Die Hauptursachen für Unfälle auf deutschen Autobahnen sind zu hohe Geschwindigkeiten und unzureichende Sicherheitsabstände. Aus diesem Grund wird nicht nur die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, sondern auch die Einhaltung eines ausreichenden Abstands kontrolliert. Die zuständigen Behörden greifen dabei unter anderem auf das Verfahren der Brückenabstandsmessung zurück.
Mit Hilfe der genannten Technik, können sowohl Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch der nicht ausreichend eingehaltene Abstand von Fahrzeugen ermittelt werden. Das Messverfahren steht jedoch immer wieder in der Kritik, da bei dieser Methode nicht selten Fehler auftreten. Aus diesem Grund wird die Brückenabstandsmessung nicht immer als Beweismittel anerkannt.
Wie das Verfahren im Detail funktioniert, und welche Fehlerquellen häufig bemängelt werden, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Außerdem können Sie hier nachlesen, welche Bußgelder drohen, wenn Sie von einer Videoabstandsmessanlage erfasst werden.
Inhaltsverzeichnis
Brückenabstandsmessung: Die wichtigsten Fragen & Antworten
An dieser Stelle erfahren Sie, wie eine Brückenabstandsmessung genau abläuft.
Welche Fehler bei der Brückenabstandsmessung auftreten können, lesen Sie hier.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei Abstandsverstößen vorsieht, können Sie in unserem Ratgeber zum Abstand in Erfahrung bringen.
Die Arbeitsweise der Brückenabstandsmessung
Zur Umsetzung des Messverfahrens, werden in der Praxis auf Autobahnbrücken zwei Videokameras installiert. Daher wird die verwendete Technik auch Videoabstandsmessanlage, oder kurz VAMA, genannt. Sowohl Nah- als auch Fernbereich können durch die eingesetzte Technik überwacht werden.
Mit Hilfe von zuvor angebrachten Messlinien können die Aufnahmen der Videokameras im Nachhinein ausgewertet werden. Die abschließende Datenverarbeitungder Brückenabstandsmessung findet also nicht vor Ort, sondern im Labor statt. Hier werden Abstand und Geschwindigkeit für den jeweiligen Einzelfall ermittelt.
Zum Nahbereich zählt alles unter 150 Metern. Ab einer Entfernung von 150 Metern und mehr wird von Fernbereich gesprochen. Außerdem wird von den zuständigen Beamten eine Frontkamera am Seitenstreifen angebracht. Die zusätzliche Kamera, soll bei der Identifizierung der Verkehrssünder helfen.
In einem Dienstwagen, der im räumlichen Nahbereich der Brücke steht, beaufsichtigen in der Regel zwei Polizeibeamte die Brückenabstandsmessung. An einem Monitor können die Beamten verfolgen, welche Bilder die beiden Videokameras von der Autobahn aufnehmen. Wenn Verstöße entdeckt werden, können die Polizisten einen Blitzer – in diesem Fall die Frontkamera – auslösen. Das Foto des geblitzten Fahrers, kann dann vor Gericht als Beweismittel vorgelegt werden.
Welche Gründe gibt es für die Fehlerhaftigkeit der Brückenabstandsmessung?
Genau wie andere Messvorrichtungen, funktionieren auch Videoabstandsmessanlagen nicht immer fehlerfrei. In der folgenden Übersicht sind häufige Fehlerquellen aufgelistet:
- Laut Experten können im Nahbereich festgestellte Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße nicht ohne Weiteres auf längere Strecken übertragen werden. Grund hierfür ist, dass der Videomonitor sein Bild zeilenweise aufbaut. Die systembedingten Grenzen werden durch den Zeilenabstand der Videohalbbilder markiert. Im Fernbereich kann der Zeilenabstand laut Kritikern einer Abweichung von bis zu zehn Metern entsprechen.
