Entziehung der Fahrerlaubnis: Wann droht sie?

Um ein Kfz auf öffentlichen Straßen steuern zu dürfen, benötigt jeder Kraftfahrer ein bestimmtes Maß an Fahreignung. Besonders schwere oder wiederholte Verstöße gegen die Verkehrsregeln können allerdings dazu führen, dass diese Eignung angezweifelt wird oder sogar gänzlich verloren geht. Die Konsequenz ist dann normalerweise die Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der es sich um die schwerste Sanktionsform im deutschen Verkehrsrecht handelt.

Fahrerlaubnisentzug: Ab wann müssen Kraftfahrer damit rechnen?
Fahrerlaubnisentzug: Ab wann müssen Kraftfahrer damit rechnen?

Doch wann genau droht ein Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Führerscheinstelle? Kann die Fahrerlaubnis auch von einem Gericht entzogen werden? Wie lange ist der Führerschein genau weg? Und was müssen Sie als Kraftfahrer tun, um die Erlaubnis zum Fahren nach einer Entziehung wieder zurückzubekommen? Antworten auf diese Fragen sowie weitere nützliche Infos finden Sie im Ratgeber.

Entziehung der Fahrerlaubnis: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis möglich?

Mitunter kann die Fahrerlaubnis bei Drogen oder Alkohol am Steuer entzogen werden. Auch das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister hat diese Konsequenz.

Wann wird die Fahrerlaubnis in der Prob‌ezeit entzogen?

In der Probezeit wird der Führerschein bei drei A-Verstößen oder sechs B-Verstößen wieder entzogen.

Wie bekomme ich meine Fahrerlaubnis nach einer Entziehung wieder zurück?

Um die Fahrerlaubnis nach einem Entzug wieder zurückzubekommen, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Häufig müssen Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, damit die zuständige Behörde einem solchen Antrag zustimmt.

Video: Wann die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt

Wann darf Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden und wie erhalten Sie sie zurück? Mehr dazu im Video!
Wann darf Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden und wie erhalten Sie sie zurück? Mehr dazu im Video!

Fahrerlaubnisentzug vs. Fahrverbot: Wo liegen die Unterschiede?

Inwiefern unterscheidet sich die Entziehung der Fahrerlaubnis von einem Fahrverbot?
Inwiefern unterscheidet sich die Entziehung der Fahrerlaubnis von einem Fahrverbot?

Der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis ist relativ einfach:

  • Ein Fahrverbot wird im Regelfall für einen, zwei oder drei Monate verhängt. Während dieser Zeit ist es Ihnen als Kraftfahrer nicht gestattet, ein Kfz im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist wird Ihnen der Führerschein jedoch ohne Weiteres wieder ausgehändigt.
  • Zwar dürfen Sie auch bei einem Führer­schein­entzug keine Kraftfahrzeuge im Verkehr steuern, allerdings müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis nach einem Fahrerlaubnis­entzug erneut beantragen. Da Ihnen die Erlaubnis, Kfz zu führen, hier generell aberkannt wird, bekommen Sie diese daher nicht nach einer gewissen Zeit automatisch zurück.

Wie bereits erwähnt, kommt es in der Regel nur bei schwerwiegenden oder wiederholten Zuwiderhandlungen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Selbst wenn Sie einen enormen Tempoverstoß begangen haben, müssen Sie nicht damit rechnen, dass Ihnen daraufhin der Führerschein entzogen wird. Statt einem Fahrerlaubnisentzug aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht Ihnen dann „lediglich“ ein Fahrverbot.

Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis

Anschließend haben wir Ihnen einige Gründe aufgelistet, die zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen können:

  • Führerscheinentzug wegen einem zu vollen Punktekonto: Platzt Ihr Konto in Flensburg aus allen Nähten, bleibt der zuständige Fahrerlaubnisbehörde normalerweise nichts anderes übrig, als einen Fahrerlaubnisentzug auszusprechen. 8 Punkte in Flensburg reichen bereits aus und Sie müssen sich von Ihrem Führerschein verabschieden.
  • Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer: Normalerweise handelt es sich ab 1,1 Promille um eine Straftat, die gemäß § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) mit dem Führerscheinentzug geahndet wird. Dieser wird dann von einem Gericht angeordnet. Doch auch bei geringeren Promillewerten (ab 0,3) kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn Sie eine auffällige Fahrweise an den Tag legen oder sogar einen Unfall herbeiführen. Wann es wegen dem Konsum von Drogen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommt, liegt jedoch in der Regel im Ermessen der Behörde, da es hierbei keinen festen Wert gibt.
  • Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen: Sind Sie aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen ungeeignet, ein Kraftfahrzeug zu steuern, kann Ihnen ebenfalls der Führerschein aberkannt werden. Gründe dafür sind beispielsweise häufige Ohnmachtsanfälle, Epilepsie oder eine unbehandelbare Sehschwäche. Hier wird allerdings meist nicht von einer Entziehung der Fahrerlaubnis gesprochen, sondern von einem ärztlichen Fahrverbot gemäß Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Wann kommt es zum Fahrerlaubnisentzug in der Probezeit?

