer überhaupt erlaubt?

Je nach Bundesland gelten andere Vorschriften zur Geschwindigkeitskontrolle. Daher können private Blitzer in manchen Regionen erlaubt sein, in anderen hingegen nicht.

Wer führt die private Verkehrsüberwachung durch?

Eine private Verkehrsüberwachung wird nicht von der Polizei durchgeführt, sondern von eigens dafür engagierten Unternehmen. Den Bußgeldbescheid erhalten Sie als Verkehrssünder in einem solchen Fall dennoch von der Behörde, die für Ihre Region zuständig ist.

Was gilt bei privaten Blitzern auf dem eigenen Grundstück?

Ob private Blitzer auf dem eigenen Grund und Boden zulässig sind, erfahren Sie hier.

Wann ist eine private Verkehrsüberwachung erlaubt?

In Bezug auf Geschwindigkeitsmessungen durch private Blitzer muss unterschieden werden, ob dies durch von der Kommune beauftrage Firmen erfolgt oder ob es sich um Privatpersonen handelt, die eigenmächtig den Verkehr überwachen. Ersteres kann durchaus erlaubt sein, wohingegen die letztere Situation im öffentlichen Straßenland nicht zulässig ist.

In Deutschland sind die Vorschriften Geschwindigkeitskontrollen betreffend, je nach Bundesland, unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern handelt es sich um eine sogenannte hoheitsrechtliche Aufgabe, die nur von der Polizei durchgeführt werden darf. In anderen haben die Kommunen das Recht dies an private Firmen zu übertragen.

Privater Blitzer: Unternehmen werden für die Messung von Kommunen beauftragt.
Privater Blitzer: Unternehmen werden für die Messung von Kommunen beauftragt.

In letzteren Regionen müssen Verkehrsteilnehmer also damit rechnen, dass eine Geschwindigkeitsmessung durch private Unternehmen durchgeführt wird. Der Bußgeldbescheid ergeht dennoch durch die zuständige Behörde der Kommune. Denn diese leihen sich das Personal und Equipment der Firmen nur aus. Es handelt sich rechtlich gesehen also um private Radarkontrollen, die im Auftrag der jeweiligen Gemeinde stattfinden.

Diese Vorgehensweise erspart es kleinen Orten, sich die Ausrüstung sowie das notwendige Personal selbst zu beschaffen und ermöglicht zudem auch einen Zusammenschluss mehrerer Orte, die dann oftmals gemeinsame ein Unternehmen beauftragen.

Die Kommune muss jedoch sicherstellen, dass bei einer Messung durch private Blitzer sowohl die Firma als auch die Geräte korrekt beaufsichtigt und alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. So dürfen die beauftragten Firmen beispielsweise nicht die Auswertung der Messdaten übernehmen. Das muss durch die zuständige Behörde erfolgen.

Sind private Blitzer auf dem eigenen Grundstück zulässig?

Eine private Geschwindigkeitsmessung durch Anwohner ist im öffentlichen Straßenland nicht zulässig.
Eine private Geschwindigkeitsmessung durch Anwohner ist im öffentlichen Straßenland nicht zulässig.

Neben der Beauftragung von Firmen durch Kommunen, können private Blitzer auch in anderen Situationen zum Thema werden. Nämlich dann, wenn Bürger Blitzer, in der Regel handelt es sich hier um Blitzeratrappen, aufstellen und so eventuell den Verkehr beeinflussen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, wo eine solche Atrappe steht. Denn nur wenn diese auf dem eigenen Grundstück aufgebaut ist, handelt es sich in der Regel nicht um Gefährdung des Verkehrs. Bauen Bürger einen privaten Blitzer allerdings im öffentlichen Straßenland auf, so ist dies nicht zulässig und kann bei einer Gefährdung durchaus auch eine Anzeige nach sich ziehen.

Darüber hinaus haben Fotos, die mit einem solchen Gerät eventuell gemacht werden können, bezüglich der Verfolgung einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine Relevanz. In der Regel besitzen Privatpersonen kein originales Geschwindigkeitsmessgerät und handeln auch nicht im Auftrag der Kommunen, sodass diese Art private Blitzer keine gesetzliche Grundlage haben.
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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.