Auf Fahrschule und Führerscheinprüfung folgt große Freiheit, aber auch Verantwortung. Während der Probezeit stehen Führerscheinneulinge unter besonders strenger Beobachtung, denn Sie müssen erst noch unter Beweis stellen, dass sich Theorie- und Praxiswissen in Ihrem Fahrverhalten wiederspiegeln. Geschwindigkeitsvorschriften, Regelungen beim Überholen, aber auch die Promillegrenze, sind Teil der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Aber was ist gemeint, wenn von der 0,0 Promille-Grenze die Rede ist? Und ist die 0,0 Promillegrenze auch beim Fahrrad in der Probezeit relevant? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber. Außerdem erfahren Sie, welche Promillegrenze ab 21 eingehalten werden muss und wann Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot wegen Missachtung geltender Gesetze drohen.
Inhaltsverzeichnis
Promillegrenze für Fahranfänger: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Fahranfänger müssen sich in Deutschland an eine Alkoholgrenze von 0,0 Promille halten.
Welche Konsequenzen Alkohol am Steuer laut Bußgeldkatalog haben kann, verrät Ihnen diese Tabelle.
Verstoßen Sie in der Probezeit gegen die Promillegrenze, leisten Sie sich damit einen A-Verstoß. Dieser zieht neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog eine Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre sowie ein Aufbauseminar nach sich.
Promillegrenzen in Deutschland
Promillewert | Tatbestand |
---|---|
zwischen 0,0 und 0,3 | im Allgemeinen keine Ordnungswidrigkeit (nur bei Fahranfängern in der Probezeit und jungen Fahrern bis 21 Jahre) |
0,3 | relative Fahruntüchtigkeit |
0,5 | Ordnungswidrigkeit |
ab 1,1 | absolute Fahruntüchtigkeit |
Bußgeldkatalog: Sanktionen bei Alkohol am Steuer
Bußgeldrechner für den Tatbestand „Alkohol am Steuer“
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner ermitteln!
Video: Wo liegt die Promillegrenze?
Für welche Fahrzeugführer gilt die Null-Promille-Grenze?
Während der zweijährigen Probezeit, die für Führerscheinneulinge ab Erhalt der Fahrerlaubnis gilt, muss Erlerntes in der Fahrpraxis gezeigt werden. Zu den zahlreichen Vorgaben der StVO gehört unter anderem auch das strikte Verbot von Alkohol am Steuer bzw. dem Konsum alkoholischer Substanzen vor und während der Fahrt. Für den gesamten zweijährigen Zeitraum, den die Probezeit umfasst, ist die Einhaltung der Null-Promille-Grenze für alle Fahranfänger Pflicht.
Sie sind befinden sich bereits außerhalb der Probezeit, aber sind noch nicht älter als 21 Jahre? Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Alkohol ist dann auch für Sie tabu.
Andernfalls machen Sie sich des Tatbestandes „Alkohol am Steuer“ schuldig und erhalten die dafür vorgesehenen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Gesetzliche Grundlage ist in diesem Fall § 24c StVO, in dem zur Promillegrenze während der Probezeit Folgendes festgehalten ist:
Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
Ziel der strengen Probezeitregelungen, die u. a. bei der Promillegrenze greifen, ist die Erziehung der Fahranfänger zu verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern.
Aus diesem Grund sind die Sanktionen bei Missachtung geltender Gesetze dementsprechend streng: Ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen, wenn das strikte Alkoholverbot nicht eingehalten wird.
Promillegrenze für Verkehrsteilnehmer ab 21 Jahren
Wer nicht mehr in der Probezeit ist und das 21 Lebensjahr bereits vollendet hat, für den gilt beim Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr die 0.00-Promillegrenze. Außerhalb der Probezeit herrscht also kein absolutes Alkoholverbot mehr für diese Gruppe von Fahrern.
Die Alkoholgrenze außerhalb der Probezeit ist für Fahranfänger nach Vollendung des 21 Lebensjahres erst ab einem Blutalkoholwert von 0,5-Promille erreicht.
Wenn sich Fahranfänger nicht an diese Promillegrenze halten, dann drohen zwei Punkte in Flensburg, 500 Euro Bußgeld sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Handelt es sich jedoch um Wiederholungstäter, können die Sanktionen deutlich umfangreicher ausfallen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille kommt es zusätzlich zum Entzug der Fahrerlaubnis.