Werden bei einem Unfall Punkte in Flensburg fällig?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Sie haben einen Unfall verursacht. Oft können auch die Überschätzung der eigenen Möglichkeiten oder eine Geschwindigkeits­überschreitung als Unfallursache gelten. Aus diesem Grund passieren immer öfter Unfälle auf der Autobahn.

Ein Unfall kann jedem passieren.
Ein Unfall kann jedem passieren.

Oft kommt es lediglich zu einem Blechschaden am Auto, der zwar ärgerlich und in manchen Fällen auch teuer sein kann, aber immerhin wurde niemand verletzt. Wenn es doch zu einem Personenschaden gekommen sein sollte, werden dementsprechend auch höhere Sanktionen fällig.

In diesem Ratgeber können Sie nachlesen, welche Strafe für eine Fahrerflucht fällig wird, was nach einem Unfall zu tun ist und ab wann Punkte in Flensburg verteilt werden, wenn Sie einen Autounfall herbeigeführt haben.

Weitere Ratgeber zum Thema Unfall

Bußgeldkatalog Unfall

VergehenBußgeldPunkteFahrverbot
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei kleineren Unfällen nicht sofort beiseite gefahren30 €
... mit Sachbeschädigung35 €
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht30 €
Vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen Unfallspuren beseitigt30 €
Unterlassene Hilfeleistung3
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort/Fahrerflucht3
Fahrlässige Körperverletzung3Straftat laut StGB
Fahrlässige Tötung3Straftat laut StGB

Bußgeldrechner Unfall

Unfall: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wie sollten Sie sich nach einem Unfall verhalten?

Hier finden Sie eine Checkliste, die das korrekte Verhalten nach einem Unfall im Straßenverkehr zusammenfasst.

Was passiert, wenn Sie nach einem Unfall Fahrerflucht begehen?

Machen Sie sich nach einem Unfall einfach aus dem Staub und begehen Fahrerflucht, leisten Sie sich eine Straftat. Laut § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) kann darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren folgen.

Welche Sanktionen sind nach einem Unfall möglich?

Welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog nach einem Unfall möglich sind, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Im Video: Verhalten beim Unfall

Verhalten bei einem Unfall: Im Video erfahren Sie wie es richtig geht.

Unfall – was tun?

Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie auf den Besitzer des anderen Fahrzeuges warten oder die Polizei rufen.
Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie auf den Besitzer des anderen Fahrzeuges warten oder die Polizei rufen.

Jeder Unfall ist anders zu behandeln. Zuerst muss kontrolliert werden, welche Schäden durch den Autounfall zustande gekommen sind. Liegt lediglich ein Blechschaden am Auto vor, dann haben Sie die Pflicht, auf den Besitzer des anderen Fahrzeuges zu warten, um keine Anzeige zu riskieren.

Doch welche Wartezeit ist angemessen? Dies richtet sich nach vielen unterschiedlichen Faktoren, beispielsweise danach, zu welcher Uhrzeit es zum Unfall kam, wo er sich ereignet hat und wie wahrscheinlich es ist, dass die betroffene Person in absehbarer Zeit auftaucht. Angaben zwischen zehn Minuten und einer Stunde liegen noch im Bereich des Möglichen.

Wenn nach einer langen Wartezeit immer noch niemand am Unfallort erscheint, sollten Sie sich an die Polizei wenden. Entgegen vieler Annahmen reicht es in einer solchen Situation nicht aus, einen Zettel mit den notwendigen Kontaktdaten unter dem Scheibenwischer des anderen Wagens zu hinterlassen.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Sie sich folgendermaßen verhalten, wenn es zu einem Unfall gekommen ist:

Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist, unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn man sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist vom Unfallort entfernt hat. Dazu ist mindestens den Berechtigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass man am Unfall beteiligt gewesen ist, und die eigene Anschrift, den Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort des beteiligten Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten.“

Die Polizei sollte demnach fast in jedem Fall gerufen werden, um die Schuldfrage zu klären. Es sind jedoch durchaus schon Situationen vorgekommen, in denen beide Autofahrer keine Schuld am Autounfall hatten.

Welche Strafen drohen nach einem Unfall?

