Je mehr Alkohol konsumiert wird, desto gravierender sind die Auswirkungen auf den menschlichen Körper. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille steigt die Risikobereitschaft, das Sehvermögen hingegen lässt nach. Ab 0,8 Promille verlängert sich die Reaktionszeit um bis zu 50 Prozent und zwischen 1,0 und 2,0 Promille kommt es zu Sprech- und Orientierungsstörungen.
Dass es schwerwiegende Folgen haben kann, in einem solchen Zustand als Kraftfahrer noch am Straßenverkehr teilzunehmen, liegt auf der Hand. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in Deutschland eine Alkoholgrenze eingeführt. Doch wo liegt diese Grenze bei Fahrten mit einem Kraftrad und was geschieht, wenn Sie gegen die Promillegrenze beim Motorrad verstoßen?
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer als Motorradfahrer
Bußgeldrechner: Gegen die Promillegrenze beim Motorrad verstoßen?
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner ermitteln!
Promillegrenze beim Motorrad: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Motorradfahrer müssen sich – genau wie Autofahrer auch – an eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille halten.
In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer komplett tabu. Diese Null-Promille-Grenze gilt nicht nur für Auto-, sondern auch für Motorradfahrer.
In dieser Tabelle erfahren Sie, womit Sie rechnen müssen, wenn Sie sich nicht an die Promillegrenze beim Motorrad halten.
Video: Wo liegt die Promillegrenze?
Unterwegs mit dem Motorrad: Welche Promillegrenze gilt?
Auch wenn viele Kraftfahrer davon ausgehen, es gäbe eine spezielle Promillegrenze beim Motorrad: Dem ist nicht so. Biker müssen sich in Deutschland an das gleiche Alkohollimit halten wie Autofahrer. Dieses liegt bei 0,5 Promille. Spezielle Vorschriften gelten jedoch für Motorradfahrer, die sich in der Probezeit befinden oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für sie liegt die Promillegrenze beim Motorrad bei 0,0 Promille. Sie dürfen demzufolge keinen Schluck Alkohol trinken, wenn Sie im Anschluss noch fahren möchten. Ansonsten handelt es sich in der Probezeit um einen A-Verstoß, der neben den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog mit Probezeitmaßnahmen einhergeht.
Wie werden Verstöße gegen die Promillegrenze beim Motorrad sanktioniert?
Wer gegen die Promillegrenze beim Motorrad verstößt und erwischt wird, muss sich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Diese richten sich grundsätzlich danach, wie häufig der betroffene Biker bereits mit Alkohol am Steuer auffällig wurde:
- Beim ersten Mal werden ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat fällig.
- Der zweite Verstoß gegen die Promillegrenze beim Motorrad zieht 1.000 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot nach sich.
- Ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten erwarten den betroffenen Biker bei seiner dritten Alkoholfahrt.
Wichtig: Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, woraufhin drei Punkte in Flensburg, die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe möglich sind. Auch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) steht dann im Raum. Weiterhin müssen Sie nicht erst dann Ahndungen befürchten, wenn Sie die Promillegrenze beim Motorrad überschreiten. Verursachen Sie beispielsweise einen Unfall und hatten lediglich 0,3 Promille, können die gerade beschriebenen Sanktionen auch dann schon auf Sie zukommen.