B-Verstoß in der Probezeit: Womit müssen Fahranfänger rechnen?

Schwere Verkehrsunfälle gehen häufig auf das Konto junger Autofahrer. Da sie meist noch relativ unerfahren sind und erst einmal eine gewisse Zeit brauchen, um sich im Straßenverkehr zurechtzufinden, wird ihnen die Fahrerlaubnis zunächst einmal auf Probe erteilt. Zwei Jahre nach der Führerscheinprüfung befinden sie sich daher in der sogenannten Probezeit. Verstoßen sie während dieser Zeit gegen die Verkehrsregeln, drohen ihnen neben den entsprechenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch zusätzliche Maßnahmen.

Was kommt nach einem B-Verstoß auf junge Fahrer zu?
Was kommt nach einem B-Verstoß auf junge Fahrer zu?

Bei Zuwiderhandlungen in der Probezeit wird allgemein zwischen A-Verstößen (schwer­wiegenden Regelmissachtungen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegenden Regel­missachtungen) unterschieden. Doch welche Konsequenzen erwarten Fahranfänger, die einen B-Verstoß begehen? Und welche Ordnungswidrigkeiten werden überhaupt als B-Verstöße angesehen? Antworten finden Sie im folgenden Ratgeber.

B-Verstoß: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Worum handelt es sich bei einem B-Verstoß?

In der Probezeit werden Zuwiderhandlungen in A- und B-Verstöße unterteilt. Letztere gelten als weniger schwerwiegend.

Welche Zuwiderhandlungen werden als B-Verstöße angesehen?

Überziehen Sie den TÜV um mehr als acht Monate, sind mit abgefahrenen Reifen unterwegs oder nutzen einen illegalen Radarwarner, um sich vor Blitzern warnen zu lassen, liegt ein B-Verstoß vor.

Welche Konsequenzen hat ein B-Verstoß?

Bei einem B-Verstoß müssen Sie noch nicht mit Konsequenzen in der Probezeit rechnen. Zwei B-Verstöße hingegen führen zur Anordnung eines Aufbauseminars sowie einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre. Zwei weitere B-Verstöße ziehen eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Leisten Sie sich danach abermals zwei B-Verstöße, wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen.

Im Video erklärt: A- und B-Verstoß

Was sind die Unterschiede zwischen A- und B-Verstößen während der Probezeit? Mehr dazu im Video!
Was sind die Unterschiede zwischen A- und B-Verstößen während der Probezeit? Mehr dazu im Video!

Inwiefern beeinflussen B-Verstöße die Probezeit?

Im Gegensatz zu Fahrern, die schon länger Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, müssen Fahranfänger neben den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog noch mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie sich eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr leisten. Wie diese in der Probezeit bei einem B-Verstoß aussehen, haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:

Zusätzliche Maßnahmen drohen in der Probezeit erst, wenn Sie zwei B-Verstöße begehen.
Zusätzliche Maßnahmen drohen in der Probezeit erst, wenn Sie zwei B-Verstöße begehen.
  • Ein B-Verstoß allein bringt noch keine probezeitrelevanten Maßnahmen mit sich. Erst bei zwei B-Verstößen müssen Sie sich als auffällig gewordener Führerschein­neuling auf solche einstellen: Die Probezeit wird in diesem Fall von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert. Außerdem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Weigern Sie sich, dieses Seminar zu besuchen, kann Ihr Führerschein eingezogen werden. Sobald Sie jedoch den Nachweis, dass Sie das Aufbauseminar absolviert haben, bei der zuständigen Behörde einreichen, erhalten Sie diesen zurück.
  • Leisten Sie sich erst einen B-Verstoß und im Anschluss daran eine Regelmissachtung der Kategorie A, müssen Sie sich als Fahranfänger übrigens auf die gleichen Folgen einstellen, die gerade erläutert wurden.
  • Wer in der bereits verlängerten Probezeit abermals zwei B-Verstöße begeht, wird schriftlich verwarnt. Außerdem kommt es zur Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Dieser Schritt ist jedoch nicht verpflichtend, Sie können als junger Fahrer selbst entscheiden, ob Sie daran teilnehmen oder nicht.
  • Wenn Sie als Fahranfänger auch nach all diesen Maßnahmen nicht aus Ihren Fehlern lernen und sich erneut nicht nur einen B-Verstoß, sondern gleich zwei zuschulden kommen lassen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.
Daran schließt sich eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten an. Innerhalb dieser Zeit wird die zuständige Behörde einer Neuerteilung des Führerscheins nicht zustimmen. Weiterhin müssen Sie sich in der Regel darauf einstellen, dass Sie nur dann eine neue Fahrerlaubnis erhalten, wenn Sie eine erneute Prüfung ablegen sowie ein positives MPU-Gutachten vorweisen können.

