Wer noch nicht lange im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, muss sich im Regelfall erst einmal im Straßenverkehr zurechtfinden. Einige Fahranfänger verhalten sich aufgrund ihrer fehlenden Erfahrung häufig leichtsinnig oder werden übermütig und gefährden so nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund befinden sie sich die ersten zwei Jahre nach dem Führerscheinerwerb in der sogenannten Probezeit.
Während dieser Bewährungsphase drohen ihnen neben den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog noch weitere Sanktionen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Dazu gehört auch das Aufbauseminar. Worum es dabei genau geht, wann auffällig gewordene Führerscheinneulinge daran teilnehmen müssen und was ein Aufbauseminar für Fahranfänger kosten kann, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Aufbauseminar: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Begehen Fahranfänger in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, müssen sie damit rechnen, dass ein Aufbauseminar angeordnet wird. In diesem Seminar sollen die jeweiligen Verstöße gegen die Verkehrsregeln besprochen und anschließend Lösungsvorschläge für ein besseres Verhalten im Verkehr gefunden werden.
In einer Gruppe von mindestens sechs und maximal zwölf Personen müssen Sie vier Sitzungen zu je 135 Minuten absolvieren und über Ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr sprechen. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung ist außerdem eine Fahrprobe von 30 Minuten vorgeschrieben. Mehr dazu lesen Sie hier.
Verweigern Sie die Teilnahme an einem Aufbauseminar, wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Sobald Sie die Teilnahmebestätigung bei der für Sie zuständigen Behörde abgegeben haben, erhalten Sie Ihren Führerschein jedoch wieder zurück.
Was ist ein Aufbauseminar und wann wird es angeordnet?
Zuwiderhandlungen, die sich Fahranfänger in der Probezeit leisten, lassen sich allgemein in schwerwiegende (A-Verstöße) und weniger schwerwiegende Regelmissachtungen (B-Verstöße) unterteilen. Um einen A-Verstoß handelt es sich beispielsweise, wenn Sie das Handy während der Fahrt nutzen, wobei Fahrten mit abgefahrenen Reifen als B-Verstoß gewertet werden.
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B führen dazu, dass die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich kommt es zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF-Seminar). Worum es bei einem solchen Seminar geht, hält § 35 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wie folgt fest:
In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.“
Können Sie ein Aufbauseminar umgehen?
Einmal angeordnet, kommen Sie als Fahranfänger normalerweise nicht darum herum, den ASF-Kurs zu absolvieren. Denn: Verweigern Sie die Teilnahme am Aufbauseminar, wird der Führerschein entzogen. Sie erhalten ihn erst dann wieder zurück, wenn Sie die Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Führerscheinbehörde einreichen.
Bedenken Sie: Setzen Sie sich trotzdem hinter das Steuer eines Kfz, obwohl Ihnen der Führerschein im Vorfeld abgenommen worden ist, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit um eine Straftat! Gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr folgen.
Wie läuft ein Aufbauseminar in der Probezeit ab?
Grundsätzlich können Sie das Aufbauseminar in einer Fahrschule Ihrer Wahl absolvieren. Sie muss jedoch dafür zugelassen sein, ein solches Seminar durchführen zu dürfen. Weiterhin sollten Sie darauf achten, sich rechtzeitig dafür anzumelden, damit die von der Behörde vorgegebene Frist nicht überschritten wird.
Der Ablauf des Seminars ist in § 35 Absatz 1 FeV festgeschrieben:
- Eine Gruppe muss aus mindestens sechs und maximal zwölf Fahranfängern bestehen.
- Ein Kurs setzt sich aus vier Sitzungen á 135 Minuten zusammen.
- Bei einem Aufbauseminar liegt die Dauer insgesamt zwischen zwei und vier Wochen. An einem Tag darf allerdings nur eine Sitzung absolviert werden.
- Die vorgeschriebene Fahrprobe muss zwischen der ersten und der zweiten Sitzung stattfinden. Eine Gruppe darf höchstens aus drei Fahranfängern bestehen, wobei jeder 30 Minuten lang fahren muss. Dabei muss ein Kfz der Führerscheinklasse genutzt werden, mit dem die Zuwiderhandlung begangen wurde, die letztendlich zum Aufbauseminar geführt hat.
Wann müssen Sie ein besonderes Aufbauseminar absolvieren?
In der Probezeit kommen nicht nur spezielle Maßnahmen auf auffällig gewordene Führerscheinneulinge zu. Weiterhin gelten für sie strengere Vorschriften, was beispielsweise die Promillegrenze anbelangt. Autofahrer, die bereits seit längerer Zeit eine Fahrerlaubnis besitzen, müssen eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille beachten.
Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren hingegen dürfen nicht einen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie danach noch Auto fahren möchten. Für sie gilt eine Null-Promille-Grenze. Werden sie allerdings unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgegriffen, müssen sie ein besonderes Aufbauseminar in der Probezeit absolvieren.
Im Gegensatz zu einem regulären ASF-Kurs findet ein besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol in Anwesenheit eines Verkehrspsychologen statt, mit dem besprochen werden soll, wie sich der Konsum der Substanzen auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt. Ein Aufbauseminar, das wegen Alkohol oder Drogen angeordnet wurde, besteht gemäß § 36 Absatz 3 FeV aus einem Vorgespräch und drei Sitzungen á 180 Minuten.
In Gruppen von zwei bis zwölf Teilnehmern werden Verhaltensweisen erarbeitet, wie in Zukunft die Themen Alkohol bzw. Drogen und Autofahren getrennt werden können. Zudem erhalten die Teilnehmer Hausaufgaben zwischen den Sitzungen, um das erworbene Wissen tiefer zu verankern. Aktive Mitarbeit wird demzufolge vorausgesetzt.
Wichtig: Es versteht sich von selbst, dass Sie als Fahranfänger nüchtern zu einem besonderen Aufbauseminar wegen Drogen oder Alkohol erscheinen. Zweifelt der jeweilige Anbieter daran, kann er einen Alkoholtest bei Ihnen durchführen lassen und Sie von dem ASF-Kurs ausschließen, sollte dieser Test ein positives Ergebnis liefern. Auch die bereits entrichtete Kursgebühr erhalten Sie in diesem Fall nicht zurück.
Was kostet ein Aufbauseminar?
Wie teuer ist ein Aufbauseminar? Das Wichtigste vorneweg: Da Ihr eigenes Fehlverhalten Sie in diese Lage gebracht hat, müssen Sie das Geld für das ASF-Seminar auch selbst aufbringen. In der Regel verursacht die Teilnahme an einem Aufbauseminar Kosten zwischen 150 und 400 Euro. Je nachdem, in welcher Fahrschule Sie das Aufbauseminar besuchen möchten, kann dies den zu zahlenden Betrag beeinflussen.