Verkehr: Punktesystem gilt deutschlandweit für alle Verkehrsteilnehmer
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet seit 1958 die Flensburger Auskunftei zur Speicherung von Verkehrspunkten. Vor diesem Hintergrund ist es selbsterklärend, dass das in die Jahre gekommene Punktesystem einer Reform unterzogen werden musste.
Zu dieser kam es am 01.05.2014. Die zur Vergabe der Flensburg-Punkte genutzte Tabelle, welche es für sämtliche Tatbestände gibt, wurde in diesem Rahmen grundlegend überarbeitet.
Aber welches Ziel wird mit der Anwendung der Punktetabelle überhaupt verfolgt? Hauptaufgabe des Systems in Flensburg ist die Verkehrserziehung. Gemeint ist, dass Verkehrsteilnehmer bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht nicht nur mit einem Bußgeld rechnen müssen, sondern zusätzlich mit einem Eintrag im Fahreignungsregister (FAER).
Inhaltsverzeichnis
Punktetabelle: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Punkte in Flensburg drohen normalerweise erst, wenn die Zuwiderhandlung mit einer Gefährdung der Sicherheit im Verkehr einherging und mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro sanktioniert wird.
Hier lesen Sie, was bei wie vielen Punkten passiert.
Wann aufgrund eines Tempoverstoßes Punkte in Flensburg verhängt werden, erfahren Sie an dieser Stelle.
Punkte in Flensburg: Tabelle für Verkehrspunkte bei Verstößen
Je nach Schwere des Verstoßes kann mittels Punktetabelle jedem Tatbestand eine entsprechende Punkteanzahl zugeordnet werden. Dies ermöglicht im Bußgeldverfahren einen reibungslosen Ablauf bei der Erstellung von Bußgeldbescheiden.
Im Zuge der Systemerneuerung wurde die maximal zu vergebende Anzahl an Punkten deutlich reduziert. Die Basis vom neuen Punktesystem zeigt folgende Tabelle:
Punktestand | Stufeneinteilung |
---|---|
1-3 Punkte | Vormerkung |
4-5 Punkte | Ermahnung |
6-7 Punkte | Verwarnung |
8 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis |
Hingegen galt nach der alten Punktetabelle in Flensburg noch die Vorgabe, dass erst bei 18 Strafpunkten der Fahrerlaubnisentzug erfolgt.
Wann drohen Punkte in Flensburg?
Hier finden Sie eine Übersicht über häufige Verstöße im Straßenverkehr und wann diese zu Punkten führen:
Bei welchen Verkehrverstößen es Punkte gibt, können Sie auch mit dem Bußgeldrechner ermitteln:
Kfz-Punktetabelle: Neue Punkteverteilung vs. Vergabe nach alter Punkteregelung
Bei welchem Tatbestand gemäß altem Punktesystem wie viele Punkte verhängt wurden, zeigt die Liste:
- 1-4 Punkte bei Ordnungswirdrigkeiten
- 3-4 Punkte bei Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot
- 5-7 Punkte bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Was im Vergleich dazu gemäß neuer Flensburger Punktetabelle bei der Verteilung gilt, sehen Sie im Folgenden:
- 1 Punkt bei schwerwiegender Ordnungswidrigkeit
- 2 Punkte bei besonders schweren Verstößen (z.B. Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot sowie Straftaten ohne/mit Fahrverbot bis zu 3 Monaten)
- 3 Punkte bei Straftaten, die den Entzug der Fahrerlaubnis implizieren
Punktetabelle: Wann überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr ein Punkteeintrag folgt
Wer sich auf deutschen Straßen nicht an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten hält, der wird entsprechend dem Bußgeldkatalog sanktioniert. Entscheidend ist hierbei, um wie viel km/h die zulässige Maximalgeschwindigkeit überschritten wurde.
Außerdem spielt es eine Rolle, ob sich die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften zugetragen hat. Es gibt eine gesonderte Punktetabelle in Flensburg für überhöhte Geschwindigkeit, nachfolgend sind einige Beispiele zusammengefasst:
Geschwindigkeitsverstoß | Punkte |
---|---|
innerorts | |
21-25 km/h | 1 |
41-50 km/h | 2 |
über 70 km/h | 2 |
außerorts | |
21-25 km/h | 1 |
41-50 km/h | 2 |
über 70 km/h | 2 |
Wie werden gemäß Punktetabelle alte mit neuen Einträgen verrechnet?
Um einen Anpassung zwischen altem und neuem Punktesystem herzustellen, muss in der Punktetabelle eine Verrechnung stattfinden. Gemeint ist, dass Flensburg-Punkte, die vor Mai 2015 bereits eingetragen waren, gemäß der neuen Vorgaben umgerechnet werden müssen. Folgendermaßen wird dabei vorgegangen:
Punkte nach altem System | Punkte nach neuem System |
---|---|
1-3 | 1 |
4-5 | 2 |
6-7 | 3 |
8-10 | 4 |
11-13 | 5 |
14-15 | 6 |
16-17 | 7 |
18 | 8 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fahre seit Januar 2014 einen Volkswagen . Dieses Auto ist vom VW-Skandal betroffen. Ich streite mich aktuell mit VW vor Gericht und möchte eine Entschädigung haben. Leider habe ich versäumt, bei der Ankündigung meiner Klage im Jahr 2018 meinen Passat genauer zu spezifizieren. Da ich nur von „meinem Passat“ gesprochen habe, kann es nach Auslegung von VW jeder Passat sein, den ich gefahren habe.
Nun meine Frage:
Können sie bestätigen, dass der Volkswagen der einzige Volkswagen seit Januar 2014 war, den ich angemeldet habe. Oder geht das grundsätzlich nicht?
Über eine Antwort, besser eine Bestätigung meiner Anfrage, dass es der einzige Volkswagen war, den ich angemeldet hatte, würde ich mich freuen.
Klaus