Wer mit einem Leichtkraftrad bis 125 cm³ im öffentlichen Verkehr unterwegs sein wollte, musste bis zum Jahr 2019 eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 vorweisen können. Zwar hat diese Vorschrift immer noch Bestand, sie wurde allerdings durch eine Neuregelung im Jahr 2020 erweitert: Seitdem dürfen auch Autofahrer mit einem B-Führerschein leichte Motorräder steuern – und zwar ohne nachträgliche Prüfung.
Dazu bedarf es lediglich einer Eintragung der Schlüsselzahl B196 im Führerschein. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um die B196-Erweiterung beantragen zu können, welche Kosten dabei entstehen können und ob die Eintragung auch im Ausland gültig ist, lesen Sie in diesem Ratgeber. Zusätzlich erfahren Sie, welche Fahrzeuge Sie genau fahren dürfen, nachdem die Schlüsselzahl in Ihrem Führerschein eingetragen wurde.
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Im Video zusammengefasst: Infos rund um die Erweiterung B196
Schlüsselzahl B196 im Führerschein: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Um mit der Erweiterung B196 Motorrad fahren zu dürfen, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und in der Fahrschule an einem B196-Intensivkurs teilnehmen. Letzterer besteht normalerweise aus vier Theoriestunden und fünf praktischen Fahrstunden á 90 Minuten.
Sie dürfen mit der Erweiterung B196 laut Gesetz die gleichen Fahrzeuge steuern wie Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse A1. Dazu zählen Krafträder (+ Beiwagen) mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS). Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf jedoch nicht über einem Wert von 0,1 kW/kg liegen.
Bei der Schlüsselzahl B196 handelt es sich um eine nationale Ziffer, weshalb sie im Ausland keine Gültigkeit besitzt und im Führerschein dementsprechend nicht anerkannt wird. Sie dürfen damit also nur im Inland Leichtkrafträder steuern.
Da Fahrschulen in Deutschland das Recht haben, ihre Preise selbst festzulegen, lässt sich nicht pauschal beziffern, welche Kosten bei einem B196-Schnellkurs anfallen können. Der Antrag bei der Führerscheinbehörde kostet in etwa 23 bis 29 Euro. Benötigen Sie außerdem ein biometrisches Führerscheinfoto, müssen Sie die Kosten dafür ebenfalls einkalkulieren.
Voraussetzungen für die B196-Bescheinigung
Interessieren Sie sich als Autofahrer für die Schlüsselzahl B196 im Führerschein, müssen Sie erst einmal gewisse Bedingungen erfüllen, bevor Sie den Antrag stellen können. Wie sich bei der Erweiterung B196 die Voraussetzungen im Detail gestalten, definiert § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wie folgt:
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Sie haben Ihre Fahrerlaubnis der Klasse B vor mindestens fünf Jahren erworben.
- Sie haben an einer speziellen B196-Schulung teilgenommen.
Grundsätzlich findet die Schulung für die Schlüsselzahl B196 in der Fahrschule statt und besteht aus mindestens neun Unterrichtseinheiten, wobei vier Stunden auf den Theorieunterricht und fünf Stunden auf praktische Fahrstunden entfallen. Eine Stunde dauert dabei 90 Minuten. Sobald Sie den Kurs absolviert haben, wird Ihnen eine Bescheinigung darüber ausgestellt. Sie haben daraufhin ein Jahr Zeit, um diese bei der zuständigen Führerscheinbehörde einzureichen und die Schlüsselzahl zu beantragen.
Bedenken Sie: Wenn Sie nur mit dieser B196-Bescheinigung Motorrad fahren, ohne die Eintragung der Schlüsselzahl in Ihrem Führerschein in die Wege geleitet zu haben, machen Sie sich strafbar. Dadurch erfüllen Sie schließlich den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann daraufhin eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig werden.
B196-Erweiterung: Was darf ich damit fahren?
Die wohl wichtigste Frage, die sich Interessierte in Bezug auf die B196-Erweiterung im Führerschein stellen, bezieht sich auf die Fahrzeuge, die sie damit steuern dürfen. Die Antwort darauf liefert ebenfalls § 6b Absatz 1 FeV. Dort heißt es:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. […]“
Es ist Ihnen mit der Schlüsselzahl B196 im Führerschein demzufolge gestattet, exakt die gleichen Kfz durch den öffentlichen Straßenverkehr zu manövrieren wie mit der Führerscheinklasse A1. Aber Vorsicht: Auch wenn Sie die gleichen Fahrzeuge fahren dürfen, als hätten Sie einen A1-Führerschein, ist es nicht möglich, mit der Schlüsselzahl B196 auf die Klasse A2 zu erweitern.
Um dies zu bewerkstelligen, müssten Sie erst eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 regulär erwerben, sprich: eine theoretische sowie eine praktische Prüfung absolvieren. Da dies bei der Ziffer B196 im Führerschein nicht der Fall ist, bleibt Ihnen daher auch die Möglichkeit einer Erweiterung auf A2 verwehrt.
Was die Eintragung der Schlüsselzahl B196 im Führerschein kosten kann
Leider gibt es in Bezug auf die Eintragung der Ziffer B196 keinen festen Preis, von dem Interessierte ausgehen können. Dies liegt zum einen daran, dass die Fahrschulen in Deutschland dazu berechtigt sind, ihre Preise selbst zu bestimmen. Je nachdem, in welcher Region Sie leben, können die Kosten pro Theorie- bzw. Praxisstunde daher höher oder niedriger ausfallen.
Zum anderen ist auch die Gebühr, die Sie bei der zuständigen Führerscheinbehörde für den Antrag auf B196 entrichten müssen, nicht immer gleich hoch. Sie liegt in etwa zwischen 23 und 29 Euro. Teilweise benötigen Sie möglicherweise auch ein neues Passbild, welches den biometrischen Vorgaben entspricht. Dies lässt die Kosten ebenfalls – wenn auch nur minimal – ansteigen.
Schlüsselzahl B196 im Führerschein: Was im Ausland gilt
Viele Pkw-Fahrer mag es freuen, dass Sie nun mit ihrem Führerschein der Klasse B auch leichte Motorräder fahren dürfen, nachdem sie sich die Schlüsselzahl B196 haben eintragen lassen. Doch wie verhält sich das Ganze, wenn sie beispielsweise auch im Urlaub Ausflüge mit dem Leichtkraftrad unternehmen möchten? Hat die Eintragung der B196-Erweiterung im Führerschein im Ausland überhaupt Bestand?
Nein. Da es sich bei der Schlüsselzahl B196 um eine nationale Ziffer handelt, sind Ihnen als Autofahrer lediglich Fahrten mit leichten Motorrädern im Inland gestattet. Im Ausland hat diese Erweiterung keine Gültigkeit. Eine ähnliche Regelung gibt es in Italien: Wer dort einen Autoführerschein erworben hat, darf damit automatisch Kfz der Führerscheinklasse A1 führen, ohne sich eine bestimmte Schlüsselzahl oder ähnliches eintragen lassen zu müssen.
Doch auch diese Vorschrift findet ausschließlich im italienischen Straßenverkehr Anwendung: Im Ausland ist es auch italienischen Autofahrern nicht erlaubt, Leichtkrafträder mit einem B-Führerschein zu steuern.