Absolute Fahruntüchtigkeit: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Normalerweise tritt die absolute Fahruntüchtigkeit auf, wenn der Fahrer mindestens 1,1 Promille hat. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Abschnitt. Absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Fahrrad tritt übrigens erst bei einem Promillewert von 1,6 auf.
Die relative Fahruntüchtigkeit liegt dann vor, wenn ein Fahrer mindestens 0,3 Promille hat und sein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt.
Absolut fahruntüchtig ist, wer mindestens 1,1 Promille, verschiedene Substanzen gleichzeitig eingenommen oder Ausfallerscheinungen hat. Es führt also nicht ausschließlich der Konsum von Alkohol zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Auch Drogen und verschreibungspflichtige Medikamente können dies hervorrufen. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Zu den Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr gehören zum Beispiel das Torkeln, Schlangenlinienfahren und verspätete Reaktionszeiten. Dies kann eine ernsthafte Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen.
Inhaltsverzeichnis
Im Video: Alles Wichtige zur absoluten Fahruntüchtigkeit
Hat die absolute Fahruntüchtigkeit strafrechtliche Konsequenzen?
Was bedeutet es genau, wenn jemand absolut fahruntüchtig ist? Fahruntüchtigkeit ist vom Gesetzgeber genau definiert und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Und das selbstverständlich nicht nur dann, wenn eine Person (stark) alkoholisiert ist. Doch nicht nur Alkohol am Steuer kann gefährlich werden. Auch illegale Drogen können die absolute Fahruntüchtigkeit hervorrufen. Doch ab wann gilt ein Fahrer eigentlich als absolut fahruntüchtig? All das erfahren Sie in folgendem Ratgeber.
Tabelle: Welche Promillegrenzen sind in Deutschland wichtig?
Promillegrenze überschritten | Was droht? |
---|---|
0,0 Promille (Absolutes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren) | 250 Euro Bußgeld 1 Punkt in Flensburg Teilnahme an einem Aufbauseminar Probezeitverlängerung auf 4 Jahre |
0,3 Promille (Bis zu 0,3 Promille sind zulässig, solange sich der Fahrer nicht in der Probezeit befindet, über 21 Jahre alt ist und unauffällig fährt und keine Unfall verursacht) | |
0,5 Promille | 500 Euro Bußgeld 2 Punkte in Flensburg 1 Monat Fahrverbot |
1,1 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit - Straftat) | Entzug der Fahrerlaubnis 3 Punkte in Flensburg Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren |
1,6 Promille | Entzug der Fahrerlaubnis 3 Punkte in Flensburg Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren |
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner ermitteln!
Stellt die absolute Fahruntüchtigkeit eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar?
Für viele deutsche Bürger gehört das Feierabendbier mit zum Alltag. Und wer sich nach besagtem Feierabendbier noch hinter das Steuer setzt, gerät auch in der Regel nicht mit dem Gesetz in Konflikt – zumindest so lange derjenige sich nicht auffällig im Straßenverkehr verhält und die Promillegrenze von 0,3 nicht überschreitet.
Ab 0,4 bis 1,09 Promille begehen Sie jedoch eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat liegt vor, wenn Sie einen Promillewert von 1,1 oder höher haben.
Beachten Sie jedoch: Befinden Sie sich nicht in der Probezeit, ist es Ihnen erlaubt, ein Kraftfahrzeug mit 0,3 Promille zu führen. Aber: Verursachen Sie unter diesen Bedingungen einen Unfall, stellt dies eine Straftat dar.
Absolute Fahruntüchtigkeit stellt nach StGB § 316 (Trunkenheit im Verkehr) eine Straftat dar. Der Gesetzgeber hält hier fest, dass sich derjenige strafbar macht, der ein Fahrzeug führt, obwohl er durch den Einfluss von Alkohol, illegaler Drogen oder verschreibungspflichtiger Medikamente nicht mehr dazu in der Lage ist. Selbstverständlich folgt demnach auf die absolute Fahruntüchtigkeit eine Strafe. Sofern der Fahrer den Straßenverkehr nicht gefährdet hat, kann die absolute Fahruntüchtigkeit (Alkohol, Drogen oder Medikamente) mit einer einjährigen Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden. Zusätzlich können Punkte sowie ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge sein.
Ab wann gilt die absolute Fahruntüchtigkeit?
In der Regel gilt die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille. Diese kann jedoch unter bestimmten Umständen auch unter der eben genannten Promillegrenze bereits gegeben sein -zum Beispiel dann, wenn ein sogenannter Mischkonsum vorliegt, der Betroffene also nicht nur getrunken, sondern zusätzlich Drogen oder verschreibungspflichtige Medikamente zu sich genommen hat.
Die absolute Fahruntüchtigkeit bei Auto- und Radfahrern ist übrigens bei unterschiedlichen Promillewerten erreicht. Fahren Sie mit dem Fahrrad, gilt die absolute Fahruntüchtigkeit erst ab einem Wert von 1,6 Promille. Gelten dieselben Regelungen auch für die absolute Fahruntüchtigkeit für E-Scooter? Radfahrer haben, was das angeht, mehr Spielraum. Denn auch für Führer von E-Scootern gilt: absolut fahruntüchtig sind sie ab 1,1 Promille.
Neben der absoluten Fahruntüchtigkeit gibt es noch die relative. Diese gilt in der Regel ab einem Promillewert von 0,3. Die absolute und relative Fahruntüchtigkeit hängt jedoch zusätzlich davon ab, ob ein Fahrer Ausfallerscheinungen hat. Liegen diese vor, obwohl er sich unterhalb der jeweiligen Promillegrenze befindet, kann er dennoch als absolut oder relativ fahruntüchtig gelten.
Welche Ausfallerscheinungen gibt es zum Beispiel? Dazu zählen unter anderem das Fahren von Schlangenlinien, Torkeln, verspätete Reaktionszeiten usw.
Nicht nur Alkohol kann zur Fahruntüchtigkeit führen
Wie weiter oben im Text bereits angedeutet, wird die absolute Fahruntüchtigkeit nicht in jedem Fall durch Alkohol verursacht. Auch der Konsum illegaler Drogen oder starker, verschreibungspflichtiger Medikamente, kann dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Eine Mischung aus verschiedenen Substanzen – ob verschreibungspflichtig oder gänzlich illegal – kann ebenfalls eine absolute Fahruntüchtigkeit zur Folge haben.
Absolute Fahruntüchtigkeit durch Fieber? Auch das ist möglich. Denn: Nicht nur, wer Rauschmittel konsumiert hat, kann außerstande sein, ein Fahrzeug sicher zu führen. Auch Personen, die unter körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leiden, können unter Umständen als absolut fahruntüchtig gelten. Selbst wenn Sie sich in einem fiebrigen Zustand befinden, kann dies der Fall sein und es ist Ihnen untersagt, ein Fahrzeug zu führen.