Auch in der Probezeit kann es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.
Auch in der Probezeit kann es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.

In den ersten zwei Jahren nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis befinden sich Fahranfänger in der sogenannten Probezeit. Wenn sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen, müssen sie sich nicht nur auf die üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen, sondern ebenfalls auf zusätzliche Maßnahmen.

Dazu wird zwischen A-Verstößen (schwerwiegen­den Regelmissachtungen, wie z. B. dem Überfahren einer roten Ampel) und B-Verstößen (weniger schwerwiegenden Regelmissachtungen, wie z. B. dem Fahren mit abgefahrenen Reifen) unterschieden.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht in der Probezeit immer dann, wenn sich der betroffene Neuling insgesamt drei Verstöße der Kategorie A oder sechs Verstöße der Kategorie B geleistet hat.

Fahrerlaubnisentzug: Die Dauer ist abhängig von mehreren Faktoren

Wie lange eine Entziehung der Fahrerlaubnis letztendlich andauert, kann je nach Einzelfall variieren. Zum einen sollten Sie bedenken, dass gemäß § 69a StGB jeder Fahrerlaubnisentzug mit einer Sperrfrist einhergeht. Innerhalb dieser Zeit wird die Behörde ihre Zustimmung für eine Neuerteilung der Erlaubnis nicht geben. Die Sperrfrist dauert mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre.

Einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis können Sie normalerweise frühestens drei Monate vor Ende der Sperre stellen. Doch Achtung: Da die zuständige Behörde aufgrund des Führerscheinentzuges an Ihrer Fahreignung zweifelt, knüpft sie außerdem gewisse Bedingungen an eine Neuerteilung. Dazu gehört vor allem das Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Dabei wird Ihre Eignung zum Führen eines Kfz genau beleuchtet. Wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol oder Drogen verhängt, müssen Sie in der Regel im Zuge der MPU bestimmte Abstinenznachweise erbringen. Die Behörde wird einer Neuerteilung nur dann zustimmen, wenn Sie ein positives MPU-Gutachten vorlegen können und damit sichergestellt ist, dass Sie keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.

MPU nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis umgehen: Ist das möglich?

Nach dem Fahrerlaubnisentzug wird einer Neuerteilung normalerweise nur nach bestandener MPU zugestimmt.
Nach dem Fahrerlaubnisentzug wird einer Neuerteilung normalerweise nur nach bestandener MPU zugestimmt.

Die MPU versetzt wohl die meisten Verkehrssünder in Angst und Schrecken. Es ist allgemein bekannt, dass sie nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern auch relativ schwer zu bestehen ist. Aus diesem Grund überlegen einige auffällig gewordene Fahrer, ob es nicht möglich wäre, die MPU nach dem Fahrerlaubnisentzug zu umgehen. Diese Option gibt es tatsächlich.

Dazu braucht es jedoch eine gehörige Portion Geduld: Spätestens 15 Jahre nach dem Fahrerlaubnisentzug tritt die Verjährung der Zuwiderhandlung ein, die überhaupt erst dazu führte. Diese wird dann aus Ihrer Akte gelöscht. In dem Fall gilt: Kein Verstoß, keine MPU. In Ausnahmefällen kann die Behörde nach dieser langen Zeit jedoch gemäß § 20 Absatz 2 FeV eine erneute Führerscheinprüfung anordnen:

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“

Wichtig: Möchten Sie nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis 15 Jahre warten, um die MPU zu umgehen, sollten Sie sich während dieser Zeit keine neuen Zuwiderhandlungen zuschulden kommen lassen. In dem Fall würde sich die Tilgungsfrist verlängern und Sie müssten noch länger warten, bis Sie Ihren Führerschein ohne MPU zurückbekommen. Weiterhin sollten Sie den Antrag keinesfalls vor Fristende stellen, da die zuständige Behörde dann erneut eine MPU von Ihnen fordern wird, was in der noch nicht eingetretenen Verjährung der Tat nach der Entziehung der Fahrerlaubnis begründet ist.

Quellen und weiterführende Links

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