- Kritiker bemängeln auch, dass es in der Regel nicht möglich sei, das zwei Fahrzeuge auf einer Strecke von beispielsweise 200 bis 300 Metern, mit konstant gleichem Abstand hintereinander herfahren. Sie gehen davon aus, dass hinsichtlich Geschwindigkeit und Abstand Schwankungen von bis zu fünf Prozent vorliegen können.
- Aufgrund von schlechter Bildqualität oder unangemessener Position der Kamera, kann es zu fehlerhaften Messergebnissen bei der Brückenabstandsmessung kommen.
- Eine nicht angemessene Eichung der Geräte, kann fehlerhafte Messungen bei der Geschwindigkeit zur Folge haben.
- Die Videoanlagen sind nicht in der Lage, die gesamte Verkehrssituation aufzuzeichnen. In machen Fällen ist dies allerdings nötig, um festzustellen ob laut Bußgeldkatalog tatsächlich ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt.
Der letzte Punkt der Auflistung, ist der am häufigsten genannte Kritikpunkt. Selbst wenn Autofahrer nur kurzzeitig den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand unterschreiten, kann gegen diese ein Abstandsverstoß verhängt werden, wenn sie genau in dieser Situation von der Brückenabstandsmessung erfasst werden.
Beispiele hierfür sind unter anderem das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden Fahrzeugs oder ein abstandsverkürzender Spurwechsel eines anderen Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen können.
Welcher Mindestabstand ist laut Gesetz auf deutschen Straßen einzuhalten?
Für die Beantwortung dieser Frage lohnt es sich, zunächst einen Blick auf den Gesetzestext innerhalb der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu werfen:
Laut § 4 Absatz 1 der StVO gilt Folgendes: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
Bei einer Geschwindigkeit von beispielsweise 120 km/h, sollte also zum Vorausfahrenden mindestens ein Abstand von 60 Metern eingehalten werden. Wer dieser Vorschrift nicht nachkommt, kann im Rahmen einer Brückenabstandsmessung erfasst und mit einem Bußgeld bestraft werden.
Wird der Sicherheitsabstand unterschritten, liegt also laut Gesetz ein regelwidriges Fahrverhalten vor. Dieser Verstoß kann Autofahrer im Falle eines Bußgeldbescheids zwischen 25 und 400 Euro kosten. Je nach Schwere des Vergehens können außerdem zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden.
Kann ein Bußgeldbescheid bei fehlerhaften Messergebnissen angefochten werden?
In der Praxis kommt es bei der Brückenabstandsmessung immer auch auf die konkrete Verkehrssituation im Einzelfall an. Bei einem dichten Verkehrsaufkommen in Form von Stop-and-Go, kann von Autofahrern kein schnelles Abbremsen zum Wiederherstellen des vorgeschriebenen Abstands verlangt werden, wenn diese hierdurch sich und nachfolgende Fahrzeuge der Gefahr eines Unfalls aussetzen würden.
Das bedeutet, in solchen Fällen kann gegenüber der Bußgeldbehörde oder dem Gericht argumentiert werden, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von der Ahndung des Verstoßes abgesehen werden kann. Ein eigentlich vorgesehenes Fahrverbot wegen fehlendem regelwidrigen Fahrverhalten, sollte in diesem Zusammenhang entfallen.
Auf Grund der Fehleranfälligkeit der Brückenabstandsmessung kann es sich also durchaus lohnen, im Falle eines Bußgeldbescheids die Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt vornehmen zu lassen. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat und somit feststellen kann, ob der Bußgeldbescheid eventuell auf fehlerhaften Messergebnissen beruht.
Einige Gerichte halten erst eine Strecke von 250 bis 300 Metern für ausreichend. Andere Gerichte lassen hingegen schon eine Strecke von 150 Metern als Nachweis für die Nichteinhaltung des Mindestabstands gelten, wenn die Messung mit einem standardisierten Verfahren durchgeführt wurde.