Sperrfrist beim Führerschein: Welchem Zweck dient sie?

Wer wiederholt oder besonders schwer gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss sich in Deutschland im Regelfall darauf einstellen, dass seine Fahrerlaubnis entzogen wird. Dies ist mitunter darin begründet, dass sich aufgrund der begangenen Zuwiderhandlungen Zweifel an der Fahreignung des jeweiligen Kraftfahrers ergeben.

Führerscheinentzug: Ohne anschließende Sperrfrist geht er in der Regel nicht vonstatten.
Führerscheinentzug: Ohne anschließende Sperrfrist geht er in der Regel nicht vonstatten.

Damit andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötigerweise durch ihn gefährdet werden, ordnet die zuständige Behörde in einer solchen Situation normalerweise nach der Entziehung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist an. Während dieser Zeit darf dem Betroffenen kein neuer Führerschein ausgestellt werden. Weitere Informationen über die Sperrfrist finden Sie im Folgenden.

Sperrfrist: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann wird eine Sperrfrist verhängt?

Kraftfahrer, die beispielsweise wiederholt mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt wurden oder deren Punktekonto die maximale Anzahl von acht Punkten erreicht hat, müssen sich auf den Führerscheinentzug einstellen. Ein solcher geht meist Hand in Hand mit einer Sperrfrist.

Wie lange dauert die Sperrfrist?

Gemäß § 69a Absatz 1 StGB dauert die Sperrfrist mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre lang. Erscheinen fünf Jahr nicht ausreichend, um andere Verkehrsteilnehmer vor dem Verkehrssünder zu schützen, kann die Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis auch für immer verhängt werden.

Was passiert, wenn ich mich trotz Sperrfrist hinters Steuer setze?

Setzen Sie sich über die Anordnungen der zuständigen Behörde hinweg und fahren ohne Führerschein während der Sperrfrist, begehen Sie eine Straftat. Darauf kann eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr folgen.

Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug: Wie lange dauert sie an?

Sperrfrist beim Führerschein: Die Berechnung der jeweiligen Dauer obliegt dem zuständigen Gericht.
Sperrfrist beim Führerschein: Die Berechnung der jeweiligen Dauer obliegt dem zuständigen Gericht.

In der Regel befindet das Gericht über die Länge einer Sperrfrist, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Gänzliche Entscheidungsfreiheit haben die Zuständigen dabei allerdings nicht. Vielmehr müssen sie sich dabei an den Eckpunkten entlanghangeln, die das Strafgesetzbuch (StGB) in § 69a vorgibt:

  • Die Sperrfrist wird für mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre angeordnet.
  • Sollte diese „gesetzliche Höchstfrist“ nicht ausreichen, um die Gefahr abzuwenden, die vom entsprechenden Verkehrssünder ausgeht, kann sie auch für immer verhängt werden.
  • Gewisse Kraftfahrzeuge können von der Sperrfrist exkludiert werden, wenn diese ihrem eigentlichen Sinn und Zweck dennoch gerecht wird.
  • Hat der betroffene Fahrer in den letzten drei Jahren vor der Regelmissachtung, welche die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich zog, bereits eine Sperrfrist abgesessen, muss die aktuelle Sperre mindestens ein Jahr lang dauern.
  • Sollte die Fahrerlaubnis vorzeitig entzogen worden sein, verkürzt sich die Sperrfrist beim Führerschein um die Dauer, für die der auffällig gewordene Fahrer die Berechtigung bereits nicht mehr besaß. Dennoch muss die Frist hier mindestens drei Monate lang dauern.

Ist das Urteil rechtskräftig, beginnt die Frist zu laufen. Sie sollten jedoch bedenken, dass Sie Ihre Fahrberechtigung nicht einfach so zurückbekommen, nachdem sie abgelaufen ist. Um den Führerschein nach der Sperrfrist wiederzuerlangen, bedarf es zunächst einmal eines Antrags auf Neuerteilung. Damit die Behörde ihre Zustimmung dazu gibt, müssen Sie im Normalfall diverse Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem zählt das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach der Sperrfrist dazu.

Frühestens drei Monate vor Fristende kann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Dauert die Sperrfrist länger als sechs Monate an, können Sie den neuen Führerschein bereits sechs Monate vor Ablauf beantragen. Übrigens: Selbst wenn eine Person niemals eine Fahrerlaubnis besessen hat, kann ihr dennoch eine Sperrfrist auferlegt werden! Sie könnte schließlich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch beschließen, einen Führerschein zu machen.

Können Sie die Sperre beim Führerschein verkürzen?

Wann ist es möglich, die Sperrfrist zu verkürzen?
Wann ist es möglich, die Sperrfrist zu verkürzen?

Kraftfahrer, die erwiesenermaßen keine Gefahr mehr im Verkehr darstellen, haben die Möglichkeit, die Dauer der Sperrfrist zu verkürzen. Dass sie über das benötigte Maß an Fahreignung verfügen, können sie beispielsweise beweisen, indem sie noch während der Sperrfrist ein positives MPU-Gutachten erhalten.

Die Option der Verkürzung der Sperre besteht erst, nachdem diese bereits drei Monate lang andauerte (§ 69a Absatz 7 StGB). Für den Fall, dass Sie in den vergangenen drei Jahren bereits eine Sperrfrist absitzen mussten, kann die aktuelle Sperre sogar erst nach einem Jahr verkürzt werden.

Wichtig: Fahren Sie ohne Fahrerlaubnis während der Sperrfrist, wird diese Regelmissachtung nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Laut § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann in einem solchen Fall eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Sie zukommen.

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