Tschüss öffentliche Verkehrsmittel, hallo Freiheit! Für die meisten jungen Menschen ist es wohl ein unglaublich tolles Gefühl, endlich den eigenen Führerschein in den Händen zu halten. Auch wenn es viele im Anschluss an die erfolgreich gemeisterte Prüfung kaum abwarten können, die Straßen endlich alleine unsicher zu machen, sollten sie dennoch nicht übermütig werden.
Schließlich müssen frischgebackene Führerscheinbesitzer bereits seit 1986 zunächst einmal eine zweijährige Probezeit hinter sich bringen. Innerhalb dieser Zeit folgen auf Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur die regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, sondern weiterhin zusätzliche Maßnahmen. Wie diese aussehen, wenn Sie beispielsweise geblitzt wurden und in der Probezeit sind, erfahren Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeit außerorts überschritten
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeit innerorts überschritten
Bußgeldrechner: Geblitzt in der Probezeit?
Geblitzt in der Probezeit: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Sind Sie in der Probezeit und wurden geblitzt, kommen zunächst einmal die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu, mit denen alle Autofahrer rechnen müssen, die zu schnell unterwegs sind. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h drohen allerdings noch weitere Maßnahmen.
Werden Sie mit 21 km/h oder mehr geblitzt während der Probezeit, liegt ein A-Verstoß vor. Darauf folgen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Der zweite A-Verstoß zieht eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen, nach sich.
Wurden Sie bereits das dritte Mal mit 21 km/h oder mehr zu schnell geblitzt, droht Ihnen in der Probezeit schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis.
In der Probezeit geblitzt – erklärt im Video
Wie wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit geahndet?
Wurden Sie während der Probezeit geblitzt, können gemäß Bußgeldkatalog Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote auf Sie zukommen. In Bezug auf die drohenden Ahndungen spielt es jedoch zunächst einmal eine Rolle, ob sich der Tempoverstoß inner- oder außerorts abspielte.
Das Risiko, dass beispielsweise ein Kind auf die Fahrbahn läuft, ist innerhalb geschlossener Ortschaften viel höher. Aus diesem Grund müssen Sie sich auf härtere Sanktionen einstellen, wenn Sie geblitzt wurden, in der Probezeit sind und innerorts unterwegs waren.
Die Unterschiede werden bei den folgenden Beispielen deutlich:
- Wer z. B. 20 km/h zu schnell in der Probezeit war, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen, wenn sich das Ganze innerhalb geschlossener Ortschaften zutrug. Außerorts wird der gleiche Verstoß mit 60 Euro sanktioniert.
- Waren Sie 21 km/h zu schnell in der Probezeit, drohen innerorts ein Bußgeld von 115 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Trug sich das Ganze außerorts zu, liegt das Bußgeld bei 100 Euro, der Punkt bleibt bestehen.
- Waren Sie sogar 38 km/h zu schnell und wurden innerorts geblitzt in der Probezeit? Die Konsequenzen bestehen hier aus 260 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleibt es bei 200 Euro und einem Punkt.
Bedenken Sie: Auf die beschriebenen Ahndungen müssen sich nicht nur junge Menschen einstellen, die in der Probezeit geblitzt werden, sondern ebenfalls Autofahrer, die schon länger über eine Fahrerlaubnis verfügen. Was sie von Fahranfängern unterscheidet, sind vielmehr die speziellen Maßnahmen, die zusätzlich hinzukommen, wenn jemand geblitzt wird und in der Probezeit ist.
In der Probezeit zu schnell gefahren: Welche Maßnahmen drohen außerdem?
Regelmissachtungen, die sich Fahranfänger in der Probezeit zuschulden kommen lassen, werden allgemein in zwei Gruppen aufgeteilt:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen wie z. B. die Nutzung vom Handy am Steuer oder das Fahren unter Alkoholeinfluss)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen wie z. B. das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder die Missachtung der Winterreifenpflicht)
Doch um welche Art von Verstoß handelt es sich, wenn Sie sich in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung leisten? Dies hängt davon ab, um wie viele km/h Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten haben.
Wurden Sie mit bis zu 20 km/h zu schnell geblitzt und sind in der Probezeit, hat dies keine speziellen Maßnahmen zur Folge; es handelt sich also auch nicht um einen B-Verstoß. Erst ab 21 km/h zu schnell müssen Sie sich auf probezeitrelevante Konsequenzen einstellen.
Sind Sie in der Probezeit geblitzt worden und waren 21 km/h oder mehr zu schnell, handelt es sich um einen Verstoß der Kategorie A. Eine solche Regelmissachtung führt dazu, dass die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Wichtig: Sie sehen es nicht ein, an einem solchen Seminar teilzunehmen, nachdem Sie in der Probezeit geblitzt wurden? Ihr Führerschein ist erstmal weg, wenn Sie sich so entscheiden. Erst wenn Sie das Aufbauseminar absolviert haben, bekommen Sie ihn zurück.
Was passiert, wenn man zweimal geblitzt wird und in der Probezeit ist?
Wurden Sie innerhalb der Probezeitverlängerung erneut geblitzt und waren abermals 21 km/h oder mehr zu schnell, müssen Sie sich auf eine schriftliche Verwarnung einstellen. Weiterhin wird Ihnen empfohlen, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Bedenken Sie: Wurden Sie 2 Mal geblitzt in der Probezeit, waren allerdings dieses Mal nur maximal 20 km/h zu schnell, kommen keine Maßnahmen auf Sie zu. Schließlich handelt es sich dabei weder um einen A- noch um einen B-Verstoß. Außer den jeweiligen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog haben Sie in einem solchen Fall in der Regel nichts zu befürchten.
Geblitzt in der Probezeit: Wann wird der Führerschein entzogen?
Und wann hat es letztendlich Auswirkungen auf den Führerschein, in der Probezeit geblitzt zu werden? Wann müssen sich Fahranfänger also wieder von ihrer gerade erst erworbenen Fahrerlaubnis verabschieden?
Dies geschieht, sobald sie sich den dritten Verstoß der Kategorie A leisten. Neben dem eigentlichen Führerscheinentzug wird außerdem eine Sperrfrist verhängt, innerhalb der auffällig gewordene junge Fahrer keine neue Fahrerlaubnis beantragen können. Diese Frist dauert mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre.