Verkehrspunkte in Flensburg: Wie das Verkehrspunkte-System funktioniert

Zu viele Verkehrspunkte auf dem Konto des Fahreignungsregisters in Flensburg ziehen weitreichende Konsequenzen nach sich. Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis kann im schlimmsten Fall folgen. Seit der Reform im Mai 2014 kommen Auto- oder Lkw-Fahrer häufig noch durcheinander, was die neue Regelung umfasst.

Bei der Verkehrspunkte-Kartei in Flensburg können Sie Ihren Punktestand abfragen.
Bei der Verkehrspunkte-Kartei in Flensburg können Sie Ihren Punktestand abfragen.

In unserem Ratgeber informieren wir Sie daher, was laut altem Verkehrspunkte-Katalog galt, welche wesentlichen Veränderungen vorgenommen wurden und wie Sie Ihre Verkehrspunkte bei der Auskunftei in Flensburg einsehen können. Außerdem erhalten Sie Informationen zum Punkteabbau.

Verkehrspunkte: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann werden Verkehrspunkte fällig?

Normalerweise drohen erst dann Punkte in Flensburg, wenn der Bußgeldkatalog für den entsprechenden Verstoß ein Bußgeld von mindestens 60 Euro vorsieht und es dabei zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit kam.

Wie viele Verkehrspunkte darf ich insgesamt haben?

Wenn Sie insgesamt acht Punkte auf Ihrem Konto haben, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Kann ich Verkehrspunkte auch abbauen?

Ja, der Punkteabbau ist allerdings nur möglich, wenn Sie maximal fünf Punkte haben und in den letzten fünf Jahren kein Fahreignungsseminar besucht haben. In dem Fall können Sie durch den Besuch eines solchen Seminars einen Punkt abbauen.

Verkehrspunkte-Katalog vor der Reform

Flensburger Punkte sollen verkehrserzieherisch wirken und somit die Verkehrssicherheit langfristig schützen. Aus diesem Antrieb heraus wurde im Jahr 1974 vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) das Verkehrspunktesystem in Flensburg eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt lief die Auskunftei noch unter dem Namen Verkehrszentralregister.

Erst bei einem Punktestand von 18 Vermerken galt ein Punktekonto als voll und die Fahrerlaubnis konnte entzogen werden. Außerdem konnten Beamte des Verkehrszentralregisters bei Vorlage eines rechtskräftigen Bußgeldbescheids gemäß Punktekatalog je nach Vergehen zwischen einem und sieben Punkten pro Delikt eintragen.

Was umfasst die neue Verkehrspunkte-Regelung seit 2014?

Seit der Verkehrspunkte-Reform von 2014 gelten andere Vorgaben bei der Bepunktung.
Seit der Verkehrspunkte-Reform von 2014 gelten andere Vorgaben bei der Bepunktung.

Die neue Verkehrspunkte-Tabelle wurde zur Vereinfachung der Systemabläufe, aber auch zur Fokussierung auf den wesentlichen Zweck des Punktesystems im Mai 2014 eingeführt.

Die alte Verkehrspunkte-Regelung wurde also durch eine Neufassung abgelöst. Aber welche Vorgaben gelten bei der Bepunktung seit der Reform? Folgende Liste zeigt Ihnen das Stufensystem des Punktetachos, der seit der Systemerneuerung bei Verkehrsdelikten maßgeblich ist:

  • 1 – 3 Punkte: Vormerkung im Verkehrszentralregister
  • 4 – 5 Punkte: schriftliche, kostenpflichtige Ermahnung
  • 6 – 7 Punkte: schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung
  • 8 Punkte: Fahrerlaubnisentzug

Aber welche Verstöße ziehen wie viele Punkte nach sich? Nachfolgende Liste zeigt Ihnen, bei welchen Verkehrsdelikten wie viele Punkte eingetragen werden:

  • 1 Punkt: Handy am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung von geringem Ausmaß oder andere verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte: Alkoholverstöße, Wenden auf Autobahnen oder andere Verkehrsordnungswidrigkeiten, durch welche die Sicherheit besonders gefährdet wird.
  • 3 Punkte: Fahrlässige Körperverletzung, Fahren im Vollrausch oder andere Straftaten, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Wie können Sie Verkehrspunkte abbauen?

Wer seinen Führerschein nicht wegen Erreichen der seit 2014 geltenden 8-Punkte-Grenze verlieren will, der sollte in Erwägung ziehen, rechtzeitig an einem Seminar zum Punkteabbau teilzunehmen, um nicht bis zum Verkehrspunkte-Verfall warten zu müssen. Wer an einem solchen Punkteabbau-Seminar teilnehmen möchte, der muss jedoch einige Bedingungen erfüllen. Grundsätzlich gilt, dass Ihr Punktekonto im Fahreignungsregister in Flensburg maximal fünf Strafpunkte enthalten darf.

Andernfalls ist eine freiwillige Seminarteilnahme zum Verringern des Punktestandes nicht mehr möglich. Wer den Kurs erfolgreich abschließt, dessen eingetragene Verkehrspunkte reduzieren sich um einen Punkt. Vorausgesetzt Sie haben innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bereits einen Punkt durch die beschriebene Maßnahme abgebaut.

Verkehrspunkte abbauen können Sie bis zu einem Punktestand von fünf Punkten.
Verkehrspunkte abbauen können Sie bis zu einem Punktestand von fünf Punkten.

Auf Ihren Namen sind bereits sechs oder sieben Verkehrspunkte in der Flensburger Auskunftei vermerkt? Dann können Sie zwar theoretisch trotzdem an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, aber ein Abbauen der gespeicherten Punkte ist Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet. Es bleibt Ihnen daher nur die Möglichkeit, die gesetzlichen Tilgungsfristen (zwei bis maximal 10 Jahre) abzuwarten, bis sich der Stand auf Ihrem Punktekonto reduziert.

Verkehrspunkte abfragen: Verschiedene Informationswege

Sie haben bereits mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begangen und wollen sich über den aktuellen Stand Ihrer Verkehrspunkte in Flensburg informieren? Grundsätzlich stehen Verbrauchern hierfür drei verschiedene Informationswege zur Verfügung, die alle unentgeltlich in Anspruch genommen werden können. Folgende Liste zeigt die verschiedenen Möglichkeiten der Punkteabfrage:

  1. Das Punktekonto in Flensburg: Punkteabfrage per Post (Identitätsnachweis notwendig)
  2. Direkt in Flensburg: Punkte-Auskunft am Auskunftspavillon beim KBA vor Ort
  3. Punkte in Flensburg online abfragen
    • Auf der Webseite des KBA (Kartenlesegerät und neuer Personalausweis erforderlich)
    • Auf Punkte-Flensburg.de: Nur Online-Formular ausfüllen (kostenpflichtiger Service)

In allen Fällen ist es erforderlich, dass Sie sich mittels gültigem Personalausweis oder Reisepass eindeutig identifizieren. Andernfalls sind die zuständigen Sachbearbeiter zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nicht befugt, Auskunft über den Stand Ihrer Verkehrspunkte zu erteilen.

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