Wie Sie Ihre Fahrerlaubnis nach einer Entziehung zurückbekommen
Halten sich Kraftfahrer in Deutschland nicht an die geltenden Verkehrsregeln, machen sie früher oder später Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog. Darin sind die jeweiligen Verstöße sowie die damit verbundenen Sanktionen aufgelistet. Diese bestehen normalerweise aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot.
Besonders schwere bzw. wiederholte Zuwiderhandlungen können allerdings dazu führen, dass einem Fahrer die Berechtigung, Kfz im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, gänzlich aberkannt wird. In einer solchen Situation ist die Rede von einer sogenannten Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wann es dazu kommen kann, wie Sie als Autofahrer Ihren Führerschein durch eine Wiedererteilung zurückerhalten können und ob die Möglichkeit besteht, dass einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU zugestimmt wird, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Eine Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis können Sie frühestens drei Monate vor Ablauf der entsprechenden Sperrfrist beantragen.
Häufig müssen Sie zunächst einmal eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Dabei wird Ihre Fahreignung genau überprüft.
Ja, unter Umständen ist dies möglich. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Aus welchen Gründen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden?
Die Option der Entziehung der Fahrerlaubnis wird in mehreren Gesetzen thematisiert. In § 3 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) heißt es beispielsweise dazu:
Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. […]“
Die Fahreignung, über die jeder Kraftfahrer verfügen muss, um ein Kfz im Verkehr steuern zu dürfen, ergibt sich sowohl aus körperlichen als auch aus psychischen Faktoren. Sie kann dementsprechend aufgrund gesundheitlicher oder auch geistiger Probleme verloren gehen. Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zurückzubekommen, müssen betroffene Fahrer logischerweise erst einmal beweisen, dass diese Eignung (wieder) vorhanden ist.
Doch auch Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht können den Verlust der Fahreignung und somit einen Führerscheinentzug als Konsequenz haben. Dies beweist § 69 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB):
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt […], so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. […]“
Im Detail nennt § 69 Absatz 2 StGB folgende Gründe, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können und dadurch den Wunsch wecken, den Führerschein durch eine Wiedererteilung zurückzuerlangen:
- Alkohol am Steuer
- Illegale Autorennen
- Fahrerflucht
- Vollrausch
- Gefährdung des Straßenverkehrs
Führerschein: Wann eine Neuerteilung frühestens stattfinden kann
Kam es erst einmal zur Entziehung vom Führerschein, wird einer Wiedererteilung nicht gleich im Anschluss daran zugestimmt. Dies ist in der in § 69a StGB festgeschriebenen Sperrfrist begründet. Sie wird für mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre angeordnet und soll dafür sorgen, dass auffällig gewordene Fahrer ihr Fehlverhalten im Verkehr überdenken und entsprechend an einer Besserung arbeiten.
Weiterhin geht die zuständige Behörde aufgrund der jeweiligen schwerwiegenden bzw. wiederholten Regelmissachtung davon aus, dass der betroffene Fahrer eine Gefahr darstellen könnte. Durch das Anordnen einer Sperrfrist sollen andere Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Frühestens drei Monate vor Ablauf der je nach Einzelfall länger oder kürzer angesetzten Frist können Sie beantragen, Ihren Führerschein durch eine Wiedererteilung zurückzubekommen.
Für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug dieser benötigen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis/Pass
- aktuelles Foto, das den biometrischen Vorgaben entspricht
- Unterlagen über den Führerscheinentzug (wie z. B. das entsprechende Urteil des Gerichts)
- Führungszeugnis
- Bescheinigung über einen Sehtest, der nicht älter sein darf als zwei Jahre
- ggf. eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, die nicht älter sein darf als ein Jahr
- ggf. positives MPU-Gutachten
Übrigens: Umgangssprachlich ist häufig von einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die Rede, korrekt ist aus rechtlicher Sicht jedoch der Begriff „Neuerteilung“. Um keine Verwirrung zu stiften, verwenden wir im Ratgeber beide Variationen synonym.
Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Voraussetzungen
Wie bereits erwähnt, zweifelt die zuständige Behörde in der Regel an Ihrer Fahreignung als Kraftfahrer, wenn Ihnen die Fahrberechtigung aufgrund von gravierenden Regelverstößen entzogen wurde. Daher stellt sie meist gewisse Forderungen, bevor sie zustimmt, Ihnen den Führerschein durch eine Wiedererteilung zurückzugeben.