Die Höhe der Sanktionen richtet sich in der Regel nach der Unfallursache. Haben Sie beispielsweise einen Rotlichtverstoß begangen und aufgrund dessen einen Autounfall verursacht, dann müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wenn Sie sich nach dem Konsum von Alkohol oder Drogen noch hinters Steuer setzen und daraus ein Unfall resultiert, dann kommen sogar drei Punkte auf Sie zu. Ein solches Fehlverhalten gefährdet die Verkehrssicherheit ungemein, weshalb auch der Führerscheinentzug eine mögliche Konsequenz darstellt. Je nach Schwere der Unfallfolgen kann es außerdem zu einer Freiheitsstrafe kommen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht unter anderem folgende Strafen im Anschluss an einen Unfall vor:

Fahrerflucht: Die Strafe besteht unter anderem aus drei Punkten in Flensburg.
Fahrerflucht: Die Strafe besteht unter anderem aus drei Punkten in Flensburg.
  • Ist Ihr Auto liegengeblieben und Sie haben es nicht ordnungsgemäß abgesichert, dann wartet ein Bußgeld von 30 Euro auf Sie.
  • Das Gleiche gilt für das absichtliche Beseitigen von Unfallspuren.
  • Wenn Sie nach dem Unfall Fahrerflucht begehen, sind drei Punkte in Flensburg die Konsequenz.
  • Eine unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall zieht ebenfalls drei Punkte in Flensburg nach sich. Bei diesen Vergehen handelt es sich außerdem um Straftaten, weshalb die Strafen sich nicht mehr länger nach dem Bußgeldkatalog, sondern nach dem Strafgesetzbuch (StGB) richten. Demnach ist eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr stets mit einem Strafverfahren verbunden.

Was passiert bei Fahrerflucht?

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zieht eine Strafe nach sich. Mit einem Bußgeld sowie Punkten in Flensburg ist es jedoch meist nicht getan. Es kann zusätzlich ein Fahrverbot in Höhe von mindestens sechs Monaten verhängt werden.

Außerdem kann sich nach einem Unfall mit Fahrerflucht die Versicherung querstellen und Ihnen den Haftpflichtschutz entziehen. Zwar wird bei einer begangenen Fahrerflucht kein Bußgeld verhängt, aber die zu erwartenden Sanktionen fallen weitaus höher aus.

Wenn Sie z. B. auf dem Parkplatz einen Kratzer an einem anderen Auto beim Ausparken hinterlassen, so haben Sie die Pflicht, auf den Besitzer des anderen Wagens zu warten und Ihre Schuld zuzugeben. Fahren Sie jedoch einfach weg, als wäre nichts gewesen, dann begehen Sie Unfallflucht. Die Strafe fällt bei Fahrerflucht in der Probezeit übrigens besonders hoch aus.

Eine Anzeige wegen Fahrerflucht zählt zu den schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und hat zur Folge, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Außerdem muss der auffällig gewordene Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Wonach richtet sich die Strafe bei Fahrerflucht?

Es wird zudem bei einer Fahrerflucht ebenfalls zwischen Sachschaden und Personenschaden unterschieden. Haben Sie einen Unfall herbeigeführt, bei dem Menschen verletzt wurden, so müssen Sie sich in erster Linie um die Verkehrssicherheit und im Anschluss direkt um die möglichen Opfer kümmern.

Sollten Sie dazu noch in der Lage sein, müssen Sie in jedem Fall Erste Hilfe leisten. Liegen schwerwiegende Verletzungen vor, müssen umgehend Polizei und Krankenwagen gerufen werden.

Missachten Sie diese Vorschrift oder behaupten fälschlicherweise, Sie hätten die Unfallflucht nicht bemerkt, dann haben Sie sich der unterlassenen Hilfeleistung bzw. der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung strafbar gemacht. In diesem Fall zieht Ihr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort unter anderem drei Punkte in Flensburg nach sich. Des Weiteren fällt die Zuständigkeit bei Unfallflucht unter das StGB. Es ist also durchaus möglich, dass dem Opfer Schmerzensgeld nach einem Autounfall zusteht.

Die Unfall-Checkliste

Es muss sich nicht immer um einen Totalschaden handeln: Unfallflucht bei einem Bagatellschaden wird ebenfalls bestraft.
Es muss sich nicht immer um einen Totalschaden handeln: Unfallflucht bei einem Bagatellschaden wird ebenfalls bestraft.

Wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, stehen viele Autofahrer erst einmal unter Schock und wissen nicht recht, wie sie sich verhalten sollen. Das Wichtigste ist es, Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen.

Die folgende Unfall-Checkliste fasst alle Vorschriften zusammen, die Sie nach einem Autounfall beachten müssen:

  • Bleiben Sie ruhig und verschaffen sich einen Überblick über die Situation.
  • Begehen Sie keine Unfallflucht, sondern stehen Sie für Ihre Taten gerade.
  • Ziehen Sie Ihre Warnweste an, wenn Sie das Auto verlassen.
  • Leisten Sie Erste Hilfe, falls nötig.
  • Rufen Sie die Polizei und wenn nötig auch einen Krankenwagen.
  • Sichern Sie die Unfallspuren.
  • Melden Sie den Vorfall Ihrer Versicherung und fragen ggf. einen Anwalt um Rat.
  • Bieten Sie sich als Zeuge an, auch wenn Sie nicht selbst an dem Unfall beteiligt waren.
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