Vor allem unter leidenschaftlichen Schnellfahrern erfreuen sich deutsche Autobahnen großer Beliebtheit. Dies liegt mitunter daran, dass es auf vielen Abschnitten keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, sondern lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich dabei nur um eine Empfehlung, nach der sich Kraftfahrer „richten“ sollen.
Sobald die Geschwindigkeit allerdings wieder durch entsprechende Verkehrsschilder beschränkt ist, sollten Sie als Autofahrer darauf achten, Ihr Tempo wieder zu drosseln. Ansonsten werden Sie womöglich schneller auf der Autobahn geblitzt, als es Ihnen lieb ist. Welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn fällig werden können, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Zu schnell auf der Autobahn
Bußgeldrechner: Auf der Autobahn geblitzt?
Geblitzt auf der Autobahn: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht, wenn Sie auf der Autobahn geblitzt wurden, ist abhängig davon, um wie viele km/h Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. Womit Sie im Detail rechnen müssen, verrät Ihnen diese Tabelle.
Wurden Sie auf der Autobahn geblitzt und sind noch in der Probezeit, können neben den regulären Sanktionen noch weitere Maßnahmen auf Sie zukommen. Dies ist jedoch erst ab einem Tempoverstoß von 21 km/h der Fall. Dabei handelt es sich um einen A-Verstoß, auf den eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre sowie ein Aufbauseminar folgen.
Wenn Sie Ihrer Meinung nach zu Unrecht auf der Autobahn geblitzt wurden, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch dagegen einlegen (§ 67 Absatz 1 OWiG).
Video: Auf der Autobahn geblitzt
Zu schnell fahren auf der Autobahn: Wovon sind die Kosten abhängig?
Grundsätzlich richten sich die Kosten danach, um wie viele km/h Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, wenn Sie auf der Autobahn geblitzt wurden. In einem solchen Fall kommen normalerweise die Sanktionen für Geschwindigkeitsübertretungen außerorts zum Tragen.
Wie diese genau aussehen, können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass stets eine bestimmte Toleranz vom Messergebnis des Blitzers abgezogen werden muss, um mögliche Ungenauigkeiten auszugleichen:
- Lag Ihr Tempo unter 100 km/h, als Sie auf der Autobahn geblitzt wurden, muss ein Toleranzabzug von 3 km/h stattfinden.
- Wurden Sie auf der Autobahn geblitzt und Ihre Geschwindigkeit betrug mehr als 100 km/h, müssen 3 Prozent abgezogen werden.
Sie wurden auf der Autobahn in einer Baustelle geblitzt? Allgemein ist das Tempolimit in Autobahnbaustellen auf höchstens 80 km/h beschränkt, wobei Verkehrsschilder eine noch geringere Maximalgeschwindigkeit vorschreiben können. Halten Sie sich nicht daran, müssen Sie sich in der Regel auf die regulären Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung einstellen.
Doch Vorsicht: Wenn Sie mit einer hohen, nicht angepassten Geschwindigkeit trotz einer angekündigten Gefahrenstelle, wie beispielsweise einer Baustelle, auf der Autobahn geblitzt werden, sind laut Bußgeldkatalog ohnehin ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg möglich. Es ist daher normalerweise eine Ermessenssache, ob Sie auch für diese Zuwiderhandlung belangt werden.
Geblitzt auf der Autobahn in der Probezeit: Was jetzt?
Haben Sie sich eine Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn geleistet und sind noch in der Probezeit, können Ihnen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch weitere Maßnahmen auferlegt werden. Ob dem so ist, hängt maßgeblich von Ihrer gefahrenen Geschwindigkeit ab.
Sobald Sie 21 oder mehr km/h zu schnell waren, als Sie auf der Autobahn geblitzt wurden, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Ein solcher zieht eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.
Sind Sie der Meinung, fälschlicherweise auf der Autobahn geblitzt worden zu sein, können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids dagegen Einspruch einlegen.