Dazu gehört beispielsweise das Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Bei dieser wird Ihre Fahreignung auf Herz und Nieren geprüft. Vor allem wenn Ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund von Drogen und/oder Alkohol am Steuer aberkannt wurde und Sie im Anschluss eine Neuerteilung vom Führerschein beantragen, wird eine solche Untersuchung angeordnet.
In diesem Zusammenhang müssen Sie im Regelfall zusätzlich diverse Abstinenznachweise erbringen. Einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird ohne MPU normalerweise nicht zugestimmt. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, dass Sie die Untersuchung mit einem positiven Gutachten hinter sich bringen. Bestehen Sie die MPU nicht, können Sie diese zwar wiederholen, allerdings treibt dies die ohnehin schon hohen Kosten noch weiter in die Höhe.
Führerschein zurück ohne MPU: Geht das?
Gestaltet es sich schwieriger als gedacht, die MPU zu bestehen, oder die immensen Kosten schrecken Sie schlichtweg ab, haben Sie eine weitere Option, um Ihren Führerschein durch eine Wiedererteilung zurückzuerhalten. Dazu benötigen Sie allerdings vor allem eines: eine gehörige Portion Geduld. Eine Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU ist frühestens nach 10 Jahren möglich.
Dies ist in den entsprechenden Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begründet, die in § 29 StVG definiert sind. Demzufolge tritt die Verjährung bei Straftaten, auf die ein Führerscheinentzug folgt, nach 10 Jahren ein. Und ist der Verstoß, der letztendlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis führte, erst einmal verjährt, kann auf dessen Grundlage auch keine MPU mehr angeordnet werden.
Da die Tilgungsfrist allerdings zu verschiedenen Terminen starten kann, ist es ebenfalls möglich, dass Sie Ihren Führerschein durch eine Wiedererteilung erst nach 15 Jahren zurückerhalten, ohne eine MPU absolvieren zu müssen. Wichtig: Sobald Sie den Antrag vor Ablauf der entsprechenden Frist stellen, kann die zuständige Behörde erneut eine MPU von Ihnen verlangen.
Sie sind also auf der sicheren Seite, wenn Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst nach 15 Jahren und nicht bereits nach 10 beantragen. In diesen 15 Jahren sollten Sie sich außerdem keine erneuten Verstöße im Straßenverkehr leisten. Werden Sie abermals auffällig, verlängern sich die jeweiligen Fristen und Sie könnten Ihren Führerschein nicht nach 15 Jahren, sondern erst noch später wiederbekommen, ohne an einer MPU teilzunehmen.
Bedenken Sie: Zwar kann die zuständige Behörde nach 15 Jahren nicht von Ihnen verlangen, dass Sie Ihren Führerschein neu machen und den Theorie- sowie Praxisunterricht besuchen, allerdings ist es ihr unter Umständen erlaubt, eine erneute Führerscheinprüfung von Ihnen zu fordern. Schließlich könnten Sie in all den Jahren einiges vergessen haben. Nachdem Sie diese Prüfung gemeistert haben, bekommen Sie Ihren Führerschein durch eine Wiedererteilung endlich zurück.
hallo, sie schreiben:
Bedenken Sie: Zwar kann die zuständige Behörde nach 15 Jahren nicht von Ihnen verlangen, dass Sie Ihren Führerschein neu machen und den Theorie- sowie Praxisunterricht besuchen, allerdings ist es ihr unter Umständen erlaubt, eine erneute Führerscheinprüfung von Ihnen zu fordern. Schließlich könnten Sie in all den Jahren einiges vergessen haben. Nachdem Sie diese Prüfung gemeistert haben, bekommen Sie Ihren Führerschein durch eine Wiedererteilung endlich zurück.
wo ist das so verbindlich geregelt ? also nach welchen gesetzen ? in 4 wochen läuft meine 15 jährige tilgungsfrist ab, und ich habe heute bei der führerscheinstelle angerufen und gefragt wie das jetzt ablaufen soll um mein führerschein wieder zu bekommen. die antwort darauf war ich muss einen neuen führerschein machen mit kompletter fahrschule. nicht gerade billig bei lkw führerschein