Die gängigsten Beispiele für B-Verstöße

Die Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt in Deutschland, welche Regelmissachtung in der Probezeit als A- bzw. B-Verstoß gilt. Auch wenn Zuwiderhandlungen der Kategorie B als weniger schwerwiegend bezeichnet werden, kann es sich dabei dennoch um Straftaten handeln. In der Anlage 12 der FeV werden in Bezug darauf eine fahrlässige Tötung oder Körperverletzung sowie sonstige Straftaten genannt, die im Straßenverkehr begangen wurden und nicht als A-Verstöße angesehen werden.

B-Verstöße gelten zwar als weniger schwerwiegend, sollten aber dennoch nicht unterschätzt werden.
B-Verstöße gelten zwar als weniger schwerwiegend, sollten aber dennoch nicht unterschätzt werden.

Da es sich bei einer fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung sowohl um einen A- als auch um einen B-Verstoß handeln kann, kommt es stets darauf an, wie schwer die jeweilige Tat war. Die begangene Regelmissachtung an sich ist daher in der Regel entscheidend für die Eingruppierung, nicht das Endergebnis.

Weiterhin existiert eine ganze Reihe an Ordnungswidrigkeiten, die als B-Verstöße zu werten sind. Eine Zusammenfassung der gängigsten Zuwiderhandlungen der Kategorie B sehen Sie im Folgenden.

Nichteinhaltung der Fristen bei der Hauptuntersuchung

Um die Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen zu gewährleisten und im gleichen Zuge auszuschließen, dass sie aufgrund gewisser Mängel eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen, müssen sie in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung. Wer als Fahranfänger die entsprechenden Fristen jedoch um mehr als acht Monate überzieht und dementsprechend ohne gültige TÜV-Plakette unterwegs ist, begeht in der Probezeit einen B-Verstoß. Auf diesen folgen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Missachtung der Winterreifenpflicht

Sobald die jeweiligen Wetterverhältnisse danach verlangen, sind Kraftfahrer in Deutschland dazu verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen. Fahren Sie in der Probezeit trotz Glatteis oder Schnee mit Sommerreifen, drohen Ihnen laut Bußgeldkatalog 60 Euro und ein Punkt. Auch hierbei handelt es sich um einen B-Verstoß. Im Übrigen kommen die gleichen Konsequenzen auf Sie zu, wenn Sie mit abgefahrenen Reifen fahren. Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor.

Fahrten ohne vorgeschriebene Beleuchtung

Führerscheinneulinge, die am Tag außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Abblendlicht und trotz eingeschränkter Sichtverhältnisse durch Regen oder Nebel unterwegs sind, müssen sich dem Bußgeldkatalog zufolge auf einen Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von 60 Euro einstellen. Diese Zuwiderhandlung ist ebenfalls als B-Verstoß zu werten.

Mitführen eines Radarwarners

Lassen Sie sich beispielsweise von einer speziellen App vor Blitzern warnen, handelt es sich um einen B-Verstoß.
Lassen Sie sich beispielsweise von einer speziellen App vor Blitzern warnen, handelt es sich um einen B-Verstoß.

In der heutigen Zeit können Autofahrer auf eine ganze Bandbreite an Optionen zurückgreifen, um sich auf feste oder mobile Blitzer hinweisen zu lassen. Einige bauen auf spezielle Blitzer-Apps fürs Smartphone, andere vertrauen auf Radarwarner, die häufig in bestimmten Navigationssystemen integriert sind.

Doch unabhängig davon, welche Möglichkeit Sie als Fahranfänger nutzen, um sich vor Geschwindig­keitskontrollen warnen zu lassen: Werden Sie von der Polizei mit einem solchen Gerät erwischt, handeln Sie sich einen B-Verstoß ein, der mit 75 Euro und einem Punkt sanktioniert wird.

Mitnahme eines Kindes ohne jegliche Sicherung

Bereits seit 2006 gilt in ganz Europa eine Anschnallpflicht, die sich auf alle Insassen eines Fahrzeugs erstreckt. Demzufolge müssen Sie sich nicht nur als Fahrer anschnallen, sondern auch darauf achten, dass mitfahrende Kinder während der Fahrt einen Gurt anlegen. Wenn Sie dem nicht nachkommen und die Fahrt trotzdem fortsetzen, kommt bei einem nicht angeschnallten Kind ein Bußgeld von 60 Euro auf Sie zu.

Befördern Sie sogar mehrere Kinder ohne Sicherung, müssen Sie sich gleich auf 70 Euro einstellen. Dieser B-Verstoß zieht unabhängig der Anzahl der Kinder außerdem einen Punkt nach sich.

Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt

Stellen Sie Ihr Fahrzeug vor einer Feuerwehrzufahrt ab und behindern dadurch Notarzt, Polizei oder Feuerwehr, leisten Sie sich einen B-Verstoß. Laut Bußgeldkatalog erwarten Sie aufgrund dieser Regelmissachtung ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt.

Parken auf Kraftfahrstraße oder Autobahn

Um einen B-Verstoß handelt es sich weiterhin, wenn Sie Ihr Kfz auf einer Kraftfahrstraße oder einer Autobahn parken. In diesem Fall müssen Sie als Führerscheinneuling dem Bußgeldkatalog zufolge mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

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